verkehrslenkungsmassnahmen u.a. Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Baumassnahmen in der Kommune Bad Schussenried (Zuständigkeit LRA Biberach/Riss)

Anfrage an: Landratsamt Biberach

(1) Initialer Antrag und Begründung für die Tempo 30 Zone an der Kreisstrasse K7558 in Otterswang (Hopferbacher Strasse). Gab es hierfür eine zeitliche Befristung? Sofern es sich bei der Begrenzung um ein Schutzobjekt (Bsp. Kindergarten) handelt, benennen Sie die Abstände der Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Richtungen.

(2) Planung und Strassenbaumassnahmen an der K7558 (Kreisstrasse) in Otterswang.
Wer (Unternehmen, Landratsamt, Kommune) hat die Planungen durchgeführt? Welche Anforderungen gab es hierfür. Welche Richtlinien (bitte mit genauer Benennung des Strassentyps und deren Vorgabedaten wie Querschnitt) wurden zugrundegelegt? Bitte benennen sie die aktuelle(n) Strassenbreiten sowie die Strassenbreite vor der Baunassnahme. Was war der Grund für die Baumaßnahme an der Kreisstrasse?

(3) Tempo 30 Zone im Gewerbegebiet Bad Schussenried beim Busunternehmen und Stadträtin ... Nach meinen Informationen wurde aktuell eine Begründung an das Verwaltungsgericht Sigmaringen gesendet. Diese kann sicherlich verwendet werden

(4) Offenlegung des Dokumentes (den Beschluss des Gemeinderates Bad Schussenried vom 23. Mai 1990):
"Betr: Anordnung einer 30 km-Zone für das Wohngebiet Kohlplatte
Sehr << Antragsteller:in >>
der Gemeinderat hat bei der Sitzung am 16. Mai 1990 beschlossen, für das Wohngebiet Kohlplatte eine 30 km- Zonen- Beschränkung einzuführen. Da die Angelegenheit als dringlich bezeichnet wurde, wird gebeten, möglichst bald eine Verkehrsschau durchzuführen, um die Modalitäten und Anforderungen an Ort und Stelle besprechen zu können. ..." sowie den nachfolgenden Beschluss der zuständigen Behörde.

(5) Steinhausen. An der Ortsdurchgangsstrasse (L283, Barockstrasse, Dorfstrasse) gibt es eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw. Bitte die Gründe und die Abstände in beiden Richtungen sofern es sich um ein Schutzobjekt handelt oder wie die Abstände anderweitig begründet sind.

(6) Beantragte Schutzmassnahmen für die L284 in Otterswang am Ortseingang von Schussenried kommend seit 1998. Bitte die Anträge und, nachdem nichts geschehen ist, bitte auch die Gründe der Ablehnung. Bitte legen Sie hierzu den Email Verkehr der Behörden in dem Zeitraum vom 01.07.2010 bis mindestens 28.07.2010 mit zugehöriger Stellungnahme offen. Ich bitte auch um die Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens mit Benennung der Sachbeschädigungen an einem Pkw und welche Maßnahmen daraufhin durchgeführt wurden (d.h. die Dokumente; wenn es keine Dokumente gibt ist zu unterstellen dass nichts unternommen wurde).
Wie werden hierzu im Vergleich an der Strasse parkende Fahrzeuge bei anderen in dem Teilort ansässigen Unternehmen behandelt (gibt es Dokumente über Beschwerden, Massnahmen und Probleme bei der Verkehrssicherheit)?

(7) Tempo 20 Zone in Bad Schussenried.
Bitte benennen Sie die Schutzobjekte, die Begründung und die Abstände von diesen Schutzobjekten in beiden Richtungen. Welche Strassentypen wurden zugrundegelegt? Wie war und wie ist die aktuelle Strassenbreite.

(8) Nachdem aus Gründen der Verkehrssicherheit für Kleinwinnaden eine Umgehungsstrasse gebaut werden soll erbitte ich dem initialen Beschluss zu der Beantragung/Beauftragung Umgehungsstrasse zu welchem der Antrag aus Gründen der Verkehrssicherheit gestellt wurde. Sodann bitte ich um alle Massnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Aussperren von Lkw Verkehr/Fahrzeuggewichtsklassen) die in Erwägung gezogen wurden. Welche (temporären) Massnahmen wurden konkret seit der Feststellung der Gefährdung der Bewohner, vermutlich vor dem Jahr 2000, umgesetzt? Bitte um alle Dokumente.

Ziemlich sicher spielt neben dem IFG BaWue auch noch das Umweltinformationsgesetz mit rein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2016
  • Frist
    10. März 2016
  • Kosten dieser Information:
    201,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Initialer …
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
verkehrslenkungsmassnahmen u.a. Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Baumassnahmen in der Kommune Bad Schussenried (Zuständigkeit LRA Biberach/Riss) [#15436]
Datum
9. Februar 2016 02:01
An
Landratsamt Biberach
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: (1) Initialer Antrag und Begründung für die Tempo 30 Zone an der Kreisstrasse K7558 in Otterswang (Hopferbacher Strasse). Gab es hierfür eine zeitliche Befristung? Sofern es sich bei der Begrenzung um ein Schutzobjekt (Bsp. Kindergarten) handelt, benennen Sie die Abstände der Geschwindigkeitsbegrenzung in beide Richtungen. (2) Planung und Strassenbaumassnahmen an der K7558 (Kreisstrasse) in Otterswang. Wer (Unternehmen, Landratsamt, Kommune) hat die Planungen durchgeführt? Welche Anforderungen gab es hierfür. Welche Richtlinien (bitte mit genauer Benennung des Strassentyps und deren Vorgabedaten wie Querschnitt) wurden zugrundegelegt? Bitte benennen sie die aktuelle(n) Strassenbreiten sowie die Strassenbreite vor der Baunassnahme. Was war der Grund für die Baumaßnahme an der Kreisstrasse? (3) Tempo 30 Zone im Gewerbegebiet Bad Schussenried beim Busunternehmen und Stadträtin ... Nach meinen Informationen wurde aktuell eine Begründung an das Verwaltungsgericht Sigmaringen gesendet. Diese kann sicherlich verwendet werden (4) Offenlegung des Dokumentes (den Beschluss des Gemeinderates Bad Schussenried vom 23. Mai 1990): "Betr: Anordnung einer 30 km-Zone für das Wohngebiet Kohlplatte Sehr geehrt<< Anrede >> der Gemeinderat hat bei der Sitzung am 16. Mai 1990 beschlossen, für das Wohngebiet Kohlplatte eine 30 km- Zonen- Beschränkung einzuführen. Da die Angelegenheit als dringlich bezeichnet wurde, wird gebeten, möglichst bald eine Verkehrsschau durchzuführen, um die Modalitäten und Anforderungen an Ort und Stelle besprechen zu können. ..." sowie den nachfolgenden Beschluss der zuständigen Behörde. (5) Steinhausen. An der Ortsdurchgangsstrasse (L283, Barockstrasse, Dorfstrasse) gibt es eine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw. Bitte die Gründe und die Abstände in beiden Richtungen sofern es sich um ein Schutzobjekt handelt oder wie die Abstände anderweitig begründet sind. (6) Beantragte Schutzmassnahmen für die L284 in Otterswang am Ortseingang von Schussenried kommend seit 1998. Bitte die Anträge und, nachdem nichts geschehen ist, bitte auch die Gründe der Ablehnung. Bitte legen Sie hierzu den Email Verkehr der Behörden in dem Zeitraum vom 01.07.2010 bis mindestens 28.07.2010 mit zugehöriger Stellungnahme offen. Ich bitte auch um die Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens mit Benennung der Sachbeschädigungen an einem Pkw und welche Maßnahmen daraufhin durchgeführt wurden (d.h. die Dokumente; wenn es keine Dokumente gibt ist zu unterstellen dass nichts unternommen wurde). Wie werden hierzu im Vergleich an der Strasse parkende Fahrzeuge bei anderen in dem Teilort ansässigen Unternehmen behandelt (gibt es Dokumente über Beschwerden, Massnahmen und Probleme bei der Verkehrssicherheit)? (7) Tempo 20 Zone in Bad Schussenried. Bitte benennen Sie die Schutzobjekte, die Begründung und die Abstände von diesen Schutzobjekten in beiden Richtungen. Welche Strassentypen wurden zugrundegelegt? Wie war und wie ist die aktuelle Strassenbreite. (8) Nachdem aus Gründen der Verkehrssicherheit für Kleinwinnaden eine Umgehungsstrasse gebaut werden soll erbitte ich dem initialen Beschluss zu der Beantragung/Beauftragung Umgehungsstrasse zu welchem der Antrag aus Gründen der Verkehrssicherheit gestellt wurde. Sodann bitte ich um alle Massnahmen (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Aussperren von Lkw Verkehr/Fahrzeuggewichtsklassen) die in Erwägung gezogen wurden. Welche (temporären) Massnahmen wurden konkret seit der Feststellung der Gefährdung der Bewohner, vermutlich vor dem Jahr 2000, umgesetzt? Bitte um alle Dokumente. Ziemlich sicher spielt neben dem IFG BaWue auch noch das Umweltinformationsgesetz mit rein. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Biberach
IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro
Von
Landratsamt Biberach
Via
Briefpost
Betreff
IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro
Datum
7. März 2016
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro [#15436] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informatio…
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro [#15436]
Datum
12. März 2016 22:23
An
Landratsamt Biberach
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "verkehrslenkungsmassnahmen u.a. Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Baumassnahmen in der Kommune Bad Schussenried (Zuständigkeit LRA Biberach/Riss)" vom 09.02.2016 (#15436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Es ist erstaunlich dass Sie - Erhalt Ihres Schreibens - die ist überschritten haben um dann zu antworten das die Beantwortung 3 Monate (dh ingesamt 4 Monate dauern würde) und dass diese mehr als 200 Euro kosten würde. Sodann scheint es dass sie mich als Anfrage mit einer Antwortfrist bis zum 15 März 2016 dh innerhalb von 4 Tagen unter Zeitdruck setzen wollen. In Anbetracht eines Schreibens der Stadt Bad Schussenried an die Verkehrsbehörde vom 23 Mai 1990 im welchem 'der Gemeinderat beschlossen hat' erscheint die Unabhängigkeit und Transparenz der Verkehrsbehörde im Landratsamt zweifelhaft. Um diese Zweifel zu klären veröffentlichen Sie dieses Schreiben bitte vorab und unverzüglich. Das darf auch nichts kosten. Ihre Geldforderungen werde och prüfen kann es definitiv nicht innerhalb von 4 Tagen beantworten nachdem Sie einen Monat genötigt haben um mir mitzuteilen dass Sie viel Geld wollen und mindestens (zusätzliche) 3 Monate für die Beantwortung der IFG Anfrage benötigen. Ich weise Sie hier nochmals drauf hin dass es sich auch um eine Anfrage nach dem EU Umweltinformationsgesetz handelt. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro [#15436] Sehr geehrte Damen und Herren, trotz den Gel…
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro [#15436]
Datum
31. März 2016 00:33
An
Landratsamt Biberach
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, trotz den Geldforderungen des Landratsamtes ist es Sachstand dass das Landratsamt diese Anfrage extrem verzögert und nur mit horrenden Geldforderungen beantworten möchte. Ich bin nicht bereit für die Beantwortung dieser Anfrage mehr als 50 Euro zu bezahlen. Grund: Aus meiner Sicht handelt es sich um eine Anfrage bei welcher auch das Umweltinformationsrecht (UIG) und somit die EU weiten Vorgaben für Umwelt IFG Anfragen gelten. Sodann erbitte ich unverzüglich um die Veröffentlichung aller Dokumente bezüglich der Abschaffung der Tempo 30 Zone an der Kreisstrasse in Otterswang. Auch bitte ich mitzuteilen welche Strassenbreite die Kreisstrasse innerorts vor den Baumassnahmen vor ca 5 Jahren hatte, welche Strassenbreite nun vorhanden ist und welche Strassenbreite bei Tempo 50 an einer Kreisstrasse erforderlich ist. Auch weise ich Sie darauf hin dass am 12.04.2016 15:00 eine Gerichtsverhandlung beim VG Sigmaringen ansteht, bei welcher es um Verkehrslenkungsmassnahmen in der Kommune Schussenried geht. Im Sinne der Transparenz sollte das Landratsamt diese Anfrage unverzüglich beantworten um möglichen Vorwürfen der Korruption (Definition ähnlich Transparency Deutschland: "Korruption (von lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um für sich oder Dritte einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtmäßiger Anspruch besteht. Korruption bezeichnet Bestechlichkeit, Bestechung, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Der Politikwissenschaftler Harold Dwight Lasswell definierte Korruption als destruktiven Akt der Verletzung des allgemeinen Interesses zu Gunsten eines speziellen Vorteils.") vorzubeugen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in P.S: Ich habe Ihr Schreiben (LRA BC) vom 14.03.2016 wohlwollend zur Kenntnis genommen in welchem, entgehen den Ansichten des Herrn Dreher, eine Antwortfrist von einem Monat (und nicht ein paar Tagen existiert). Hiermit ist das Schreiben beantwortet, Anfragenr: 15436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: AW: AW: IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro [#15436] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Inf…
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: AW: IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro [#15436]
Datum
7. April 2016 08:25
An
Landratsamt Biberach
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "verkehrslenkungsmassnahmen u.a. Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Baumassnahmen in der Kommune Bad Schussenried (Zuständigkeit LRA Biberach/Riss)" vom 09.02.2016 (#15436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich mache hier nochmals darauf Aufmerksam dass es sich um Informationen gemäss dem Umweltinformationsgesetz handelt. Geld gibt es hier keines. Bitte beantworten sie die Anfrage unverzüglich. Ggf können sie jetzt alles beantworten was vorliegt und den Rest später. Ansonsten muss ich das so interpretieren als dass Informationen bewusst verschwiegen werden. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW(x): IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro [#15436] Sehr geehrte Damen und Herren, Wie ist denn n…
An Landratsamt Biberach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW(x): IFG Anfrage - Beantwortung kostet mehr als 200 Euro [#15436]
Datum
24. April 2016 22:15
An
Landratsamt Biberach
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Wie ist denn nun der Stand ? Die Öffentlichkeit hat ein Recht zu erfahren wie diese politischen Entscheidungen zustande kamen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Biberach
Geschwindigkeitsbeschränkung Kohlplatte - Der Gemeinderat hat beschlossen Betr_, Anordnung einer 30 km-Zone für da…
Von
Landratsamt Biberach
Via
Briefpost
Betreff
Geschwindigkeitsbeschränkung Kohlplatte - Der Gemeinderat hat beschlossen
Datum
29. Mai 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Betr_, Anordnung einer 30 km-Zone für das Wohngebiet Kohlplotte Sehr geehrtAntragsteller/in der Gemeinderat hat bei der Sitzung am 16. Mai 1990 beschlossen, für das Wohngebiet Kohlplatte eine 30 km- Zonen- Beschränkung einzuführen. Da die Angelegenheit als dringlich bezeichnet wurde, wird gebeten, möglichst bald eine Verkehrsschau durchzuführen, um die Modalitäten und Anforderungen an Ort und Stelle besprechen zu können. Bei der Bürger-Fragestunde während der Gemeinderatssitzung am 16. Mai 1990 wurde von einem Bürger die Frage gestellt, ob die alte Wuhrstraße ebenfalls als 30 km-Zone ausgewiesen werden kann. Diese Frage könnte ebenfall s beim nächsten Termin geklört werden. Der Polizeiposten Bad Schussenried erhält eine Mehrfertigung dieses Schreibens.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "verkehrslenkungsmassnahmen u.a. Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie Baumassnahmen in der Kommune Bad Schussenried (Zuständigkeit LRA Biberach/Riss)" [#15436]
Datum
31. Mai 2016 20:35
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/15436 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil prohibitiv hohe Kosten die Beantwortung verhindern. Persönlich möchte ich ergänzen dass ich vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen versucht habe Lärmschutzmassnahmen einzuklagen. Hierfür wäre auch die Informationen aus der IFG Anfrage sinnvoll gewesen. Auf der Gegenseite war der Beantworter diese Anfrage vertreten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>