2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege

1) Wie viele Minderjährige in staatlicher Inobhutnahme durch Gerichte sind im Jahr 2017 ohne Rückführung, direkt nach der Inobhutnahme in Dauerpflege überführt worden?
2) Wie lange dauerte die Inobhutnahme von den Fällen aus 1) im Durchschnitt in Tagen?
3) Wie viele von den Fällen aus 1) wurden an den Ort der Dauerpflege umgemeldet?
4) Wie viele von den Fällen aus 3) hielten oder halten sich im Ausland auf?
5) Wie lange dauerte der Auslandaufenthalt im Durchschnitt in Tagen?
6) Wie hoch ist der prozentige Anteil von den Fällen aus 1) mit deutscher Staatsbürgerschaft?
7) Wie viele von den Fällen aus 1) nahmen oder nehmen Umgangsrecht mit Ihren leiblichen Eltern wahr?
8) In wie vielen Fällen aus 1) wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen?
9) Bewerten Sie die Fälle aus 1) als Inpflegenahme der Gerichte oder des Jugendamts?
10) Bewerten Sie die "richterliche Gewalt" in den Fällen aus 1), 3), 4), 6), 7), 8) und 9).
(https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wie viele Minder…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege [#154581]
Datum
8. Juli 2019 06:25
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wie viele Minderjährige in staatlicher Inobhutnahme durch Gerichte sind im Jahr 2017 ohne Rückführung, direkt nach der Inobhutnahme in Dauerpflege überführt worden? 2) Wie lange dauerte die Inobhutnahme von den Fällen aus 1) im Durchschnitt in Tagen? 3) Wie viele von den Fällen aus 1) wurden an den Ort der Dauerpflege umgemeldet? 4) Wie viele von den Fällen aus 3) hielten oder halten sich im Ausland auf? 5) Wie lange dauerte der Auslandaufenthalt im Durchschnitt in Tagen? 6) Wie hoch ist der prozentige Anteil von den Fällen aus 1) mit deutscher Staatsbürgerschaft? 7) Wie viele von den Fällen aus 1) nahmen oder nehmen Umgangsrecht mit Ihren leiblichen Eltern wahr? 8) In wie vielen Fällen aus 1) wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen? 9) Bewerten Sie die Fälle aus 1) als Inpflegenahme der Gerichte oder des Jugendamts? 10) Bewerten Sie die "richterliche Gewalt" in den Fällen aus 1), 3), 4), 6), 7), 8) und 9). (https://de.wikipedia.org/wiki/Judikative).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 08. Juli 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege [#154581]
Datum
12. Juli 2019 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 08. Juli 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur unten beigefügten Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag teilweise ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen teilweise belastenden Bescheid, der im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Bescheides bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 19.07.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Teilen Sie mir bitte den Ablehnungsgrund mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
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Betreff
AW: 2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege [#154581]
Datum
29. Juli 2019 20:12
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Teilen Sie mir bitte den Ablehnungsgrund mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege“ [#154581] [#154581]
Datum
29. Juli 2019 20:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154581 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage ohne Begründung abgelehnt wird. Außerdem wurde die Beantwortung der geichen Frage für das Jahr 2018 nicht abgelehnt und sogar eine spätere Auskunft in Aussicht gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/2018-inobhutnahmen-ohne-ruckfuhrung-mit-uberfuhrung-in-dauerpflege/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 154581.pdf Anfragenr: 154581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 29.07.2019 . bei unserer E-Mail handelt es sich nicht…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antragsteller/in, Antragsteller/in, E-Mail v. 29.07.2019, IFG-Antrag Antragsteller/in, Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, v. 08.07.2019 zum Thema: 2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege [#154581]
Datum
6. August 2019 12:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 29.07.2019 . bei unserer E-Mail handelt es sich nicht um einen ablehnenden Bescheid, sondern um eine Adressabfrage. Die Information, dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen, diente nur der Erklärung, warum wir Ihre Postadresse benötigen. Den ablehnenden Bescheid und die Gründe für die Ablehnung, können wir Ihnen nur an Ihre Postanschrift schicken. Daher bitten wir Sie nochmals, uns Ihre Postanschrift bis zum 12.08.2019 mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie argumentieren aus meiner Auffassung außerhalb des Grundgesetz Artikel 3 und Arti…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antragsteller/in, Antragsteller/in, E-Mail v. 29.07.2019, IFG-Antrag Antragsteller/in, Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, v. 08.07.2019 zum Thema: 2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege [#154581]
Datum
6. August 2019 19:52
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie argumentieren aus meiner Auffassung außerhalb des Grundgesetz Artikel 3 und Artikel 4. So kommt einerseits die unmittelbare Rechtswirkung aus meiner Anfrage per E-Mail zum Tragen, andererseits behaupten Sie eine Antwort ihrerseits würde aber nur nachträgliche Rechtswirkung entfalten. Da Sie aus meiner Sicht deshalb außerhalb Ihrer Amtspflicht argumentieren, ist die Antwort im Sinne einer nachvollziehbaren Behördenentscheidung für mich nicht mehr nachvollziehbar. Ich bitte also um Übersendung einer Ablichtung ihres Amtsausweis per E-Mail oder an meine Postadresse, damit ich nachvollziehen kann ob eine erneute Anfrage von einer zuständigen Amtsinhaberin wieder mit gegenteiligen Rechtswirkungen von Anfrage und Antwort beantwortet wird oder nicht. Sie können die ggf. privat identifizierenden Daten gerne schwärzen. Bei meiner Antwort handet es sich nicht um eine rechtlichtsmittelfähigen Antrag sondern im Gegenteil um einen Nachweis ihrer Rechtspflichten der Nachvollziehbarkeit einer Behördenentscheidung im Sinne des Grundgesetz Artikel 4. Der Zweck und die Bewilligung der Mittel für eine Studie ist doch etwas zweifelhaft, wenn einerseits die Studie aus öffentlichen Mitteln finanziert, die Studie dann aber auf Grund von meinen privaten Rechtsmitteln nicht mehr dem Allgemeinwohl dienen soll. Müssten Sie nicht vorher das Bundesverfassungsgericht um Einschätzung bitten, ob Sie in der Art argumentieren können? Oder ist das eine einfache Dienstanweisung. Dann bitte ich Sie freundlich um Übersendung der betreffenden Dienstanweisung zum Zweck der Wahrnehmung Ihrer Amtspficht heraus ans Bundesverfassungsgericht mit der bitte um Prüfung ob ihre Entscheidung ihre Amtspflicht verletzt oder nicht. Ich bin ja kein Verfassungsrichter sondern nur Zivilbürger. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Beantwortung ihrer Anfrage. Ich bitte um die elektronische Über…
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege« [#154581] # 25-732/002 II#0035 [#154581]
Datum
16. Oktober 2019 16:21
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die Beantwortung ihrer Anfrage. Ich bitte um die elektronische Übermittlung ihrer Beantwortung der Anfrage an <<E-Mail-Adresse>> . Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 16.10.2019. Der Bescheid zu Ihrer Anfrage wurde am …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: WG: Vermittlung bei Anfrage »2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege« [#154581] # 25-732/002 II#0035 [#154581]
Datum
24. Oktober 2019 08:50
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 16.10.2019. Der Bescheid zu Ihrer Anfrage wurde am 15.08.2019 mit der Post verschickt, welcher nach Ihrer Angabe nicht zugestellt wurde. Am 03.09.2019 haben wir Sie darum gebeten, uns Ihre angegebene Adresse nochmals zu bestätigen. Bisher haben wir diese Bestätigung von Ihnen nicht erhalten. Daher bitten wir Sie nochmals bis zum 29.10.2019 um Mitteilung, dass es sich dabei um Ihre korrekte Postadresse (Antragsteller/in z.Hd. Antragsteller/in Antragsteller/in, Doroteenstraße 62, << Adresse entfernt >>) handelt. Andernfalls werden wir Ihr Anliegen nicht weiter verfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Wenn Sie überzeugt sind das die Post angekommen ist, dann schicken Sie doch die Aus…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Vermittlung bei Anfrage »2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege« [#154581] # 25-732/002 II#0035 [#154581]
Datum
24. Oktober 2019 13:22
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Wenn Sie überzeugt sind das die Post angekommen ist, dann schicken Sie doch die Auskunft einfach wie angefragt per E-Mail. Oder sorgen Sie dafür z.B. per Einschreiben, dass ihre Post nachprüfbar zugestellt wird. Eine Beantwortung per E-Mail hatte ich ja angefragt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154581
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte beantworten Sie die Anfrage an diese Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Vermittlung bei Anfrage »2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege« [#154581] # 25-732/002 II#0035 [#154581]
Datum
28. November 2019 06:22
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte beantworten Sie die Anfrage an diese Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154581
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 28.11.2019. Den Bescheid zu Ihrer Anfrage mit dem Z…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege« [#154581] # 25-732/002 II#0035 [#154581]
Datum
28. November 2019 14:52
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 28.11.2019. Den Bescheid zu Ihrer Anfrage mit dem Zeichen #154581 haben wir am 05.11.2019 nochmals per Einwurf Einschreiben an Ihre angegebene Adresse (Antragsteller/in z.Hd. Antragsteller/in Antragsteller/in, Doroteenstraße 62, << Adresse entfernt >>) versandt. Laut Zustellungsbeleg ist Ihnen der Bescheid am 06.11.2019 zugestellt worden. Ihr IFG-Antrag ist somit beantwortet. Für die zusätzliche Übermittlung des Bescheids per E-Mail besteht keine Notwendigkeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege“ [#154581] [#154581]
Datum
4. Dezember 2019 17:11
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154581 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Beantwortung der Anfrage trotz anders lautender Anfrage, nämlich der Beantwortung auf elektronischem Wege, abgeleht wurde. Soweit ich informiert bin habe ich das Recht auf elektronische Beantwortung der Anfrage. Eine E-Mail Adresse für die Beantwortung habe ich genannt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 154581.pdf - 2019-08-07_1-68313_2019SchreibenanPetent.pdf Anfragenr: 154581 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154581

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Vermittlung bei Ihrer Anfrage „2017 - Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege“ [#154581] # 25-732/002 II#0035
Datum
10. Dezember 2019 15:51
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0035 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen