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Inventar der Stadt Essen

- eine Liste oder Datenbank sämtlicher Objekte, die mit einer Inventarnummer der Stadt Essen versehen sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Juli 2019
  • Frist
    3. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inventar der Stadt Essen [#153799]
Datum
1. Juli 2019 12:04
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Liste oder Datenbank sämtlicher Objekte, die mit einer Inventarnummer der Stadt Essen versehen sind.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Essen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Juli 2019 12:04
Status
Warte auf Antwort

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Kommunalverwaltung Essen
Hallo <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Datenbank oder ein Dokument mit sämtlichen…
Von
Kommunalverwaltung Essen
Betreff
Ihre Anfrage zum Thema "Inventar der Stadt Essen"
Datum
22. Juli 2019 13:05
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
5,0 KB


Hallo <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Datenbank oder ein Dokument mit sämtlichen Objekten, die eine Inventarnummer bei der Stadt Essen haben, existiert nicht. Auch wir haben nur durch unsere internen EDV-Systeme Zugriff darauf. Man konnte mir auch nicht sagen, ob es technisch überhaupt möglich wäre, Ihnen diese Liste zu übermitteln. In jedem Fall würde es sich aber um einen unverhältnismäßigen Aufwand handeln, da diese extra für Sie hergestellt werden müsste. Es kann also gut sein, dass dafür Gebühren anfallen würden - wenn es denn machbar ist. Man teilte mir allerdings mit, dass viel zum Inventar der Stadt in den jeweiligen Jahresabschlüssen veröffentlicht wird. Vielleicht finden Sie hier, was Sie brauchen. https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_21/Rechnungswesen.de.html Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.