Bußgelder bei fridays for future

Auskunft über die Erteilten Bußgelder für die Schüler die aufgrund des "fridays for future" regelmäßig nicht in die Schule gingen

Fehltage die auf die "fridays for future"-Demo's zurückführen

Pläne wie in Zukunft gegen Schüler vorgegangen wird, dessen regelmäßig nicht zum Unterricht erscheinen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Juli 2019
  • Frist
    7. August 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Düsseldorf Details
Von
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Betreff
Bußgelder bei fridays for future [#154387]
Datum
5. Juli 2019 19:37
An
Bezirksregierung Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft über die Erteilten Bußgelder für die Schüler die aufgrund des "fridays for future" regelmäßig nicht in die Schule gingen Fehltage die auf die "fridays for future"-Demo's zurückführen Pläne wie in Zukunft gegen Schüler vorgegangen wird, dessen regelmäßig nicht zum Unterricht erscheinen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Bezirksregierung Düsseldorf
Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzlich ist es die Aufgabe der Schulen, die Schulpflicht zu überwachen. Die S…
Von
Bezirksregierung Düsseldorf
Betreff
Bußgelder bei fridays for future [#154387]
Datum
16. Juli 2019 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in grundsätzlich ist es die Aufgabe der Schulen, die Schulpflicht zu überwachen. Die Schulen sind dazu verpflichtet, geeignete Maßnahme einzuleiten, um dem Schulabsentismus entgegenzuwirken. In jedem Einzelfall ist zu entscheiden, welche Maßnahme angemessen und verhältnismäßig ist. Zu den Maßnahmen, die den Zweck des regelmäßigen Schulbesuchs erzielen können, gehören neben erzieherischen Maßnahmen als pädagogische Einwirkung (z.B. Hinweise, Ermahnungen, Eintrag ins Klassenbuch, Ansprache des Direktors) unter anderem auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Die Bezirksregierung Düsseldorf ist für die Einleitung der Ordnungswidrigkeitsverfahren bzw. Bearbeitung der Bußgeldverfahren für die weiterführenden Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf zuständig. Schulversäumnisse wegen unentschuldigten Fehlens werden auf Initiative der einzelnen Schulen mithilfe einer Versäumnisanzeige der Bezirksregierung Düsseldorf mitgeteilt. Solche Fälle liegen uns im Rahmen der Demonstrationen noch nicht vor. Die Fehltage werden nur an den Schulen erfasst und uns nicht gemeldet. Über den Umgang mit Versäumnisanzeigen aus dem von Ihnen genannten Anlass wird erst entschieden, wenn solche vorliegen. Mit freundlichen Grüßen