Beschluss der DSK zur Veröffentlichung von Kennwerten nach gemeinsam vereinbarten Kriterien

Um die Transparenz und Vergleichbarkeit innerhalb der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und für die Öffentlichkeit zu erhöhen, gibt es lt. Ihren Kollegen aus Bremen einen Beschluss der DSK, zur Veröffentlichung von Kennwerten nach gemeinsam vereinbarten Kriterien: Beschwerden, Beratungen, Meldungen von Datenschutzverletzungen , Europäische Verfahren .
Quelle: Jahresbericht 2018, S9 https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/1.%20Jahresbericht%20Datenschutz.pdf.

In den aktuellen Protokollen der DSK unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/protokolle.html bin ich adhoc nicht fündig geworden.

Bitte senden mir den Beschlusstext mit Angabe von Ort und Zeitpunkt zu.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Um die Transparen…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beschluss der DSK zur Veröffentlichung von Kennwerten nach gemeinsam vereinbarten Kriterien [#156073]
Datum
10. Juli 2019 12:49
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Um die Transparenz und Vergleichbarkeit innerhalb der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und für die Öffentlichkeit zu erhöhen, gibt es lt. Ihren Kollegen aus Bremen einen Beschluss der DSK, zur Veröffentlichung von Kennwerten nach gemeinsam vereinbarten Kriterien: Beschwerden, Beratungen, Meldungen von Datenschutzverletzungen , Europäische Verfahren . Quelle: Jahresbericht 2018, S9 https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/1.%20Jahresbericht%20Datenschutz.pdf. In den aktuellen Protokollen der DSK unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/protokolle.html bin ich adhoc nicht fündig geworden. Bitte senden mir den Beschlusstext mit Angabe von Ort und Zeitpunkt zu.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Antrag auf Informationszugang Beschluss der DSK Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfrei…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag auf Informationszugang Beschluss der DSK
Datum
6. August 2019 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 06.08.2019 Gesch.Z.: 4.04.19.032 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Antrag auf Informationszugang Beschluss der DSK Ihre E-Mail vom 10.07.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang übersende ich Ihnen den Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu einheitlichen Grundzügen der Tätigkeitsberichte nach Art. 59 DS-GVO (Düsseldorf, 8. November 2018). Bei Rückfragen können Sie mich gerne kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen