Beschluss der DSK zur Veröffentlichung von Kennwerten nach gemeinsam vereinbarten Kriterien
Um die Transparenz und Vergleichbarkeit innerhalb der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) und für die Öffentlichkeit zu erhöhen, gibt es lt. Ihren Kollegen aus Bremen einen Beschluss der DSK, zur Veröffentlichung von Kennwerten nach gemeinsam vereinbarten Kriterien: Beschwerden, Beratungen, Meldungen von Datenschutzverletzungen , Europäische Verfahren .
Quelle: Jahresbericht 2018, S9 https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/1.%20Jahresbericht%20Datenschutz.pdf.
In den aktuellen Protokollen der DSK unter https://www.datenschutzkonferenz-online.de/protokolle.html bin ich adhoc nicht fündig geworden.
Bitte senden mir den Beschlusstext mit Angabe von Ort und Zeitpunkt zu.
Anfrage erfolgreich
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Datum10. Juli 2019
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13. August 2019
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