Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde

Bitte geben Sie die gesetzliche Grundlage bekannt,

nach der ihr Ministerium die Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde genehmigt hat oder benennen Sie die zuständige Genehmigungsbehörde.

Nach PBefG-ZustVO §3 Abs. 1 - Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte - wäre der Landkreis Rendsburg-Eckernförde die zuständige Genehmigungsbehörde für Linienverkehrsfahrten mit Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet Eckernförde.
Nach PBefG § 39 Abs. 1. wäre der Landkreis Rendsburg-Eckernförde als zuständige Genehmigungsbehörde für die Genehmigung von Preisänderungen zuständig.

Einen Hinweis auf die Genehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde ist den Beförderungsbestimmungen und der Preistafel des Stadtverkehrs Eckernförde nicht entnehmbar.

Ich verweise auf die Anfrage #146116 (https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigung-der-beforderungsentgelte-nach-pberfg-39/) in der ihr Ministerium als zuständige Genehmigungsbehörde für die Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehrs Eckernförde, vom Kreis Rendsburg-Eckernförde, Herrn Nevermann benannt wurde.
Eine rechtliche Grundlage für die Ernennung ihres Ministeriums als Genehmigungsbehörde konnte vom Kreis Rensburg-Eckernförde im Rahmen der Anfrage #146116 bis jetzt nicht mitgeteilt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Juni 2019
  • Frist
    28. Juli 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte geben S…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
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Betreff
Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde [#152832]
Datum
28. Juni 2019 12:03
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte geben Sie die gesetzliche Grundlage bekannt, nach der ihr Ministerium die Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde genehmigt hat oder benennen Sie die zuständige Genehmigungsbehörde. Nach PBefG-ZustVO §3 Abs. 1 - Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte - wäre der Landkreis Rendsburg-Eckernförde die zuständige Genehmigungsbehörde für Linienverkehrsfahrten mit Kraftfahrzeugen im Stadtgebiet Eckernförde. Nach PBefG § 39 Abs. 1. wäre der Landkreis Rendsburg-Eckernförde als zuständige Genehmigungsbehörde für die Genehmigung von Preisänderungen zuständig. Einen Hinweis auf die Genehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde ist den Beförderungsbestimmungen und der Preistafel des Stadtverkehrs Eckernförde nicht entnehmbar. Ich verweise auf die Anfrage #146116 (https://fragdenstaat.de/anfrage/genehmigung-der-beforderungsentgelte-nach-pberfg-39/) in der ihr Ministerium als zuständige Genehmigungsbehörde für die Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehrs Eckernförde, vom Kreis Rendsburg-Eckernförde, Herrn Nevermann benannt wurde. Eine rechtliche Grundlage für die Ernennung ihres Ministeriums als Genehmigungsbehörde konnte vom Kreis Rensburg-Eckernförde im Rahmen der Anfrage #146116 bis jetzt nicht mitgeteilt werden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzliche Grundlage zur Zustimmung von Tarifanträgen basiert auf der Landesve…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde [#152832]
Datum
5. Juli 2019 06:59
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in die gesetzliche Grundlage zur Zustimmung von Tarifanträgen basiert auf der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Personenbeförderungsgesetz in § 1 (2). Demnach ist abweichend von § 39 PBefG das Ministerium zuständig. Der Stadtverkehr Eckernförde ist Teil des gemeinschaftlichen Schleswig-Holstein Tarifs (SH-Tarif). Die Preisstrukturen sind durch den Schleswig-Holstein-Tarif geregelt, das heißt, er gilt auf dem Gebiet des Nahverkehrsverbundes Schleswig-Holstein, damit u.a. ein einheitliches Preissystem erzielt wird. Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ist Teil dieses Verkehrsverbundes. Somit gab es keine (eigene) Preisänderung beim Stadtverkehr Eckernförde, vielmehr werden die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des SH-Tarifs zum 01.08.2019 angepasst. U.a. bedingt dies eine Anpassung der Fahrpreise, die durch allgemeine Preissteigerungen notwendig werden. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weise Sie im Voraus auf die Anfrage [#152832] an das Landesjustizministerium hin…
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Betreff
AW: [EXTERN] Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde [#152832]
Datum
6. Juli 2019 08:51
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weise Sie im Voraus auf die Anfrage [#152832] an das Landesjustizministerium hin. https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtliche-grundlage-der-ersetzung-des-bundesrecht-des-pbefg-durch-landesrecht/ Bitte beantworten Sie die laufende Anfrage [#146116] vom 25. Mai 2019, als vom Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig benannte Genehmigungsbehörde: 1) Nach §39 PBefG Abs. 1. - Die Genehmigung der letzten 2 Preisänderungen des SH-Tarifs, insbes. der Sonderpreisstufen des SH-Tarifs (Sonder-PS Stadtverkehr / Sonder-PS Nordfriesland / Sonder-PS Dithmarschen / Sonder-PS Steinburg / Sonder-PS Ostholstein / Sonderpreisstufen Buslangläufer / Monatskarte Senioren ). 2) Übersenden Sie bitte die öffentlichen Ausschreibungen und Mitteilungen der Vergabe der Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich des SH-Tarifs nach PBefG §39 Abs.1 . Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Juli 2019 08:51
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weise Sie im Voraus auf die Anfrage [#152832] an das Landesjustizministerium hin…
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Von
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Betreff
Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde [#152832]
Datum
8. Juli 2019 05:06
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ich weise Sie im Voraus auf die Anfrage [#152832] an das Landesjustizministerium hin. https://fragdenstaat.de/anfrage/rechtliche-grundlage-der-ersetzung-des-bundesrecht-des-pbefg-durch-landesrecht/ Bitte beantworten Sie die laufende Anfrage [#146116] vom 25. Mai 2019, als vom Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständig benannte Genehmigungsbehörde: 1) Nach §39 PBefG Abs. 1. - Die Genehmigung der letzten 2 Preisänderungen des SH-Tarifs, insbes. der Sonderpreisstufen des SH-Tarifs (Sonder-PS Stadtverkehr / Sonder-PS Nordfriesland / Sonder-PS Dithmarschen / Sonder-PS Steinburg / Sonder-PS Ostholstein / Sonderpreisstufen Buslangläufer / Monatskarte Senioren ). 2) Übersenden Sie bitte die öffentlichen Ausschreibungen und Mitteilungen der Vergabe der Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich des SH-Tarifs nach PBefG §39 Abs.1 . Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage habe ich Ihnen in Vertretung für Frau Thiess die vollständigen Preist…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
WG: [EXTERN] Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde [#152832]
Datum
9. Juli 2019 14:55
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage habe ich Ihnen in Vertretung für Frau Thiess die vollständigen Preistafeln des SH-Tarif mit den Tarifständen 01.08.2016, 01.08.2017, 01.08.2018 und 01.08.2019 beigefügt. Die regionalen Tarifangebote und Sonderpreisstufen sind Gegenstand dieser Preistafeln. Die Sonderpreisstufen können Sie den Seiten 3 und 4 entnehmen. Unterlagen zu öffentlichen Ausschreibungen und Mitteilungen der Vergabe der Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich des SH-Tarifs für den Stadtverkehr Eckernförde bzw. anderen Stadtverkehren liegen mir nicht vor. Da möchte ich Sie bitten, sich an die zuständigen Aufgabenträger der Kreise und kreisfreien Städte zu wenden. Für den Stadtverkehr Eckernförde ist der Kreis Rendsburg-Eckernförde zuständiger Aufgabenträger. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich widerspreche ihrer Auskunft als nicht sachgerecht. Bitte antworten Sie wie ange…
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Von
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Betreff
AW: WG: [EXTERN] Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde [#152832]
Datum
9. Juli 2019 19:32
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich widerspreche ihrer Auskunft als nicht sachgerecht. Bitte antworten Sie wie angefragt mit: 1) Nach §39 PBefG Abs. 1. - Die Genehmigung der letzten 2 Preisänderungen des SH-Tarifs, insbes. der Sonderpreisstufen des SH-Tarifs (Sonder-PS Stadtverkehr / Sonder-PS Nordfriesland / Sonder-PS Dithmarschen / Sonder-PS Steinburg / Sonder-PS Ostholstein / Sonderpreisstufen Buslangläufer / Monatskarte Senioren ). 2) Übersenden Sie bitte die öffentlichen Ausschreibungen und Mitteilungen der Vergabe der Dienstleistungsaufträge im Geltungsbereich des SH-Tarifs nach PBefG §39 Abs.1 . Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sch…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
9. Juli 2019 19:32
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/152832 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage nicht sachgerecht beantwortet wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 152832.pdf - 2019-07-05_1-image004.emz - 2019-07-05_1-image005.png - 2019-07-09_1-16-08-01_Preistafel_SH-Tarif.pdf - 2019-07-09_1-17-08-01_Preistafel_SH-Tarif.pdf - 2019-07-09_1-18-08-01_Preistafel_SH-Tarif.pdf - 2019-07-09_1-19-08-01_Preistafel_SH-Tarif.pdf Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben teilweise recht. Ich vermisse aber immer noch die Genehmigungen nach §39Pb…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
11. Juli 2019 16:04
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in sie haben teilweise recht. Ich vermisse aber immer noch die Genehmigungen nach §39PbefG, obwohl sich das Landesverkehrministerium für die Genehmigungen als zuständig erklärt hat. Halten Sie eine widerholte einzelne Anfrage in der Sache der Genehmigungen ggf. für sinnvoller? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrteAntragsteller/in wir stimmen Ihnen zu, wenn Sie darauf hinweisen, dass Ihre Anfrage vom 06.07.2019 n…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
15. Juli 2019 08:32
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir stimmen Ihnen zu, wenn Sie darauf hinweisen, dass Ihre Anfrage vom 06.07.2019 nur teilweise beantwortet worden sei. Dies haben wir bei der Prüfung der Angelegenheit (und der Antwort an Sie) übersehen; wir bitten insofern um Ihr Verständnis. Ebenfalls bitten wir Sie um Ihr Verständnis dafür, dass wir die von Ihnen erbetene Empfehlung nicht abgeben können. Dies würde unserer Einschätzung nach den Bereich der allgemeinen Rechtsberatung berühren. Das kann das ULD nicht leisten. Sollten Sie nach Ablauf der Frist gem. § 5 IZG-SH keine Antwort in Bezug auf die Genehmigungen erhalten haben, können Sie sich erneut an uns wenden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragstelle…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
15. Juli 2019 08:47
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in In ihrer Antwort vom 5. Juli 2019 06:59 benennen Sie ihr Ministerium als zuständige …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
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Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
15. Juli 2019 09:00
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In ihrer Antwort vom 5. Juli 2019 06:59 benennen Sie ihr Ministerium als zuständige Genehmigungsbehörde. Bitte beantworten Sie die Anfrage vom 6. Juli 2019 08:51 vollständig: 1) Nach §39 PBefG Abs. 1. - Die Genehmigung der letzten 2 Preisänderungen des SH-Tarifs Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Anfrage. Mit der in der Anlage angefügten Email hatte …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
WG: [EXTERN] AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
25. Juli 2019 11:15
Status
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WGEXTERNGenehmigungderPreisnderungen.eml
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Anfrage. Mit der in der Anlage angefügten Email hatte ich Ihnen die letzten 4 genehmigten Änderungen des SH-Tarifes mitgeteilt. Ich kann nunmehr nicht erkennen, welche Auskunft Sie darüber hinaus wünschen. Zur Klärung eventueller weiterer Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Frau Thiess. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bat Sie um vollständige Beantwortung. Sie baten um Konkretisierung der gewünsch…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Details
Von
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Betreff
AW: WG: [EXTERN] AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
25. Juli 2019 12:11
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bat Sie um vollständige Beantwortung. Sie baten um Konkretisierung der gewünschten Anfrage. Ich konkretisiere: 1) Nach §39 PBefG Abs. 1. - Die Genehmigung der letzten 2 Preisänderungen des SH-Tarifs konkret: Die interne und öffentliche Kommunikation zu diesem Vorgang: 1) Nach §39 PBefG Abs. 1. - Die Genehmigung der letzten 2 Preisänderungen des SH-Tarifs Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mit meiner Mail vom 05.07.2019 erläutert habe, geht es hier n…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
2. August 2019 07:49
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in wie ich Ihnen bereits mit meiner Mail vom 05.07.2019 erläutert habe, geht es hier nicht um eine Tariferhöhung explizit für den Stadtverkehr Eckernförde, sondern um die Anpassung des Schleswig-Holstein Tarifs. Zur Kommunikation: Fahrgelderlöse gehören zu den Finanzierungsbestandteilen des Nahverkehrsangebotes. Die Aufgabenträger haben dafür zu sorgen, dass der ÖPNV eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellt. Eine Preisgestaltung muss so erfolgen, dass die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit eines ÖPNV Angebotes erhalten bleibt. Bei der Preisgestaltung arbeiten Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger zusammen. Die NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH ist zentraler Dienstleister für die Verkehrsunternehmen, die den Schleswig-Holstein-Tarif (SH-Tarif) anwenden. Wenn Einigkeit über die Änderung besteht, beantragt die NSH im Namen der Verkehrsunternehmen die Änderung des Tarifs bei der zuständigen Genehmigungsbehörde. Gem. § 39 PBefG wird der Änderung des Tarifs zugestimmt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Der SH-Tarif ist mitnichten ein Tarif der auf den Gesamtverkehr angewendet wird, so…
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Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
3. August 2019 05:20
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Der SH-Tarif ist mitnichten ein Tarif der auf den Gesamtverkehr angewendet wird, sondern ein Konglomerat von Einzeltarifen die ausschließlich in den jeweiligen Städten gelten. Da gegen das PBefG von den Beförderungsgesellschaften auch durch den SH-Tarif verstoßen wird, meine Frage, wer die betreffende Aufsichtsbehörde ist. 1) Es gibt keine Preisaushänge an den Haltestellen 2) Es findet eine Diskriminierung in der Preistruktur statt ("Seniorenkarten, Kurzfahrten nur in einzelnen Orten, 6-er Karten nur in einzelnen Orten") 3) Die Preisstruktur ist willkürlich, eine Tageskarte kostet 4,50, eine Einzelkarte 2 Euro, die aber nicht länger als 30 Minuten gültig ist. 4) Die Preiserhöhungen werden nicht 7 Tage vorher sondern vom Busfahrer nach der Buchung bekannt gemacht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie u…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
7. August 2019 06:32
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in dann übergebe ich die Beschwerde wegen der Diskriminierung und der willkürlichen Pre…
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Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
7. August 2019 06:52
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dann übergebe ich die Beschwerde wegen der Diskriminierung und der willkürlichen Preisstruktur im Sinne des PBefG hiermit an die zuständige Aufsichtsbehörde weiter und bitte Sie freundlich, mich über den Vorgang weiter auf dem laufenden zu halten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in der SH-Tarif ist der gemeinsame Tarif der Verkehrsunternehmen des SH-Tarifs und gil…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
15. August 2019 07:46
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in der SH-Tarif ist der gemeinsame Tarif der Verkehrsunternehmen des SH-Tarifs und gilt im gesamten Geltungsbereich. Einzelregelungen für bestimmte Gebiete und Kundengruppen sind auch in anderen Tarifen des Bundesgebiets üblich und rechtlich nicht zu beanstanden. Die Gestaltung des Tarifs ist den Unternehmen zu überlassen. Das behördliche Zustimmungsverfahren soll nur sicherstellen, dass der Anspruch der Unternehmen auf ein angemessenes Entgelt mit den Interessen der Allgemeinheit so weit wie möglich ausgeglichen wird, ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen zu gefährden. Zu Ihren einzeln angesprochenen Punkten: 1) Preisaushänge an Haltestellen sind durch das PBefG nicht vorgeschrieben.§ 39 Abs. 7 verlangt lediglich, dass der Tarif insgesamt, also die Beförderungsentgelte und Beförderungsbestimmungen, veröffentlicht wird. Ein Aushang des Gesamttarifs in jeder Haltestelle ist aufgrund der betrieblichen Verhältnisse nicht möglich oder angemessen. 2) Es findet keine Diskriminierung in der Preisstruktur statt. Ermäßigungen für Bevölkerungskreise, die nach ihrem inneren Zusammenhang zwar bestimmt, ihrer Zahl nach jedoch unbegrenzt sind, wie Schüler, Studenten, Senioren usw., sind zulässig. 3) Eine Willkür in der Preisstruktur ist nicht zu erkennen, sie richtet sich auch nach den wirtschaftlichen Überlegungen der Verkehrsunternehmen. Ein Einzelfahrschein im SH-Tarif für 1 bis 3 Zonen hat übrigens eine Geltungsdauer von zwei Stunden, nicht, wie von Ihnen dargestellt, 30 Minuten. 4) Preiserhöhungen werden im amtlichen Bekanntmachungsblatt „Tarif- und Verkehrs-Anzeiger“ innerhalb der vorgegebenen Fristen bekannt gegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in Die Karten sind nicht zwei Stunden gültig. Eine Fahr von Anfangs- bis Endhaltestelle…
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AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Genehmigung der Preisänderungen des Stadtverkehr Eckernförde“ [#152832] [#152832]
Datum
31. August 2019 19:22
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
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Sehr geehrteAntragsteller/in Die Karten sind nicht zwei Stunden gültig. Eine Fahr von Anfangs- bis Endhaltestelle (Eckernförde Grasholz bis Eckernförde Famila) der Linie dauert 30 Minuten. Rund- und Rückfahrten sind auf den Karten ausgeschlossen. Diskriminierung findet durch die Preisstruktur statt. Eine 6-er Karte ist nur in bestimmten Regionen zu bekommen. Eine Monatskarte kostet 40 Euro. Eine Fahrt mit dem Auto würde 1/3 so günstig sein wie eine vergleichbare Busfahrt. Wo ist da der Anreiz öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen? Mit dem Auto kommt man weiter als nur zur Endhaltestelle. Preiserhöhungen sind an einer zentralen Stelle auszuhängen. Die Fahrgäste müssen eine informierte Kaufentscheidung treffen können. Der Preis für Hirtenkäse bei Penny wird ja auch nicht auf der letzten Seite der IHK-Mitgliederzeitschrift bekannt gemacht sondern vor dem Kauf deutlich sichtbar. Bei Verkehrsmitteln ist die Lage ja sogar etwas anders, wenn man weiter fährt will man ja schon vorher wissen wieviel eine Fahrt kostet, weil man so erst entscheiden ob man sich die Reise wirklich leisten kann. Wenn dann ein Nachteil durch zu späte Informierung der Fahrgäste entsteht, möchte ich Sie mal sehen wie sie einer Dame mit Rollator sagen, sie könne ja in den Behördenmitteilungen nachgeschaut haben und könne jetzt nicht 5 Cent günstiger sondern nicht mehr für den alten Preis in die Stadt fahren. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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