Bisher entstandene Kosten für das BfR durch Anwalts- und Gerichtskosten

Die bisher für das Bundesinstitut für Risikobewertung entstandenen Kosten für Anwälte und Gerichtsverhandlungen im Bezug auf die IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2019
  • Frist
    12. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bisher für das …
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bisher entstandene Kosten für das BfR durch Anwalts- und Gerichtskosten [#154292]
Datum
4. Juli 2019 19:22
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bisher für das Bundesinstitut für Risikobewertung entstandenen Kosten für Anwälte und Gerichtsverhandlungen im Bezug auf die IARC- Monographie über Glyphosat vom 4. September 2015.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden …
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019
Datum
19. Juli 2019 13:46
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
414,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292] Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292]
Datum
10. September 2019 19:01
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe meine Adresse an diese Nachricht angehängt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292] Sehr geehrteAntragsteller/in meine I…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292]
Datum
12. Oktober 2019 14:10
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bisher entstandene Kosten für das BfR durch Anwalts- und Gerichtskosten“ vom 04.07.2019 (#154292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Zeichen: 80-0703-01.2019/101 10649916 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292] Sehr geehrteAntragsteller/in meine I…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292]
Datum
14. Oktober 2019 20:50
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bisher entstandene Kosten für das BfR durch Anwalts- und Gerichtskosten“ vom 04.07.2019 (#154292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292] Sehr geehrteAntragsteller/in meine I…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292]
Datum
19. November 2019 21:46
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bisher entstandene Kosten für das BfR durch Anwalts- und Gerichtskosten“ vom 04.07.2019 (#154292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154292
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292] Sehr geehrteAntragsteller/in meine I…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154292]
Datum
23. November 2019 18:20
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Bisher entstandene Kosten für das BfR durch Anwalts- und Gerichtskosten“ vom 04.07.2019 (#154292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154292
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bisher entstandene Kosten für das BfR durch Anwalts- und Gerichtskosten“ [#154292] [#154292]
Datum
6. Dezember 2019 11:56
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154292 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich meine Anfrage bereits vor fünf Monaten gestellt habe und noch keine abschließende Antwort erhalten habe. Im Juli verwieß das BfR darauf, dass die vielen gestellten Anfragen einen Grund für eine Fristverlängerung darstellen, nach fünf Monaten ist diese Aussage aber nicht mehr glaubwürdig. Des Weiteren hat das BfR nicht einmal auf meine Nachfragen zum Bearbeitungsstand meiner Anfrage reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 154292.pdf - 2019-07-19_1-Schreiben.pdf Anfragenr: 154292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154292
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach den Informationsfreiheitsgesetzen vom 04.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach den Informationsfreiheitsgesetzen vom 04.07.2019
Datum
7. Januar 2020 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen unseren Bescheid vom heutigen Tag zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Januar 2020 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
434,5 KB

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