Schadstoffemissionen

Antrag nach dem UIG NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anzahl und Schadstoffausstoss der durch die Staatskanzlei genutzten Dienstfahrzeuge unter Benennung der Typenbezeichnung, Schadstoffklasse und Kraftstoff
incl. Baujahr, Motorsystemleistung (kw), Höchstgeschwindigkeit und Normverbrauch auf 100km;
Umfang der durch Flüge der Angehörigen der Staatskanzlei verursachten Emissionen sowie deren Kompensation

Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UIG NRW Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl und Schadstoffa…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schadstoffemissionen [#153608]
Datum
29. Juni 2019 12:31
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG NRW Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl und Schadstoffausstoss der durch die Staatskanzlei genutzten Dienstfahrzeuge unter Benennung der Typenbezeichnung, Schadstoffklasse und Kraftstoff incl. Baujahr, Motorsystemleistung (kw), Höchstgeschwindigkeit und Normverbrauch auf 100km; Umfang der durch Flüge der Angehörigen der Staatskanzlei verursachten Emissionen sowie deren Kompensation Dies ist ein Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) nehme ich Bezug. Be…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage vom 29.06.2019 "Schadstoffemissionen ['153608]
Datum
4. Juli 2019 11:58
Status
Warte auf Antwort
image001.png
23,3 KB


Sehr Antragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Das Auskunftsverfahren nach dem UIG NRW stellt ein Verwaltungsverfahren dar. Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schadstoffemissionen“ vom 29.06.2019 (#153608) …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 29.06.2019 "Schadstoffemissionen ['153608] [#153608]
Datum
3. August 2019 14:40
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Schadstoffemissionen“ vom 29.06.2019 (#153608) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in 14 Orchid Magu - Male 20-05 - Maldives
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in urlaubsbedingt bin ich erst am 6. August 2019 wieder im Hause. Meine Emails werden nicht w…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Automatische Antwort: Anfrage vom 29.06.2019 "Schadstoffemissionen ['153608] [#153608]
Datum
3. August 2019 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in urlaubsbedingt bin ich erst am 6. August 2019 wieder im Hause. Meine Emails werden nicht weitergeleitet. In wichtigen Fällen wenden Sie sich bitte an meine Vertreterin, Frau Dr. Nottmeier: Telefon: 0211-837-1618 Email: <<E-Mail-Adresse>> oder an den Referatsleiter, Herrn Holtgrewe: Telefon: 0211-837-1315 Email: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in wie ich Ihnen bereits mit Email vom 04. Juli 2019 mitgeteilt habe, kann Ihre Anfrage erst b…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage vom 29.06.2019 "Schadstoffemissionen ['153608] [#153608]
Datum
8. August 2019 11:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie ich Ihnen bereits mit Email vom 04. Juli 2019 mitgeteilt habe, kann Ihre Anfrage erst bearbeitet werden, sobald Sie mir Ihre Postanschrift mitgeteilt haben. Erst mit Mitteilung der Adresse beginnt die Frist zur Beantwortung erneut zu laufen, so dass hier bisher keine Frist überschritten wurde. Nunmehr haben Sie mir mit Email vom 3. August 2019 eine Postanschrift mitgeteilt. Nach meiner Recherche handelt es sich dabei um die Anschrift des "Ministry of Justice". Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage Ihre Privatanschrift benötige. Solange mir diese nicht vorliegt, wird Ihr Antrag hier nicht weiter bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie sind mit Ihrer Annahme falsch informiert. Mit freundlichen Grüßen Antragstell…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage vom 29.06.2019 "Schadstoffemissionen ['153608] [#153608]
Datum
8. August 2019 13:59
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie sind mit Ihrer Annahme falsch informiert. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze No…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Schadstoffemissionen“ [#153608] [#153608]
Datum
28. April 2020 07:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/153608/auth/6a2c810b2bdad758faaba89b09db1a88437f7220/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Behörde verlangt zu Unrecht die Angabe einer Anschrift, weil es sich um eine einfache Auskunft handelt. Der BfDI hatte bereits festgestellt, dass in solchen Fällen aus datenschutzrechtlichen Gründen ein solches Verlangen ausscheidet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 153608.pdf - 2019-07-04_1-image001.png Anfragenr: 153608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/153608/upload/38ba4462aa06e6a8a649af3821801585ac245a6a/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.04.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Schadstoffemissionen“ [#153608] [#153608]
Datum
28. April 2020 12:58
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.04.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfahlen (UIG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Lagos auf Informationszugang…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Antragsteller/in Lagos auf Informationszugang zu in Zusammenhang mit Schadstoffemissionen stehenden Unterlagen vom 29.6.2019
Datum
29. April 2020 12:57
Status
Warte auf Antwort
Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfahlen (UIG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Lagos auf Informationszugang zu in Zusammenhang mit Schadstoffemissionen stehenden Unterlagen vom 29.6.2019 Aktenzeichen: 209.3.3.1-3977/20 ________________________________ Sehr Antragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Mit Email vom 4.7.2019 haben Sie den Antragsteller gebeten, seine Postanschrift bekannt zu geben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Nach § 2 Satz 1 UIG NRW hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Da der Antrag nach dem UIG keinen Formvorschriften unterliegt, ist gegen die elektronische Beantragung per Email nichts einzuwenden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten, insbesondere die Adresse des Antragstellers, nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Dies kommt insbesondere in folgenden Fallgruppen in Betracht: * Erlass eines Gebührenbescheides * Erlass eines Ablehnungsbescheides, wenn die Antragsteller Rechtsmittel einlegen wollen * aus materiell-rechtlichen Gründen (Geltendmachung eines rechtlichen Interesses oder erforderliche Einwilligung der Weitergabe anderer pbD) * Zusendung von Informationsmaterial per Post (beispielsweise CD-ROM). Im vorliegenden Fall ist aus es für mich nichts ersichtlich, ob und falls ja, welche dieser Fallgruppen hier in Betracht kommt. Ich habe Herrn Antragsteller/in eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
209.3.3.1-3977/20 Sehr << Anrede >> ich bitte um Mitteilung des aktuellen Sachstandes. Mit freundli…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG/UIG - Staatskanzlei - Schadstoffemissionen [#153608]
Datum
15. Mai 2020 06:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
209.3.3.1-3977/20 Sehr << Anrede >> ich bitte um Mitteilung des aktuellen Sachstandes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/153608/upload/38ba4462aa06e6a8a649af3821801585ac245a6a/
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Sehr Antragsteller/in ich habe auf mein vor 14 Tagen versandtes Auskunftsersuchen noch keine Rückmeldung der Staa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG/UIG - Staatskanzlei - Schadstoffemissionen [#153608]
Datum
15. Mai 2020 12:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe auf mein vor 14 Tagen versandtes Auskunftsersuchen noch keine Rückmeldung der Staatskanzlei. Sobald ich eine Antwort erhalten habe, werde ich unaufgefordert auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
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Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfahlen (UIG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Lagos auf Informationszugang…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Antrag Herrn Antragsteller/in Lagos auf Informationszugang zu in Zusammenhang mit Schadstoffemissionen stehenden Unterlagen vom 29.6.2019
Datum
4. Juni 2020 16:16
Status
Warte auf Antwort
Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfahlen (UIG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Lagos auf Informationszugang zu in Zusammenhang mit Schadstoffemissionen stehenden Unterlagen vom 29.6.2019 Aktenzeichen: 209.3.3.1-3977/20 Mein Auskunftsersuchen vom 29.4.2020 ________________________________ Sehr Antragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfahlen Antrag auf Informationszugang zu in Zu…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang
Datum
16. Juli 2020 16:16
Status
Warte auf Antwort
Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfahlen Antrag auf Informationszugang zu in Zusammenhang mit Schadstoffemissionen stehenden Unterlagen vom 29.6.2019 Aktenzeichen: 209.3.3.1-3977/20 ________________________________ Sehr Antragsteller/in im folgenden Verfahren (https://fragdenstaat.de/anfrage/informationen-zu-pfeilabschussgeraten/) hat das BMI gegen den Bescheid des BfDI (https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/AccessforoneAccessforall/2020/2020-Bescheid-BMI-Anweisung.html) Klage erhoben. In diesem Verfahren geht es - genau wie auch in Ihrem - um die Frage, ob die öffentliche Stelle auch dann eine Postanschrift des Antragstellers verlangen kann, wenn weder Gebühren erhoben werden noch eine (teilweise) Ablehnung des Antrags erfolgen sollen. Angesichts dieses vor dem VG Köln anhängigen Verfahrens empfehle ich Ihnen, dessen Ausgang abzuwarten bzw. falls Ihnen an der raschen Beantwortung Ihres Antrags gelegen ist, der Staatskanzlei Ihre Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen