Verwendung von Haushaltsmitteln für Radwegebau in NRW

Das Land NRW hat in den Haushalten der Jahre 2013 - 2015 im Titel 77714 zusammen 26,4 Mio. Euro für den "Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen" vorgesehen.

Ich bitte um Auskunft darüber, wieviele Kilometer Radwege mit diesen Mitteln gebaut worden sind. Ferner bitte ich, diese Auskunft in nachvollziehbarer Form zu geben, also unter Angabe der jeweiligen Landesstraße sowie der Länge und der Baukosten des Radwegs an dieser Straße, ohne begleitende Straßenbaukosten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2016
  • Frist
    15. März 2016
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Achim Clausing
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Achim Clausing
Betreff
Verwendung von Haushaltsmitteln für Radwegebau in NRW [#15494]
Datum
10. Februar 2016 22:04
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Land NRW hat in den Haushalten der Jahre 2013 - 2015 im Titel 77714 zusammen 26,4 Mio. Euro für den "Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen" vorgesehen. Ich bitte um Auskunft darüber, wieviele Kilometer Radwege mit diesen Mitteln gebaut worden sind. Ferner bitte ich, diese Auskunft in nachvollziehbarer Form zu geben, also unter Angabe der jeweiligen Landesstraße sowie der Länge und der Baukosten des Radwegs an dieser Straße, ohne begleitende Straßenbaukosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Achim Clausing <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Achim Clausing

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Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Prof. Clausing, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.02.2016. Zwischenzeitlich liegen mir hie…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Verwendung von Haushaltsmitteln für Radwegebau in NRW [#15494]
Datum
8. März 2016 14:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Prof. Clausing, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 10.02.2016. Zwischenzeitlich liegen mir hierzu Informationen vom Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen vor, so dass ich Ihnen folgende Auskunft erteilen kann: In den Jahren 2013 bis 2015 sind im Titel 777 14 für den Bau von Radwegen an bestehenden Landesstraßen insgesamt 24,363 Mio. € verausgabt worden, davon 7,463 Mio. € in 2013, 7,338 Mio. € in 2014 und 9,562 Mio. € in 2015. Die in diesen Jahren fertig gestellten bzw. begonnen Radwegemaßnahmen sind in der beigefügten Tabelle aufgelistet. Dabei sind die Längen der Radwege sowie die aus dem Titel 777 14 des Landeshaushaltes NRW finanzierten Radwegebaukosten aufgeführt. Alle aus dem Haushaltstitel 777 14 finanzierten Kosten sind bei der Erstellung von neuen Radwegen an bestehenden Landesstraßen in der Baulast des Landes entstanden. Fertig gestellt wurden in den Jahren 2013 – 2015 insgesamt ca. 132 km Radwege, zum Teil mit Baubeginn vor 2013. Weitere rd. 18,4 km waren Ende 2015 noch im Bau, diese sind in der letzten Spalte der Tabelle mit „Bau“ gekennzeichnet. Ich hoffe Sie hiermit ausreichend informiert zu haben. Mit freundlichen Grüßen