Stellenbeschreibungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Stellenbeschreibungen der Gruppe MB und des Referat MBP im Ministerium entsprechend dem Organisationsplan

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen..

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Stellenbeschreibungen [#153606]
Datum
29. Juni 2019 12:22
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Stellenbeschreibungen der Gruppe MB und des Referat MBP im Ministerium entsprechend dem Organisationsplan Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Ver…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
29. Juni 2019 12:38
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Info…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
17. Juli 2019 13:36
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 29. Juni 2019. Hierin bitten Sie um Übersendung von "Stellenbeschreibungen der Gruppe MB und des Referats MBP im Ministerium entsprechend dem Organisationsplan". In diesem Zusammenhang möchte ich auf den Geschäftsverteilungsplan des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen verweisen, der im Internet unter https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Organisation/index.html einsehbar ist und dem die relevanten Informationen entnommen werden können. Darüber hinausgehende "Stellenbeschreibungen" liegen nicht vor und können daher nicht zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#153606] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#153606]
Datum
18. Juli 2019 07:45
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Information. Den Geschäftsverteilungsplan kenne ich Es wundert mich, dass es in Ihrem Haus keine Stellenbeschreibung gibt. Diese Stellenbeschreibungen sind eigentlich auf die Stelle bezogene Aufgabenbeschreibungen, die u.a. für die Einwertung der Position und die Einrichtung generell erforderlich sind. Bitte lassen Sie mich daher wissen, welche Unterlagen in Ihrem Haus vorzulegen sind, wenn eine Position neu eingerichtet wird bzw. eine Stellenhebung erfolgt, um diese zum Haushaltsplan anzumelden. Dabei ist die Stellenbeschreibung im übrigen ein neutrales Dokument und hat keinen Personenbezug. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 18. Juli 2019 bitten Sie um…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
2. August 2019 13:41
Status
Warte auf Antwort
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Sehr Antragsteller/in mit E-Mail vom 18. Juli 2019 bitten Sie um weitere Informationen im Hinblick darauf, welche Unterlagen vorzulegen sind, wenn eine Position neu eingerichtet wird, bzw. eine Stellenhebung erfolgt, um diese für den Haushaltsplan anzumelden. Gerne komme ich dieser Bitte nach: Die dem Ministerium für Schule und Bildung zur Verfügung stehenden Stellen werden vom Haushaltsgesetzgeber, d.h. dem Landtag NRW im Rahmen der jährlichen Verabschiedung des Landeshaushalts bewilligt. Sofern aufgrund zusätzlicher anfallender Aufgaben, die aufgrund ihres Umfangs und der bereits bestehenden großen Aufgabendichte nicht vom bereits vorhandenen Personal erledigt werden können, zusätzliche Haushaltsstellen erforderlich sind, wird dies fachlich im Rahmen der Haushaltsaufstellung vom MSB gegenüber dem Ministerium der Finanzen begründet. Für die Anmeldung der Wertigkeit der Stellen ist eine konkrete Dienstposten- oder tarifrechtliche Arbeitsplatzbewertung nicht notwendig. Hierbei gilt, dass Stellen im Bereich der weiteren Mitarbeit bis maximal A 9 LBesO A NRW der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt ausgebracht werden. Stellen für Sachbearbeitungen werden im Haushaltsplan in den Besoldungsgruppe A 9 bis A 13 LBesO A NRW der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ausgewiesen. Stellen für Referentinnen und Referenten sind den Besoldungsgruppe A 13 bis maximal A 16 LBesO A NRW zugeordnet. Daneben stehen Stellen der Besoldungsgruppe A 16 LBesO A NRW sowie aus dem Bereich Landesbesoldungsordnung B für die Funktionen der Referats-, Gruppen und Abteilungsleitungen zur Verfügung. Eine Zuordnung von Funktionen zu mehreren Ämtern ist gemäß § 19 Abs. 1 Landesbesoldungsgesetz NRW zulässig. Im Tarifbereich wird die Anzahl der Stellen lediglich laufbahngruppenbezogen im Haushaltsplan ausgewiesen. Den vollständigen Haushaltsplan des MSB können Sie im Internet unter http://www.haushalt.fm.nrw.de/daten/hh2019.ges/daten/html/hp_05.html einsehen. Nach einer etwaigen Bewilligung neuer Stellen durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt die Besetzung der Stellen - auch im Hinblick auf die tarifrechtliche Eingruppierung bzw. beamtenrechtliche Besoldung - im Rahmen der personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Vorgaben des Tarif- bzw. des Beamten- und Laufbahnrechts. Hierbei können unter anderem Faktoren wie die formale Qualifikation wie Ausbildung oder Studium, aber auch andere Kriterien, wie z.B. berufliche Vorerfahrungen von Bewerberinnen und Bewerber eine Rolle spielen. Die konkrete Zuordnung von Aufgaben auf die einzelnen Referatsmitglieder erfolgt im Rahmen des Ihnen bekannten Geschäftsverteilungsplans, der ebenfalls im Internet einsehbar ist. Bitte haben Sie Verständnis, dass die im Tarifbereich im jeweiligen Einzelfall vorgenommenen tarifrechtlichen Arbeitsplatzbewertungen als Personalakteninhalt nicht veröffentlicht werden können. Für weitere Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#153606] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#153606]
Datum
3. August 2019 11:53
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Erläuterungen zur Haushaltsplanung, die mir jedoch bekannt sind und mit der Frage der Stellenschaffung nur bedingt etwas zu tun haben. Sie stehen am Ende des Stellenschaffungsprozesses. Die Einrichtung einer Planstelle bedarf u.a. einer Einwertung in eine bestimmte Besoldungsgruppe, was aus dem Grundsatz der funktionsgerechten Verwendung (§ 19 Abs. 1 LBesG) folgt. Auch darf eine Planstelle nur eingerichtet werden, wenn ein unabweisbarer Bedarf vorliegt. Bedarf und Einwertung folgen aus der Aufgabenbeschreibung. Insofern sind Ihre Ausführung eher vernebelnd, aber haben mit der Informationsanforderung nichts zu tun. Deshalb darf ich nochmals bitten, die Stellenbeschreibungen zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Stellenbeschreibungen“ [#153606] [#153606]
Datum
31. August 2019 07:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/153606/auth/8558ade6dac532492386ff8cb71a4c14256f2c03/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Ministerium verweigert zu Unrecht den Zugang zu den Stellenbeschreibungen. Die Ausführungen in der Email vom 2. August 2019 betreffen das Haushaltsverfahren, nicht jedoch die Stellenbeschreibungen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 153606.pdf - 2019-07-17_1-image001.png - 2019-07-17_1-image002.png - 2019-07-17_1-image003.png - 2019-07-17_1-image004.jpg - 2019-08-02_1-image001.png - 2019-08-02_1-image002.png - 2019-08-02_1-image003.png - 2019-08-02_1-image004.jpg Anfragenr: 153606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.08.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Stellenbeschreibungen“ [#153606] [#153606]
Datum
2. September 2019 09:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 31.08.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.6-8909/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.06.2019 an das Mi…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.6-8909/19 Zugang zu Stellenbeschreibungen MSBW #153606
Datum
11. September 2019 14:23
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.6-8909/19 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 29.06.2019 an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB NRW) auf Zugang zu Stellenbeschreibungen Ihre E-Mail vom 31.08.2019 Sehr Antragsteller/in Sie haben sich gem. § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt, weil das MSB NRW Ihnen aufgrund Ihres Antrags (Zugang zu Stellenbeschreibungen der Gruppe MB und des Referat MBP im Ministerium) am 29.06.2019 mitgeteilt hat, dass die beantragten Informationen nicht vorliegen sollen. Sie vertreten die Auffassung, dass Stellenbeschreibungen jedoch vorlägen und Ihnen das MSB NRW den Zugang hierzu verweigere. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Die auskunftspflichtige Stelle teilte Ihnen mit E-Mail vom 17.07.2019 mit, dass eine Stellenbeschreibung nicht vorliege. Aufgrund Ihrer Nachfrage vom 18.07.2019 erläuterte das MSB NRW Ihnen zudem, dass im Rahmen der Haushaltsaufstellung vom MSB NRW gegenüber dem Ministerium der Finanzen ein Stellenbedarf begründet wird. Eine konkrete Dienstposten- oder tarifrechtliche Arbeitsplatzbewertung sei hierfür aber nicht notwendig. Die jeweiligen im Einzelfall vorgenommenen tarifrechtlichen Arbeitsplatzbewertungen sei Personalakteninhalt. § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen. Durch diese Einschränkung wird klargestellt, dass eine öffentliche Stelle nicht verpflichtet ist, ihr nicht vorliegende Informationen zu beschaffen oder in irgendeiner Weise hervorzubringen, um so das Informationsbegehren erfüllen zu können. Das Informationszugangsrecht nach § 4 Abs. 1 IFG NRW gewährt einen Anspruch auf Offenlegung vorliegender Informationen, nicht aber auch ein Recht darauf, dass eine öffentliche Stelle rechtliche oder tatsächliche Bewertungen, Erläuterungen o.ä. abgibt. Selbstverständlich ist es einer öffentlichen Stelle daneben unbenommen, im Rahmen ihres allgemeinen Verwaltungshandelns auch solche Fragen zu beantworten, die auf die Abgabe von Stellungnahmen oder auf inhaltliche Bewertungen abzielen. Das MSB NRW hat Ihnen also zum einen mitgeteilt, dass die beantragte Information nicht vorhanden ist und im weiteren Schritt sogar, warum die von Ihnen beantragten Informationen nicht vorhanden sind. Bei tarifrechtlichen Arbeitsplatzbewertungen handelt es sich zudem um personenbezogen Daten, die unter dem Schutz des § 9 IFG NRW fallen. Ich sehe daher keine Veranlassung den Vorgang gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle aufzugreifen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenbeschreibungen“ vom 29.06.2019 (#153606)…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.6-8909/19 Zugang zu Stellenbeschreibungen MSBW #153606 [#153606]
Datum
9. April 2020 17:10
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Stellenbeschreibungen“ vom 29.06.2019 (#153606) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 251 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/153606/upload/0c4aa30b6aa7f1b4d227f588a28f98e2e9f00279/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. April 2020 17:10
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail vom…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
30. April 2020 07:55
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre neuerliche E-Mail vom 9. April 2020, mit der Sie an Ihre Anfrage vom 3. August 2019 erinnern. Hierin - sowie bereits in Ihren vorangegangenen Anfragen vom 29. Juni 2019 und 18. Juli 2019 - bitten Sie um Zusendung von Stellenbeschreibungen der Gruppe MB und des Referats MBP des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bereits mit meinen Antwortschreiben vom 17. Juli 2019 und 2. August 2019 habe ich - soweit möglich - alle in Ihren Anfragen aufgeworfenen Fragestellungen beantwortet. Darüberhinausgehende Unterlagen, wie dienstpostenbezogene Stellenbeschreibungen, die ich Ihnen zur Verfügung stellen könnte, liegen nicht vor. Dementsprechend hat Ihnen aufgrund Ihrer dort eingereichten Anfrage die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit mit Schreiben vom 11. September 2019 mitgeteilt, dass von dort keine Veranlassung gesehen wird, den Vorgang gegenüber dem MSB NRW aufzugreifen. Sollten darüber hinaus noch Fragen offengeblieben sein, die ich Ihnen beantworten kann, stehe ich gerne, ggf. auch telefonisch, für Rückfragen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen