Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Steinecke
Zeltinger Platz 2
13465 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin [#153932]
Datum
2. Juli 2019 10:04
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Steinecke Zeltinger Platz 2 13465 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Vebraucherinformationsgesetz (VIG) Zwischennachricht
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunftserteilung nach dem Vebraucherinformationsgesetz (VIG) Zwischennachricht
Datum
2. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
618,8 KB
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.07.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, das…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin [#153932]
Datum
3. Juli 2019 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 02.07.2019 ist bei uns eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass gegebenenfalls eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betreibers erfolgen wird, was eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hat (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihr Antrag wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Ich weise ferner darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die informationspflichtige Stelle verpflichtet ist, auf Nachfrage des beteiligten Dritten den Namen und die Anschrift des Antragstellers mitzuteilen. Sollte von dem Betreiber eine entsprechende Nachfrage hier eingehen, werde ich Sie explizit informieren. Grundsätzlich erfolgt die Übersendung von Kontrollberichten aus Datenschutzgründen nur auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Ihre Anträge auf Auskunftserteilung nach dem Vebraucherinformationsgesetz (VIG) Zwischennachricht
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anträge auf Auskunftserteilung nach dem Vebraucherinformationsgesetz (VIG) Zwischennachricht
Datum
3. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
517,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer postalischen Zwischennachricht haben Sie leider versäumt, Bezug auf das Ken…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin [#153932]
Datum
4. Juli 2019 14:35
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in In Ihrer postalischen Zwischennachricht haben Sie leider versäumt, Bezug auf das Kennzeichen dieser Anfrage ([#153932]) zu nehmen oder zu erwähnen, um die Anfrage zu welchem Betrieb es sich handelt, und in Ihrer vorherigen elektronischen Antwort haben Sie leider versäumt mitzuteilen, unter welchem Geschäftszeichen der Vorgang bei Ihnen aufgenommen wurde; deswegen kann ich Ihre Antworten leider nicht eindeutig einem Vorgang zuordnen und muß dementsprechend alle Antworten zu allen Vorgängen hinzufügen, um auf jeden Fall die richtige Zwischennachricht im Vorgang zu haben. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in da die Vergabe des behördeninternen Geschäftszeichens aktuell ähnlich der des Anfrag…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: RE: Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin [#153932]
Datum
4. Juli 2019 15:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in da die Vergabe des behördeninternen Geschäftszeichens aktuell ähnlich der des Anfrage-Kennzeichens dieser Plattform chronologisch mit einer eingeschlossenen laufenden Nummer erfolgt, wird davon ausgegangen, dass eine Zuordnung durch den Antragsteller wie in der Vergangenheit problemlos möglich ist. Diese Vorgehensweise entspricht der hiesigen Verwaltungspraxis. Für weitere Rückfragen bezüglich der einzelnen Anfragen besteht auch die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme außerhalb der Plattform. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrteAntragsteller/in ich informiere Sie unter Bezugnahme auf Ihre VIG-Anfrage #153932 vom 02.07.2019, das…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: Kontrollbericht zu Steinecke, Berlin [#153932]
Datum
8. Juli 2019 15:09
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich informiere Sie unter Bezugnahme auf Ihre VIG-Anfrage #153932 vom 02.07.2019, dass von Seiten der Betreibergesellschaft nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) durch die informationspflichtige Stelle gewünscht wird. Ich bitte vor diesem Hintergrund bis zum 15.07.2019 um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Sofern mir bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen vorliegt, gehe ich weiterhin von einer Zustimmung zur Weitergabe Ihrer persönlichen Daten aus. Mit freundlichen Grüßen