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Informationen zu Pfeilabschussgeräten

Ein Verzeichnis von Informationen, Akten, Vorgängen, Vorhaben, Entwürfen u.ä., die Ihnen zu Pfeilabschussgeräten vorliegen, die aufgrund einer "Über-Lauf-Konstruktion" nicht unter das Waffengesetz fallen, wie dies u.a. im Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts vom 29.04.2015 (BAnz AT 15.05.2015 B8) beschrieben ist.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ein Ver…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968]
Datum
9. Juli 2019 19:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ein Verzeichnis von Informationen, Akten, Vorgängen, Vorhaben, Entwürfen u.ä., die Ihnen zu Pfeilabschussgeräten vorliegen, die aufgrund einer "Über-Lauf-Konstruktion" nicht unter das Waffengesetz fallen, wie dies u.a. im Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts vom 29.04.2015 (BAnz AT 15.05.2015 B8) beschrieben ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2050 Sehr geehrte<Information-e…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968]
Datum
22. Juli 2019 11:08
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Referat Z II 4 - Az.: 13002/4#2050 Sehr geehrte<Information-entfernt> leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail-Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsgesuches kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail-Adresse mitteilen. Ich bitte um Verständnis, dass ich die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang Ihrer Antwort aussetze. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> es besteht für die Feststellung der Identität des Antragstellers beispie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968]
Datum
22. Juli 2019 13:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> es besteht für die Feststellung der Identität des Antragstellers beispielsweise durch postalische Kommunikation grundsätzlich keine Befugnis (Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 7 Rn. 13 f.). Dies ist auch unmittelbare Konsequenz der Formlosigkeit des Verfahrens (Schoch a.a.O. Rn. 20). Soweit ein Empfänger dies eröffnet – was ich getan habe – ist eine elektronische Bekanntgabe der Verwaltungsentscheidung sowie Auskunft ebenso denkbar (Schoch, a.a.O. Rn.² 78 und 124). Auch ist sichergestellt, dass eine Bekanntgabe an mich persönlich erfolgt. Die Software der Internetseite ist öffentlich dokumentiert (https://github.com/okfde/froide). Mit Zustellung an die E-Mail-Adresse von Frag den Staat wird die Zustellung grundsätzlich iSv RFC 5321 Sec. 4.2 mittels Return-Code "250 OK" bestätigt; zivilrechtlich wurde dies bereits durch das LG Bonn im Hinblick auf den Zugang untersucht (LG Bonn, MMR 2014, 709 [711]). Darüber hinaus sind Antworten an Postfächer bei "Frag den Staat" grundsätzlich öffentlich einsehbar (https://fragdenstaat.de/a/154968). Zudem wird ein Antragsteller bei Zugang einer E-Mail an ein E-Mail-Postfach bei "Frag den Staat" zusätzlich an eine persönliche E-Mail-Adresse benachrichtigt. Soweit es darauf ankommt ist "Frag den Staat" aufgrund seiner Funktionsweise und Nutzungsbedingungen auch selbst als E-Mail-Provider anzusehen (https://fragdenstaat.de/nutzungsbedingungen/). Ich fordere Sie daher dazu auf, meinen Antrag in der gewünschten Form zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 154968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4-2050 Sehr geehrte<Information-entfernt> nach der Gesetzesbegründung zum Informationsfreiheits…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] - (#2050)
Datum
22. Juli 2019 15:42
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4-2050 Sehr geehrte<Information-entfernt> nach der Gesetzesbegründung zum Informationsfreiheitsgesetz muss die Behörde die Identität des Antragstellers feststellen können. Erst nach Mitteilung von Namen und zustellungsfähiger Postadresse eines IFG-Antragstellers besteht daher ein Rechtsanspruch auf Beantwortung. Die Tatsache, dass in § 7 IFG die Frage der Notwendigkeit einer Identifikation des Antragstellers nicht explizit geregelt ist, schließt die ergänzende Heranziehung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Bund (VwVfG Bund) nicht aus. Bestehen bei elektronischen Anfragen Zweifel an der Identität der Person, die Auskunft erbeten hat, so wird der Postweg genutzt. Ich sehe hierin einen "wichtigen Grund" nach § 1 Abs. 2 Satz 2 IFG. Anfragen, die offensichtlich anonym oder unter einem Pseudonym erfolgen, sind nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesregierung grundsätzlich nicht zu beantworten. Sollten Sie die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage wünschen, kann eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie unter https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] - (#2050) [#154968]
Datum
22. Juli 2019 16:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) vertritt in seinem 6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2016 - 2017, S. 41 f. die Meinung, dass eine Postadresse für IFG-Verfahren grundsätzlich nicht erforderlich ist. Um zu vermeiden Sie im Hinblick auf weitere Schritte falsche verstanden zu haben: Sehe ich es richtig, dass Ihre Behörde hier grundsätzlich eine andere Auffassung vertritt, wie die herrschende Lehre und der BfDI? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 154968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2050 Sehr geehrte<Information-entfernt> in der Frage der Notwendigkeit der Postanschrift vert…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] - (#2050)
Datum
22. Juli 2019 17:20
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2050 Sehr geehrte<Information-entfernt> in der Frage der Notwendigkeit der Postanschrift vertreten BfDI und BMI unterschiedliche Auffassungen. Eine Weisungsrecht des BfDI gegenüber den Ressorts besteht nicht. Hinsichtlich der von Ihnen angeführten "herrschenden Lehre" verweise ich Sie auf die von Ihnen zitierte Darstellung in IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 7 Rn. 13. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> bezüglich Ihrer Anforderung meiner personenbezogenen Daten bitte ich Sie…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: IFG - Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] - (#2050) [#154968]
Datum
27. Juli 2019 08:22
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> bezüglich Ihrer Anforderung meiner personenbezogenen Daten bitte ich Sie vorher um Mitteilung der entsprechenden Datenschutzinformation nach Art. 13 DS-GVO, § 32 BDSG. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 154968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#2050 Sehr geehrte<Information-entfernt> bei der Bearbeitung Ihres Anliegens wurden bzw. werde…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] - (#2050)
Datum
29. Juli 2019 09:05
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#2050 Sehr geehrte<Information-entfernt> bei der Bearbeitung Ihres Anliegens wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat unter: https://www.bmi.bund.de/DE/service/datenschutz/datenschutz_node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> aus dem von Ihnen bereit gestellten Link sind keine Datenschutzinformati…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: IFG - Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] - (#2050) [#154968]
Datum
29. Juli 2019 10:24
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> aus dem von Ihnen bereit gestellten Link sind keine Datenschutzinformationen ersichtlich, die sich konkret genug auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bei der Beantwortung von Anfragen nach den IFG/ UIG/ VIG beziehen ließen. In anderen Fällen, die von Ihrer Datenschutzerklärung erfasst wurden, wird betont, dass die Angabe der Anschrift optional ist (z.B. Ziff. 3.3 Abs. 3, 3.4 Abs. 1) oder nur verarbeitet werden, sofern diese übermittelt wurden (Ziff. 3.3 Abs. 2, 3.5 Abs. 1). Auf die in Ziff. 3.5 verwiesene GGO sowie Registraturrichtlinie liefern ebenfalls keine Antwort darüber auf welcher Rechtsgrundlage Daten zur Anschrift erhoben werden oder wie lange ich erdulden muss, dass diese von Ihnen aufbewahrt werden. Insbesondere bleiben die Fragen nach der Rechtsgrundlage der Verarbeitung und die Verpflichtung zur Bereitstellung (Art. 13 Abs. 1 lit. c, Abs. 2 lit. e DS-GVO) unbeantwortet. Darüber hinaus sehe ich keine ausreichend konrekte Infromation über die Speicherdauer (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO). Ich bitte Sie daher, dies nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 154968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> in meiner letzten Nachricht habe ich Sie um eine Datenschutzinformation …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] - (#2050) [#154968]
Datum
11. August 2019 01:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> in meiner letzten Nachricht habe ich Sie um eine Datenschutzinformation iSv Art. 13 DS-GVO gebeten, die im Hinblick auf die Erhebung von Postanschriften in IFG-Verfahren in einer der Verordnung genügenden Weise aufklärt. Ich möchte Sie daher höflich daran erinnern dies nachzuholen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 154968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Sehr geehrte<Information-entfernt> bereits mit E-Mail vom 22. Juli 2019 wurden Sie um Mitteilung Ihrer Post…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] - (#2050) [#154968]
Datum
12. August 2019 10:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> bereits mit E-Mail vom 22. Juli 2019 wurden Sie um Mitteilung Ihrer Postanschrift oder einer privaten E-Mail-Adresse gebeten. Außerdem wurden Sie mit E-Mail vom 29. Juli 2019 auf die Datenschutzerklärung, durch die Ihre Betroffenenrechte gewahrt werden, hingewiesen. Leider kamen Sie dieser Bitte nicht nach. Eine Bearbeitung Ihres Antrages ist daher aus den in meiner E-Mail vom 22. Juli 2019 genannten Gründen nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beschwere mich gemäß Art. 77 Abs. 1 DS-GVO über das Bundesministeriu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO bei Anfrage „Informationen zu Pfeilabschussgeräten“ [#154968] [#154968]
Datum
12. August 2019 10:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich beschwere mich gemäß Art. 77 Abs. 1 DS-GVO über das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/154968 Dass zwischen Ihnen und dem Ministerium ein Dissens bezüglich der Feststellung der Identität von Antragstellern bei einfachen Anfragen besteht, ist mir bekannt, sodass ich mich hier nur aus datenschutzrechtlicher Sicht an Sie wende. Nachdem das Ministerium verlangt hat, eine Postadresse mitzuteilen, habe ich um eine diesbezügliche Datenschutzinformation gebeten. Die dann als Hyperlink zugänglich gemachte Datenschutzinformation enthielt meiner Ansicht nach jedoch keine hinreichenden Informationen. Dies habe ich dem Ministerium durch Mail vom 29. Juli 2019 mit Bitte um Nachreichung mitgeteilt. Durch E-Mail vom heutigen Tag behauptet die Behörde, dass "meine Betroffenenrechte gewahrt" seien, obwohl nicht alle erforderlichen Informationen über die verlangte Verabreitung meiner personenbezogenen Daten zu ge- und erklärt sind. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Ein IFG-Vermittlungsverfahren macht meines Erachtens aufgrund des bekannten Problems wenig Sinn, weshalb ich es in Ihr Ermessen lege, ob Sie ein solches durchführen möchten. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 154968.pdf Anfragenr: 154968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-206 II#1022 Sehr [ges…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO bei Anfrage »Informationen zu Pfeilabschussgeräten« [#154968] # 25-206 II#1022
Datum
13. August 2019 08:17
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-206 II#1022 Sehr [geschwärzt], beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 25 - Informationsfreiheit, Innere Verwaltung, Stasi-Unterlagen - Hausanschrift: Husarenstraße 30, 53117 Bonn Verbindungsbüro: Friedrichstraße 50, 10117 Berlin Fon: (0228) [geschwärzt] Fax: (0228) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] oder Internet: https://www.datenschutz.bund.de ************************************************************************************* [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-206 II#1022 Sehr [ges…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: WG: Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO bei Anfrage „Informationen zu Pfeilabschussgeräten“ [#154968] [#154968]
Datum
30. Oktober 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-206 II#1022 Sehr [geschwärzt], für die weitere Kommunikation in Ihrem Verfahren wäre ich Ihnen für die Mitteilung einer Postanschrift dankbar. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 25 - Informationsfreiheit, Innere Verwaltung, Stasi-Unterlagen - Hausanschrift: Husarenstraße 30, 53117 Bonn Verbindungsbüro: Friedrichstraße 50, 10117 Berlin Fon: ([geschwärzt]) [geschwärzt] Fax: ([geschwärzt]) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: https://www.datenschutz.bund.de ************************************************************************************* [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie auch mit dem Beschwerdegegner bevorzuge ich eine Kommunikation per E…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO bei Anfrage „Informationen zu Pfeilabschussgeräten“ [#154968] [#154968]
Datum
30. Oktober 2019 17:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> wie auch mit dem Beschwerdegegner bevorzuge ich eine Kommunikation per E-Mail. Für welchen Zweck benötigen auch Sie die Postadresse? Soweit es um eine Gewährleistung der Vertraulichkeit geht, erkläre ich mich mit einer Zustellung an mein @fragdenstaat.de-Postfach einverstanden. Soweit ein solches Einverständnis unerheblich ist, können Sie den unten mitgeteilten PGP-Schlüssel für eine vertrauliche Kommunikation nutzen. Soweit es Ihnen darum geht den Zeitpunkt einer verwaltungsverfahrensrechtlichen Bekanntgabe nachzuweisen, akzeptiere ich als Zeitpunkt des Zugangs das Datum des Zugangs iSv RFC 5321 Sec. 6.1. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-206 II#1022 Sehr [ges…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO bei Anfrage „Informationen zu Pfeilabschussgeräten“ [#154968] [#154968]
Datum
11. November 2019 15:07
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-206 II#1022 Sehr [geschwärzt], eine verschlüsselte Kommunikation über die Plattform fragdenstaat.de ist leider nicht möglich. Sie haben sich aber auch mit einer unverschlüsselten Kommunikation über die Mailadresse der Plattform einverstanden erklärt. Ich teile Ihnen daher auf diesem Weg mit, dass sich die Frage der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit der Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) derzeit noch in Klärung befindet. Die Bearbeitung Ihrer Beschwerde dauert daher noch an. Sobald mir weitere Informationen vorliegen, werde ich mich erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 25 - Informationsfreiheit, Innere Verwaltung, Stasi-Unterlagen - Hausanschrift: Husarenstraße 30, 53117 Bonn Verbindungsbüro: Friedrichstraße 50, 10117 Berlin Fon: (0228) [geschwärzt] Fax: (0228) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: https://www.datenschutz.bund.de ************************************************************************************* Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente ******************************************************************************** Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung und Korrespondenz entsprechend der Datenschutzerklärung des BfDI verarbeitet. Diese können Sie über folgenden Link auf dem Internetauftritt des BfDI abrufen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese Ihnen auch in Textform übermittelt werden. ******************************************************************************** Vertraulichkeitshinweis: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten diese E-Mail.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-206 II#1022 Sehr [ges…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO bei Anfrage „Informationen zu Pfeilabschussgeräten“ [#154968] # 25-206 II#1022
Datum
18. Februar 2020 09:53
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-206 II#1022 Sehr [geschwärzt], beigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 25 - Informationsfreiheit, Innere Verwaltung, Stasi-Unterlagen - Hausanschrift: Husarenstraße 30, 53117 Bonn Verbindungsbüro: Friedrichstraße 50, 10117 Berlin Fon: (0228) [geschwärzt] Fax: (0228) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: https://www.datenschutz.bund.de ************************************************************************************* Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente ******************************************************************************** Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung und Korrespondenz entsprechend der Datenschutzerklärung des BfDI verarbeitet. Diese können Sie über folgenden Link auf dem Internetauftritt des BfDI abrufen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese Ihnen auch in Textform übermittelt werden. ******************************************************************************** [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umwelt…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] Az. 13002/4#2050 [#154968]
Datum
18. Februar 2020 20:19
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformationsgesetz und Verbraucherinformationsgesetz "Informationen zu Pfeilabschussgeräten" vom 09. Juli 2019, die Sie unter dem Aktenzeichen 13002/4#2050 führen, zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 154968 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> über Ihre Nachricht habe ich mich sehr gefreut. Veranlasst durch Ihre M…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] Az. 13002/4#2050 [#154968]
Datum
20. Februar 2020 18:40
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> über Ihre Nachricht habe ich mich sehr gefreut. Veranlasst durch Ihre Mitteilung habe ich das Ministerium nochmals gebeten meinen Antrag zu bearbeiten. [https://fragdenstaat.de/a/154968/#nachricht-463493] Wäre es möglich, dass Sie mir Text und Begründung Ihrer Maßnahme zugänglich machen, sobald sie Bestandskraft erlangt hat? Für den Fall, dass das Ministerium Rechtsmittel nutzt, bin ich ebenfalls für eine kurze Benachrichtigung dankbar. Ich bedanke mich sehr für Ihre Zeit und Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 154968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154968
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Ihren Hinweis vom 18. Februar 2020, dass Sie gegen das 'Bundesm…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] Az. 13002/4#2050 [#154968]
Datum
28. März 2020 23:15
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Sehr geehrte<Information-entfernt> auf Ihren Hinweis vom 18. Februar 2020, dass Sie gegen das 'Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat' (BMI) eine Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 lit. d DS-GVO verhängt hätten, habe ich das Ministerium durch E-Mail vom 20. Februar 2020 dazu aufgefordert meinen Antrag zu bearbeiten. Eine Bearbeitung durch das Ministerium ist dennoch ausgeblieben. Schätzungsweise müsste Ihre Maßnahme gegen das BMI nun entweder bestandskräftig sein oder das BMI müsste gegen die Maßnahme Klage erhoben haben. Im ersten Fall würde ich Sie bitten mir den Bescheid mit Bestätigung der Unanfechtbarkeit zugänglich zu machen. Im zweiten Fall möchte ich Sie um die Nennung des Gerichts, an welchem die Klage anhängig ist, sowie des Aktenzeichens des Verfahrens bitten. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 154968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/154968

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0506 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Informationen zu Pfeilabschussgeräten [#154968] Az. 13002/4#2050 [#154968]
Datum
30. März 2020 13:33
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-725/002 II#0506 Sehr [geschwärzt], das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat gegen meinen Bescheid Klage erhoben. Diese ist beim Verwaltungsgericht Köln anhängig und wird dort unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] geführt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ******************************************************************************** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Referat 25 - Informationsfreiheit, Innere Verwaltung, Stasi-Unterlagen - Hausanschrift: Husarenstraße 30, 53117 Bonn Verbindungsbüro: Friedrichstraße 50, 10117 Berlin Fon: (0228) [geschwärzt] Fax: (0228) [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] oder Internet: https://www.datenschutz.bund.de ************************************************************************************* Kein Zugang für elektronisch signierte Dokumente ******************************************************************************** Datenschutzhinweis: Ihre personenbezogenen Daten werden zur weiteren Bearbeitung und Korrespondenz entsprechend der Datenschutzerklärung des BfDI verarbeitet. Diese können Sie über folgenden Link auf dem Internetauftritt des BfDI abrufen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Datenschutzerklaerung/datenschutzerklaerung-node.html Sollte Ihnen ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese Ihnen auch in Textform übermittelt werden. ******************************************************************************** Vertraulichkeitshinweis: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Es ist nicht erlaubt, diese Nachricht zu kopieren oder Dritten zugänglich zu machen. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten diese E-Mail. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt]#[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] '[geschwärzt]' ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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