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Parkverbot am 01.10.2016 - Universitätsstraße, Kilometer 12-02

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Markus Rosellen

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Aufstellungsprotokoll/die Dokumentation wann die Schilder für den Halteverbotsbereich an der Universitätsstraße, Kilometer 12-02 für den Zeitraum

01.10.2016, 22h
bis
02.10.2016, 16h

mit den Ziffern

VZ 283-10
VZ 283-20
VZ 283-30

aufgestellt wurden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr M…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Parkverbot am 01.10.2016 - Universitätsstraße, Kilometer 12-02 [#153667]
Datum
29. Juni 2019 23:29
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Markus Rosellen bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Aufstellungsprotokoll/die Dokumentation wann die Schilder für den Halteverbotsbereich an der Universitätsstraße, Kilometer 12-02 für den Zeitraum 01.10.2016, 22h bis 02.10.2016, 16h mit den Ziffern VZ 283-10 VZ 283-20 VZ 283-30 aufgestellt wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind)[geschwärzt] Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail)[geschwärzt] Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> [geschwärzt]
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Parkverbot am 01.10.2016 -Universitätsstraße, Kilometer 12-02 Sehr <Information-entfernt> ein Aufstellungsp…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
Parkverbot am 01.10.2016 -Universitätsstraße, Kilometer 12-02
Datum
16. Juli 2019 14:35
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,9 KB


Sehr <Information-entfernt> ein Aufstellungsprotokoll über den Aufbau der Halteverbotszonen wird und wurde auch von der Marathon GmbH als Veranstalter des Marathons und Erlaubnisnehmer meiner straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis nicht gefordert. Ein Protokoll ist somit nicht Bestandteil oder Inhalt des hiesigen Verwaltungsvorganges. Ich bedauere, Ihnen keine andere Mitteilung machen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Parkverbot am 01.10.2016 -Universitätsstraße, Kilometer 12-02 [#153667] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre A…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Parkverbot am 01.10.2016 -Universitätsstraße, Kilometer 12-02 [#153667]
Datum
26. Juli 2019 17:45
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Aussage war für mich nicht eindeutig. Sie schreiben, dass ein Aufstellungsprotokoll von der Aufstellerfirma nicht gefordert war. Heißt das, dass kein Protokoll generell existiert oder bedeutet das nur, dass das Protokoll existiert, Sie als Stadt Köln dieses Protokoll aber nicht von der Firma angefordert haben? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 153667 Antwort an: [geschwärzt]

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Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
AW: Parkverbot am [geschwärzt] -Universitätsstraße, Kilometer 12-02 [#153667] Sehr <Information-entfernt> m…
Von
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Betreff
AW: Parkverbot am [geschwärzt] -Universitätsstraße, Kilometer 12-02 [#153667]
Datum
31. Juli 2019 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> meine Mail vom 16.07.2019 sollte zum Ausdruck bringen, dass ein Aufstellungsprotokoll nicht Bestandteil des hiesigen Verwaltungsvorgangs ist. Ob und inwieweit aufgrund von zivilrechtlichen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und dessen Dienstleiter Protokolle erstellt wurden und insoweit existieren kann von hier nicht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.