Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"

Die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht".
Die Studie "Kindeswohls und Umgangsrecht" ist explizit nicht gemeint.
Alle anderen Schreib- oder Verständnisfehler der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" sind explizit nicht gemeint.

Ich widerspreche hiermit und verzichte außerdem auf die Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe des korrigierten Studientitels ihrer sachfremden und rechtlichen Neuauslegung dieser Anfrage folgend, ich würde die Studie "Kindeswohls und Umgangsrecht" - oder eine andere Variation von Schreibfehlern im Studientitel - anfragen, so geschenen in den Anfragen:

https://fragdenstaat.de/anfrage/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-3/
https://fragdenstaat.de/anfrage/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht/
https://fragdenstaat.de/anfrage/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-2/
https://fragdenstaat.de/anfrage/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-1/
https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ifguigvig-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht/

Bitte antworten Sie sachgerecht und per Mail auf diese öffentliche Anfrage über allgemeine Informationen. Teilen Sie bei Ablehnung bitte die Erwägungsgründe und bei sachfremder rechtlicher Neuauslegung dieser Anfrage die rechtliche Grundlage für die Neuauslegung mit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juli 2019
  • Frist
    10. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Studie "Ki…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#154582]
Datum
8. Juli 2019 06:55
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht". Die Studie "Kindeswohls und Umgangsrecht" ist explizit nicht gemeint. Alle anderen Schreib- oder Verständnisfehler der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" sind explizit nicht gemeint. Ich widerspreche hiermit und verzichte außerdem auf die Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe des korrigierten Studientitels ihrer sachfremden und rechtlichen Neuauslegung dieser Anfrage folgend, ich würde die Studie "Kindeswohls und Umgangsrecht" - oder eine andere Variation von Schreibfehlern im Studientitel - anfragen, so geschenen in den Anfragen: https://fragdenstaat.de/anfrage/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-3/ https://fragdenstaat.de/anfrage/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht/ https://fragdenstaat.de/anfrage/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-2/ https://fragdenstaat.de/anfrage/studie-kindeswohl-und-umgangsrecht-1/ https://fragdenstaat.de/anfrage/antrag-nach-dem-ifguigvig-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht/ Bitte antworten Sie sachgerecht und per Mail auf diese öffentliche Anfrage über allgemeine Informationen. Teilen Sie bei Ablehnung bitte die Erwägungsgründe und bei sachfremder rechtlicher Neuauslegung dieser Anfrage die rechtliche Grundlage für die Neuauslegung mit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 08. Juli 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#154582]
Datum
9. Juli 2019 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 08. Juli 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht". Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen. In diesem Fall handelt es sich um einen belastenden Bescheid, der im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe bedarf. Ein Verzicht auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid ist daher nicht möglich. Als bescheidende Behörde sind wir von Amts wegen dazu verpflichtet, ablehnende Bescheide auf dem Postweg zu versenden, da nur auf diesem Weg der Zugang des Bescheids beim Adressaten nachvollzogen und der Beginn der Rechtsmittelfrist berechnet werden kann. Daher bitte ich Sie um Zusendung Ihrer Postanschrift bis zum 16.07.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] [#154582]
Datum
9. Juli 2019 19:26
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154582 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich mich zur Auskunft auf eine allgemeine, öffentliche Anfrage identifizieren soll. Erwägungsgründe nach der DSGVO wurden zur Ablehnung nicht ausgeführt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 154582.pdf Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich widerspreche ihrer Ablehnung als unzutreffend und nicht sachgerecht. Mit freund…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] [#154582]
Datum
9. Juli 2019 19:26
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich widerspreche ihrer Ablehnung als unzutreffend und nicht sachgerecht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 09.07.2019 . Da es sich bei unserer E-Mail nicht um e…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] [#154582]
Datum
10. Juli 2019 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 09.07.2019 . Da es sich bei unserer E-Mail nicht um einen ablehnenden Bescheid gehandelt hat, sondern um eine Adressabfrage, können Sie gegen diese E-Mail nicht rechtswirksam Widerspruch einlegen. Letzteres ist nur möglich, wenn Sie uns Ihre Postanschrift zukommen lassen. Dann erhalten Sie den Ablehnungsbescheid per Post und können Widerspruch dagegen einlegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Behörde antwortete am 9. Juli 2019 13:57 u.a. " Die Prüfung Ihres IFG-Antr…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] [#154582]
Datum
10. Juli 2019 13:53
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Behörde antwortete am 9. Juli 2019 13:57 u.a. " Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen. " Ich widerspreche deshalb hiermit erneut ihrer Ablehnung vom 9. Juli 2019 13:57 und der Mitteilung ihrer Behörde vom 10. Juli 2019 11:16 als sachfremd und unzutreffend. Sie argumentierten ich müsste mich zur Beantwortung dieser öffentlichen Anfrage nach einer durch Steuermittel von der Allgemeinheit finanzierten Studie persönlich identifizieren. Wie kann sich die Allgemeinheit frei und ungehindert in dieser Studie weiterbilden und informieren? Gibt es einen anderen ungehinderten Zugang zu der Studie? Dann teilen Sie diesen bitte mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits ausgeführt, handelte es sich bei unserer E-Mail vom 09.07.2019 nicht um …
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] [#154582]
Datum
11. Juli 2019 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits ausgeführt, handelte es sich bei unserer E-Mail vom 09.07.2019 nicht um einen ablehnenden Bescheid, so dass auch Ihr erneuter "Widerspruch" rechtlich nicht wirksam ist. Die Information, dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen, diente nur der Erklärung, warum wir Ihre Postadresse benötigen. Wenn Sie weiterhin nicht bereit sind, uns Ihre Postadresse mitzuteilen, können wir Ihnen den ablehnenden Bescheid und die Gründe für die Ablehnung aus den bereits geschilderten Gründen leider nicht zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in teilen Sie mir bitte den Grund der Ablehnung mit. Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] [#154582]
Datum
11. Juli 2019 16:07
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in teilen Sie mir bitte den Grund der Ablehnung mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] [#154582]
Datum
29. Juli 2019 20:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154582 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage ohne Begründung abgelehnt wird. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 154582.pdf Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informati…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033
Datum
2. August 2019 09:34
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0033 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schrieben a…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
3. August 2019 05:05
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schrieben am 9. Juli: " Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen. " Bitte teilen Sie mir den Grund der Ablehnung des IFG-Antrags in einfacher Sprache mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schrieben a…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
3. August 2019 05:09
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie schrieben am 2. August: " Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die weitere Bearbeitung Ihres Antrages davon abhängig gemacht, dass Sie eine zustellfähige Postanschrift übersenden. " Das Familienministerium schrieb jedoch am 9. Juli: " Die Prüfung Ihres IFG-Antrags hat ergeben, dass wir Ihren Antrag ablehnen müssen. " Wie kann ihre Argumenation dem Schriftwechsel im Antrag widersprechen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582] Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesministeri…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
7. August 2019 10:35
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte angekündigt, Ihren Antrag ablehnen zu müssen und bat deshalb um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Anschrift. Da auch die Begründung eines ablehnenden Bescheids eine Form der Bearbeitung darstellt, ergibt sich kein Widerspruch aus der Formulierung des Ministeriums und der des BfDI. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582] Sehr geehrteAntragsteller/in Wie sie erwarte…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
31. August 2019 19:29
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Wie sie erwarteten wandle ich die Anfrage hiermit in eine anonyme Anfrage um und erwarte ihre elektronische Antwort. Ich habe bis jetzt keine Antwort erhalten. Antworten Sie noch fristgerecht? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
2. September 2019 15:51
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail 31.08.2019. Ihre Nachfrage mit dem Zeichen #154582 bezieht sich auf die unten beigefügte Anfrage vom 08.08.2019 zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht". Am 14.08.2019 wurde mit der Post ein Bescheid an die von Ihnen angegebene Adresse (Antragsteller/in z.Hd. Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>) verschickt, welcher Ihnen bereits zugestellt worden sein müsste. Sollte das Schreiben nicht bei Ihnen eingegangen sein, können Sie sich gern erneut an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe keine …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
3. September 2019 06:23
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich habe keine Antwort erhalten Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
3. September 2019 11:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 03.09.2019. Den Bescheid zu Ihrer Anfrage werden wir nochmals mit der Post versenden. Können Sie uns bitte vorab mitteilen, ob der Bescheid zu Ihrer Anfrage mit dem Zeichen #154581 zu "Inobhutnahmen ohne Rückführung mit Überführung in Dauerpflege" zugestellt wurde? Diesen haben wir ebenfalls an die von Ihnen angegebene Adresse (Antragsteller/in z.Hd. Antragsteller/in Antragsteller/in, << Adresse entfernt >>, << Adresse entfernt >>) verschickt. Bitte bestätigen Sie uns vorab, dass es sich dabei um Ihre korrekte Postadresse handelt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um el…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
28. November 2019 06:18
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um elektronische Beantwortung der Anfrage an diese E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154582
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank fü…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
28. November 2019 14:56
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 28.11.2019. Den Bescheid zu Ihrer Anfrage mit dem Zeichen #154582 haben wir am 05.11.2019 nochmals per Einwurf Einschreiben an Ihre angegebene Adresse (Antragsteller/in z.Hd. Antragsteller/in Antragsteller/in, Doroteenstraße 62, << Adresse entfernt >>) versandt. Laut Zustellungsbeleg ist Ihnen der Bescheid am 06.11.2019 zugestellt worden. Ihr IFG-Antrag ist somit beantwortet. Für die zusätzliche Übermittlung des Bescheids per E-Mail besteht keine Notwendigkeit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] [#154582]
Datum
29. November 2019 20:20
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154582 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Beantwortung der Anfrage trotz anders lautender Anfrage, nämlich beantwortung auf elektronischem Wege, abgeleht wurde. Soweit ich informiert bin habe ich das Recht auf elektronische Beantwortung der Anfrage. Eine E-Mail Adresse für die Beantwortung habe ich genannt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 154582.pdf - 2019-08-02_1-65482_2019SchreibenanPetent.pdf Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154582
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sie führen in ihrer letzten Antwort zur Beschwerde u.a. aus: " Ein Wahlrecht d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] # 25-732/002 II#0033 [#154582]
Datum
12. Januar 2020 04:43
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sie führen in ihrer letzten Antwort zur Beschwerde u.a. aus: " Ein Wahlrecht des Antragstellers hin-sichtlich elektronischem oder postalischem Zugang besteht in diesem Fall nicht. " Das IFG, § 1, Absatz (1), Satz 2 widerspricht ihrer Antwort, dort heißt es nämlich: " Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf dieser nur aus wichtigem Grund auf andere Art gewährt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand. " Die Arten der Auskunft definiert das IFG in § 7, Absatz (3), Satz 1 " (3) Auskünfte können mündlich, schriftlich oder elektronisch erteilt werden. " Das Recht auf elektronische Auskunft ist somit in dem Fall gegeben und auch statthaft, weil die elektronische Auskunft keinen höheren Verwaltungsaufwand kostet als eine schriftliche Auskunft per Brief oder Einschreiben, und ich als Antragsteller die Art der elektronischen Auskunft im Antrag erbeten habe. Und die Behörde hat zur Ablehnung keinen wichtigen Grund mitgeteilt, sondern nur geschrieben das eine schriftliche Auskunft ja erfolgt und die Anfrage somit beendet sei. Die Ablehnung der elektronischen Art der Auskunft der Behörde und ihre unzutreffende Vermittlung widerspricht nun bewiesenermaßen IFG §1, Absatz (1), Satz 2. Bitte vermitteln Sie nun um der Behörde eine Auskunft nach IFG §1, Absatz (1), Satz 2 zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154582

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0033 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"“ [#154582] # 25-732/002 II#0033
Datum
13. Januar 2020 11:26
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-732/002 II#0033 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen