Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur

Im März habe ich aufgedeckt, dass die Telematik-Infrastruktur – kurz TI – deutschlandweit größtenteils nicht so aufgebaut wurde und wird, wie sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als sicher zertifiziert wurde. Patientendaten sind im Moment für Hacker leicht zugänglich. Und das, obwohl die Gesundheitsdaten unsere intimsten Daten sind, die sogar über unseren Tod hinaus brisant bleiben. Meht Informationen auf https://www.happycomputer.eu/index.php/presse/ oder https://www.happycomputer.eu/index.php/telematik-infrastruktur/. Seit Monaten sind zahlreiche Vorfälle auch mit Diebstahl der Daten von Patienten bei den Behörden gemeldet. Alle Behörden ducken sich weg. Mails und Briefe bleiben unbeantwortet seit Monaten ist das ein Dauerzustand. Darum fand eine gemeinsame Pressekonferenz am 27. Juni 2019 in Berlin statt, wo IT Experten und Ärzteverbände informierten. Mehr Infos auf https://blog.medi-verbund.de/2019/06/patientendaten-fuer-hacker-zugaenglich/.Was gedenkt Herr Spahn, der diesen Wahnsinn zu verantworten hat, dagegen zu tun, dass täglich Patientendaten gestohlen werden. So geht es nicht mehr weiter. Ich habe sogar nachgewiesen, dass der Secure Internet Service der Telematik weder einen wirksamen Schutz gegen Malware bietet noch irgend eine sinnvolle Firewallfunktion die Praxen vor Datenklau schützt. Wie lange soll das noch so weiter gehen? Deutschland tritt damit alle Menschenrechte mit den Füßen und verstößt aktiv gegen die DSGVO.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
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Jens Ernst
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im März hab…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jens Ernst
Betreff
Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur [#153653]
Datum
29. Juni 2019 18:42
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im März habe ich aufgedeckt, dass die Telematik-Infrastruktur – kurz TI – deutschlandweit größtenteils nicht so aufgebaut wurde und wird, wie sie vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) als sicher zertifiziert wurde. Patientendaten sind im Moment für Hacker leicht zugänglich. Und das, obwohl die Gesundheitsdaten unsere intimsten Daten sind, die sogar über unseren Tod hinaus brisant bleiben. Meht Informationen auf https://www.happycomputer.eu/index.php/presse/ oder https://www.happycomputer.eu/index.php/telematik-infrastruktur/. Seit Monaten sind zahlreiche Vorfälle auch mit Diebstahl der Daten von Patienten bei den Behörden gemeldet. Alle Behörden ducken sich weg. Mails und Briefe bleiben unbeantwortet seit Monaten ist das ein Dauerzustand. Darum fand eine gemeinsame Pressekonferenz am 27. Juni 2019 in Berlin statt, wo IT Experten und Ärzteverbände informierten. Mehr Infos auf https://blog.medi-verbund.de/2019/06/patientendaten-fuer-hacker-zugaenglich/.Was gedenkt Herr Spahn, der diesen Wahnsinn zu verantworten hat, dagegen zu tun, dass täglich Patientendaten gestohlen werden. So geht es nicht mehr weiter. Ich habe sogar nachgewiesen, dass der Secure Internet Service der Telematik weder einen wirksamen Schutz gegen Malware bietet noch irgend eine sinnvolle Firewallfunktion die Praxen vor Datenklau schützt. Wie lange soll das noch so weiter gehen? Deutschland tritt damit alle Menschenrechte mit den Füßen und verstößt aktiv gegen die DSGVO.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Ernst <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jens Ernst
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ernst, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen G…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur [#153653]
Datum
1. Juli 2019 07:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrter Herr Ernst, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ernst, zu Ihrer Anfrage vom 29. Juni 2019 folgender Hinweis: Die von Ihnen genannten Rechtsv…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Sicherheitsprobleme beim Aufbau der Telematik Infrastuktur [#153653]
Datum
8. Juli 2019 13:35
Status
Warte auf Antwort
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1,6 KB


Sehr geehrter Herr Ernst, zu Ihrer Anfrage vom 29. Juni 2019 folgender Hinweis: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen