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Kooperation mit der Democrat Party in Thailand

Wie aus verschiedenen Quellen (z.B. Die "Informationen zur Deutschen Außenpolitik" (www.german-foreign-policy.com) ersichtlich ist besteht eine enge Kooperation der "Friedrich-Naumann-Stiftung fuer die Freiheit" mit der thailaendischen "Democrat Party" (Demokratischen Partei Thailand). Meine Fragen:
1. Wie hoch beziffert sich die jaehrliche finanzielle Unterstuetzung der Democrat Party in Thailand durch die Friedrich-Naumann-Stiftung fuer Freiheit ???
2. Werden oder wurden der Democrat Party Geldmittel(jeglicher Art,auch Spenden) durch die Friedrich-Naumann-Stiftung fuer Freiheit zur Unterstuetzung oder zur Durchfuehrung des Wahlkampfes bereitgestellt ???
3. Wie hoch belaufen sich die finanziellen Aufwendungen (Zahlungen) zur Unterstuetzung der Democrat Party in Thailand seit der Gruendung der Friedrich-Naumann-Stiftung fuer Freiheit, und wann (Datum) wurden diese geleistet ???
4. Im Falle des zutreffens der Punkte 1 bis 4: Wie wurden diese Zahlungen geleistet, auf welches thailaendische Konto bei welcher thailaendischen Bank transferiert oder wohin wurden diese Zahlungen geleistet ???
5. Besteht eine weitere Zusammenarbeit zu anderen thailaendischen politischen Parteien ??
6. Welche oeffentlichen Institutionen und/oder juristische Personen unterstuetzt die Friedrich-Naumann-Stiftung fuer Freiheit finanziell in Thailand ??? Und wie gestaltet sich diese Unterstuetzung im detail ???
7. Zu welchen deutschen Firmen und/oder internationalen Konzernen pflegen Sie enge Kontakte ???
8. Vertreten oder vertraten Sie die Interessen der unter punkt 7 genannten juristischen Personen den ehemaligen, der jetzigen und der neuen thailaendischen Regierungen und in welcher Form ???
9. Wie hoch ist Ihr jaehrlicher Etat (die zur Verfuegung stehenden Geldmittel)fuer Ihre Arbeit in Thailand ???
10. Wie hat sich prozentuell und nummerisch dieser Etat in den letzten 10 Jahren veraendert ??

Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. August 2011
  • Frist
    6. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation mit der Democrat Party in Thailand
Datum
4. August 2011 08:35
An
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Wie aus verschiedenen Quellen (z.B. Die &quot;Informationen zur Deutschen Außenpolitik&quot; (www.german-foreign-policy.com) ersichtlich ist besteht eine enge Kooperation der &quot;Friedrich-Naumann-Stiftung fuer die Freiheit&quot; mit der thailaendischen &quot;Democrat Party&quot; (Demokratischen Partei Thailand). Meine Fragen: 1. Wie hoch beziffert sich die jaehrliche finanzielle Unterstuetzung der Democrat Party in Thailand durch die Friedrich-Naumann-Stiftung fuer Freiheit ??? 2. Werden oder wurden der Democrat Party Geldmittel(jeglicher Art,auch Spenden) durch die Friedrich-Naumann-Stiftung fuer Freiheit zur Unterstuetzung oder zur Durchfuehrung des Wahlkampfes bereitgestellt ??? 3. Wie hoch belaufen sich die finanziellen Aufwendungen (Zahlungen) zur Unterstuetzung der Democrat Party in Thailand seit der Gruendung der Friedrich-Naumann-Stiftung fuer Freiheit, und wann (Datum) wurden diese geleistet ??? 4. Im Falle des zutreffens der Punkte 1 bis 4: Wie wurden diese Zahlungen geleistet, auf welches thailaendische Konto bei welcher thailaendischen Bank transferiert oder wohin wurden diese Zahlungen geleistet ??? 5. Besteht eine weitere Zusammenarbeit zu anderen thailaendischen politischen Parteien ?? 6. Welche oeffentlichen Institutionen und/oder juristische Personen unterstuetzt die Friedrich-Naumann-Stiftung fuer Freiheit finanziell in Thailand ??? Und wie gestaltet sich diese Unterstuetzung im detail ??? 7. Zu welchen deutschen Firmen und/oder internationalen Konzernen pflegen Sie enge Kontakte ??? 8. Vertreten oder vertraten Sie die Interessen der unter punkt 7 genannten juristischen Personen den ehemaligen, der jetzigen und der neuen thailaendischen Regierungen und in welcher Form ??? 9. Wie hoch ist Ihr jaehrlicher Etat (die zur Verfuegung stehenden Geldmittel)fuer Ihre Arbeit in Thailand ??? 10. Wie hat sich prozentuell und nummerisch dieser Etat in den letzten 10 Jahren veraendert ?? Vielen Dank fuer Ihre Bemuehungen Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
WG: Ihre Anfrage vom 04.08.2011 zur Kooperation mit der Democrat Party in Thailand Sehr geehrter Herr << Na…
Von
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Betreff
WG: Ihre Anfrage vom 04.08.2011 zur Kooperation mit der Democrat Party in Thailand
Datum
15. August 2011 10:39
Status
Sehr geehrter Herr << Name removed >>, ich beziehe mich auf Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, regeln die genannten Gesetze den Anspruch von Bürgern auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Bundes. Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF) ist keine Bundesbehörde, sondern eine Stiftung privaten Rechts. Die Stiftung ist gar nicht befugt, amtliche Informationen zu verbreiten, das kann nur die jeweils zuständige Behörde. Die FNF finanziert grundsätzlich keine Parteien, sondern konzentriert sich auf Bildungsarbeit für unterschiedliche Zielgruppen. In der Bundestagsdrucksache Nr. 17/2526 vom 02. Juli 2010 finden Sie Zahlen zu den Bildungsausgaben in Thailand. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen