WhatsApp-Studienberatung der Universität Hohenheim - Datenschutzrechtliche Überprüfung

das Ergebnis Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung zur Studienberatung per Whatsapp an der Universität Hohenheim.
https://www.uni-hohenheim.de/whatsapp-studienberatung

Zu einer qualifizierten Studienberatung müssen sehr viele personenbezogene Daten mitgeteilt und berücksichtigt werden (Anschriften, Noten, besuchte Schulen u.v.m.), die somit bei facebook landen.

Sollten Sie keine entsprechenden Ergebnisse vorliegen haben, so bitte ich Sie um die Weiterleitung dieser Info an die Kollegen.innen im Bereich Datenschutz, um dort diese Thematik als Beschwerde weiterzuführen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juli 2019
  • Frist
    1. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Ergebnis Ihre…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
WhatsApp-Studienberatung der Universität Hohenheim - Datenschutzrechtliche Überprüfung [#153966]
Datum
2. Juli 2019 12:19
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Ergebnis Ihrer datenschutzrechtlichen Überprüfung zur Studienberatung per Whatsapp an der Universität Hohenheim. https://www.uni-hohenheim.de/whatsapp-studienberatung Zu einer qualifizierten Studienberatung müssen sehr viele personenbezogene Daten mitgeteilt und berücksichtigt werden (Anschriften, Noten, besuchte Schulen u.v.m.), die somit bei facebook landen. Sollten Sie keine entsprechenden Ergebnisse vorliegen haben, so bitte ich Sie um die Weiterleitung dieser Info an die Kollegen.innen im Bereich Datenschutz, um dort diese Thematik als Beschwerde weiterzuführen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: WhatsApp-Studienberatung der Universität Hohenheim - Datenschutzrechtliche Überprüfung [#153966]
Datum
2. Juli 2019 12:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E<< Adresse entfernt >>Mail vom 2. Juli 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E<< Adresse entfernt >>Mail vom 2. Juli 2019
Datum
8. August 2019 14:34
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
728,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o. g. E<< Adresse entfernt >>Mail. Als Anlage senden wir Ihnen unser Schreiben dazu. ____________________________________________ beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Hausanschrift: Königstraße 10A, 70173 Stuttgart Postanschrift: Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart Telefon: 0711/615541<< Adresse entfernt >>0 Telefax: 0711/615541<< Adresse entfernt >>15 Zentraler Posteingang: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>><mailto:<<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>>> De<< Adresse entfernt >>Mail: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>><mailto:<<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>>> https://www.baden<< Adresse entfernt >>wuerttemberg.datenschutz.de<https://www.baden<< Adresse entfernt >>wuerttemberg.datenschutz.de/> Twitter: https://www.twitter.com/lfdi_bw Allgemeiner Hinweis: Auf elektronischem Weg sollten vertrauliche Informationen stets verschlüsselt übertragen werden. Unser öffentlicher PGP<< Adresse entfernt >>Schlüssel ist über unsere Internetseite abrufbar (http://www.baden<< Adresse entfernt >>wuerttemberg.datenschutz.de/pgp<< Adresse entfernt >>schlussel/). Die Informationen bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 DS<< Adresse entfernt >>GVO können unserer Homepage entnommen werden (https://www.baden<< Adresse entfernt >>wuerttemberg.datenschutz.de/datenschutz/).
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 2. Juli 2019 [#153966] Sehr geehrteAntragsteller/in am 08.08.2019 schreiben Sie abschließend …
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 2. Juli 2019 [#153966]
Datum
25. Februar 2020 13:15
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 08.08.2019 schreiben Sie abschließend "Unabhängig davon werden wir prüfen, inwieweit es sich in unsere Arbeitspläne integrieren lässt, das genannte Vorgehen der Universität im Rahmen unserer gesetzlichen Aufgaben von Amts wegen zu kontrollieren." 1) Senden Sie mir bitte zwischenzeitlich vorliegende Dokumente (u.a. schriftliche Kommunikation) zur Anfragethematik. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 153966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/153966
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 2. Juli 2019 [#153966] Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bit…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 2. Juli 2019 [#153966]
Datum
25. Februar 2020 13:15
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit best?tigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Gr??en
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Ihre E-Mail, zuletzt vom 25. Februar 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unse…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail, zuletzt vom 25. Februar 2020
Datum
5. März 2020 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
505,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Sache erhalten Sie als Anlage unser Schreiben dazu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Anfrage zur Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage die Antwort auf Ihren Antrag zum Erge…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Anfrage zur Informationsfreiheit
Datum
19. März 2020 09:54
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
511,0 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage die Antwort auf Ihren Antrag zum Ergebnis der „datenschutzrechtlichen Überprüfung zur Studienberatung per Whatsapp an der Universität Hohenheim“ vom 25. Februar 2020 [#153966]. Mit freundlichen Grüßen