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Vertrag SenUVK und Nextbike

Den abgeschlossenen Vertrag zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und Nextbike.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    228,65 Euro
  • 4 Follower:innen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Vertrag SenUVK und Nextbike [#153940]
Datum
2. Juli 2019 10:27
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den abgeschlossenen Vertrag zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und Nextbike.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Schröder, ich möchte Ihnen zunächst bestätigen, dass ihre Anfrage das zuständige Fachreferat e…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
WG: Vertrag SenUVK und Nextbike [#153940]
Datum
4. Juli 2019 15:18
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, ich möchte Ihnen zunächst bestätigen, dass ihre Anfrage das zuständige Fachreferat erreicht hat. Gerne sind wir bereit entsprechend dem IFG ihr Anliegen zu bearbeiten. Ich möchte Sie zunächst darauf hinweisen, dass wir aus rechtlichen Gründen erst Anfragen bearbeiten dürfen, wenn die Identität des Antragstellers feststeht. Dies verlangt auch der ordnungsgemäße Vollzug des IFG. Im Übrigen hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2017 (Az. VGH 37/16) ausgeführt, dass "gesetzgeberische Festlegungen der Modalitäten der Zugangseröffnung wie die Preisgabe der Identität nicht den Schutzbereich der Informationsfreiheit berührten. Es gebe keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Informationszugang ohne Preisgabe persönlicher Daten. Von einem Antragsteller dürfe erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren habe und "zu seinem Anliegen stehe". Zudem könne ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang zu den bei den transparentpflichtigen Stellen vorhandenen Informationen eingeleitet werde, nicht "aus dem Verborgenen heraus" geführt werden." Auch die die Erhebung von Gebühren und Auslagen setzt voraus, dass der Antragsteller mit seiner postalischen Anschrift bekannt ist. Sie müssten uns also ihre postalische Anschrift übersenden, wobei Postfächer nicht anerkannt werden können. Wir warten auf ihre Antwort, damit wir weiter verfahren können. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin hat jede Person…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: WG: Vertrag SenUVK und Nextbike [#153940]
Datum
4. Juli 2019 22:50
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 3 Abs. 1 IFG Berlin hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Informationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Informationsfreiheitsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Das Gerichtsurteil, welches Sie zitieren stammt aus Rheinland-Pfalz und ist darum nicht ohne weiteres auf Berlin anwendbar. Auch wenn Sie es nicht glauben möchten, sieht das Informationsfreiheitsgesetz den umfassenden und unmittelbaren Informationszugang für die Allgemeinheit vor. Vgl. § 1 IFG Berlin. Ein tausch von personenbezogenen Daten des Antragstellers, gegen Informationen der Behörde ist nicht Zweck des Gesetzes. Mein Antrag ist ernsthaft und in in korrekter Form bei Ihnen eingegangen. Bitte bearbeiten Sie diesen nun also weiter. Wie bereits geschrieben, möchte ich Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Dann kann ich Ihnen immer noch eine Adresse zu Zustellung des Kostenbescheides geben. Gleichzeitig bitte ich bei dieser Anfrage den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit um Vermittlung. Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 153940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag SenUVK und Nextbike“ [#153940] [#153940]
Datum
4. Juli 2019 22:55
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/153940 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde der Meinung ist, dass zur Bearbeitung der Anfrage weitere persönliche Daten meinerseits benötigt werden. Dies ist jedoch nicht notwendig, da das IFG ausdrücklich jedem das Recht einräumt. Das zitierte Gerichtsurteil aus RLP ist meiner Meinung nicht auf Berlin übertragbar. Einen tausch von personenbezogener Daten meinerseits gegen Dokumente der Behörde ist nicht für einen ernhaft gemeinten Antrag notwendig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anhänge: - 153940.pdf Anfragenr: 153940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Herr Schröder, ich möchte Sie mit dieser E-Mail über die voraussichtlichen Kostenhöhe der Gebührene…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Vertrag SenUVK und Nextbike [#153940]
Datum
5. Juli 2019 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schröder, ich möchte Sie mit dieser E-Mail über die voraussichtlichen Kostenhöhe der Gebührenerhebung für die Akteneinsicht nach IFG zum Vertrag SenUVK Berlin mit nextbike informieren. Da wir noch keine elektronische Aktenführung in unserer Verwaltung haben, wären der Aufwand und die Kosten am geringsten, wenn wir ihnen die Unterlagen kopiert per Post zustellen könnten. Ich habe die Kosten für zwei Varianten abgeschätzt: Vertrag ohne Anlagen (ca. 35 Seiten): 88 € Vertrag mit Anlagen (ca. 100 Seiten): 250 € Der Preisunterschied zwischen den Varianten ergibt sich dadurch, dass es bei den Anlagen einen hohen Prüfaufwand gibt, da mit Sicherheit bei größeren Abschnitten der § 7 IFG (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) betroffen ist, mit einem hohen Bedarf an Schwärzungen. Auch die Vertragspartner müssten befragt werden. Beim Vertrag ohne Anlagen ist der Bedarf an Schwärzungen relativ niedrig. Sie können gerne auch zunächst den Vertrag einsehen (88€) und später entscheiden, ob sie auch die Anlagen in einer zweiten Anfrage einsehen wollen (+162 €). Spätestens zur Zustellung des Bescheids über die Erhebung der Gebühren benötigen wir ihre postalische Anschrift. Wir warten auf ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre Meldung vom 4. Juli 2019 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.649 v…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vertrag SenUVK und Nextbike" [#153940] - Ihre E-Mail vom 4. Juli 2019
Datum
8. Juli 2019 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schröder, Ihre Meldung vom 4. Juli 2019 ist eingegangen und bei uns unter dem GeschZ 525.649 veraktet. Wir werden die Angelegenheit überprüfen, bitten jedoch um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Ihre Eingabe wird von Frau Gardain bearbeitet, die Sie bei Rückfragen unter der Rufnummer 030 13889 - 204 erreichen können. Mit freundlichen Grüßen
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019 Sehr geehrter Herr Schröder, Sie haben am 8. Juli 2019 aus unsere…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019
Datum
26. Juli 2019 17:00
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, Sie haben am 8. Juli 2019 aus unserem Sekretariat eine Eingangsbestätigung erhalten mit der Zusage, dass wir die Angelegenheit überprüfen werden. Diese Prüfung ist bereits am 5. Juli 2019 erfolgt, und ich habe die Senatsverwaltung am selben Tag ausführlich telefonisch beraten. Das Ergebnis wurde Ihnen ebenfalls schon am selben Tag, nämlich mit o. g. Schreiben mitgeteilt, von dem wir erst heute erfahren haben. Das Schreiben ist inhaltlich nicht zu beanstanden. Eine weitere Prüfung der Angelegenheit wird hier deshalb nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019 [#153940] Sehr geehrte<< Anrede >> Ich bitte um Z…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019 [#153940]
Datum
12. August 2019 17:09
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
vollmachtifgantrage_schroeder.pdf
75,8 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> Ich bitte um Zusendung des Vertrags inklusive aller Anlagen. Ich stelle den Antrag für den Verein Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. . Anbei finde Sie eine durch den Vorstand unterzeichnete Vollmacht, dass ich im Namen des Vereins einen solchen Antrag stellen darf. Ich bitte in diesem Zuge dann auch gleich um Gebührenbefreiung nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO. Sie finden die Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit hier: https://okfn.de/files/documents/Freistellungsbescheid_2018-12-13.pdf Anbei finden Sie die Postadresse des Vereins zur Zustellung des Bescheides. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anhänge: - vollmachtifgantrage_schroeder.pdf Anfragenr: 153940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Automatische Antwort: Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019 [#153940] Ich bin im Urlaub ausßerhalb von …
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Automatische Antwort: Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019 [#153940]
Datum
12. August 2019 17:09
Status
Ich bin im Urlaub ausßerhalb von D Wichtige Nachrischten an <<E-Mail-Adresse>> Viele Grüße
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Automatische Antwort: Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019 [#153940] Sehr geehrte<< Anrede &g…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Automatische Antwort: Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019 [#153940]
Datum
19. September 2019 15:27
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich hoffe Sie hatten einen schönen Urlaub und haben sich erholt. Wann darf ich mit einer Antwort auf meine Anfrage rechnen. Zuletzt hatte ich um Kostenbefreiung gebeten, da ich diese Anfrage im Namen des gemeinnützigen Open Knowledge e.V. stelle. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 153940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Automatische Antwort: Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019 [#153940] Sehr geehrte<< Anrede &g…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Automatische Antwort: Schreiben der Senatsverwaltung vom 5. Juli 2019 [#153940]
Datum
14. Oktober 2019 23:22
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe jetzt schon länger nichts mehr von Ihnen gehört. Sollten Sie inzwischen zu der Einschätzung gelangt sein, dass ich die Gebühren übernehmen muss, halte ich auch in diesem Falle den Antrag aufrecht. Ich bitte Sie, mir den Vertrag zuzusenden. Inzwischen ist Untätigkeitsklage möglich - ich habe mir für Ihre Rückantwort den 21.10. notiert. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 153940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Anfragenr: 153940 Sehr geehrter Herr Schröder,…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Anfragenr: 153940
Datum
21. Oktober 2019 09:28
Status
Sehr geehrter Herr Schröder, den beiliegenden Bescheid möchte ich Ihnen vorab einmal elektronisch zukommen lassen. Die Papierversion ist unterwegs zu Ihnen. Viele Grüße,
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Anfragenr: 153940 [#153940] Sehr geehrte&l…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) / Anfragenr: 153940 [#153940]
Datum
23. Oktober 2019 09:58
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für den Bescheid. Leider hatten Sie bei der Adresse den Vereinsnamen vergessen, für den ich diese Anfrage gestellt hatte. Daher wird der Brief vermutlich nicht zugestellt werden können. Als korrekte Adresse verwenden Sie bitte daher entweder Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. Singerstraße 109 10179 Berlin oder meine private Adresse Sebastian Schöder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 153940 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/153940 Postanschrift Sebastian Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Vertrag und Anlagen
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Via
Briefpost
Betreff
Vertrag und Anlagen
Datum
13. Januar 2020
Status

Dokumente