Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Trier

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Domino's Pizza
Güterstraße 55
54295 Trier

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

"Nach Überprüfung der Betriebsakte des angefragten Betriebes wurden die letzten beiden Betriebskontrollen vor Antragstellung am 15.02.2019 und am 11.03.2019 durchgeführt. Abweichungen (Beanstandungen) im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG wurden hierbei nicht festgestellt. Ihrem Antrag entsprechend entfällt daher die Übersendung von Kontrollberichten."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Domino's Pizza, Trier [#156230]
Datum
10. Juli 2019 14:58
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Domino's Pizza Güterstraße 55 54295 Trier 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Trier - Ordnungsamt
Unser Zeichen 32/21 - Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (…
Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Unser Zeichen 32/21 - Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 05.11.2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.10.2012
Datum
11. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zur Bearbeitung Ihres Antrages bitten wir um Angabe Ihres vollständigen Namens (Vorname ausgeschrieben) im Sinne des § 4 Abs. 1 VIG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Unser Zeichen 32/21 - Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformati…
An Stadt Trier - Ordnungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Unser Zeichen 32/21 - Durchführung des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG) vom 05.11.2007 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.10.2012 [#156230]
Datum
13. Juli 2019 12:33
An
Stadt Trier - Ordnungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Antwort auf Ihre im Betreff genannte Rückfrage vom 11.07.2019 teile ich Ihnen hier meinen vollständigen Namen mit. Meine ursprüngliche Anfrage vom 10.07.2019 bleibt weiter bestehen. Mit freundlichen Grüßen Alexander Antragsteller/in Anfragenr: 156230 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Trier - Ordnungsamt
Amtliche Lebensmittelüberwachung Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antra…
Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
15. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
359,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 10.07.2019. Wir werden innerhalb der gesetzlichen Frist über Ihren Antrag entscheiden. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Trier - Ordnungsamt
Bescheid
Von
Stadt Trier - Ordnungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
22. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
999,8 KB

Dokumente