Kontrollbericht zu Die Feinbäckerei, Berlin

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Die Feinbäckerei
Vorbergstraße 2
10823 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am: 03.11.2014
festgestellte Abweichung/en: Hygiene allgemein (Betriebshygiene)

Kontrolle am: 17.10.2014
festgestellte Abweichung/en: Hygiene allgemein (Betriebshygiene)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    17. September 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Die Feinbäckerei, Berlin [#154749]
Datum
9. Juli 2019 11:55
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Die Feinbäckerei Vorbergstraße 2 10823 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Die Feinbäckerei, Berlin“ vom…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Die Feinbäckerei, Berlin [#154749]
Datum
14. August 2019 11:11
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Die Feinbäckerei, Berlin“ vom 09.07.2019 (#154749) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Eine Eingangsbestätigung habe ich nicht erhalten, jedoch zeigt das Sendeprotokoll, dass meine E-Mail bei Ihnen eingegangen ist. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Ihre Anfrage vom 09.07.2019 [*154749] ist bei uns eingegangen. Wir weisen Sie darauf hin, dass gegebenenfalls eine…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. August 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
570,5 KB
Ihre Anfrage vom 09.07.2019 [*154749] ist bei uns eingegangen. Wir weisen Sie darauf hin, dass gegebenenfalls eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird, was eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf mindestens zwei Monate zur Folge hat (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Wir weisen darauf hin, dass bei Nachfrage des betroffenen Lebensmittelunternehmer Ihr Name und Ihre Anschrift offengelegt werden müssen (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG).

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Auskunft Kontrolle am: 03.11.2014 festgestellte Abweichung/en: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Kontrolle am: …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Tempelhof-Schöneberg
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
21. Oktober 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20191021-feinbackerei_geschwaerzt.pdf
1,1 MB
Kontrolle am: 03.11.2014 festgestellte Abweichung/en: Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Kontrolle am: 17.10.2014 festgestellte Abweichung/en: Hygiene allgemein (Betriebshygiene)

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