Liste der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat

Anfrage an: Landkreis Verden

Der Landkreis Verden hat als kommunale Gebietskörperschaft in seiner Eigenschaft als Schulträger für etliche Schulen im Landkreis Verden die Aufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises auch für sichere Schulwege zu sorgen. Zudem ist der Landkreis Verden Träger der Schülerbeförderung im Landkreis Verden.
Eine Landesverkehrswacht gibt es nicht im Landkreis Verden. -
Viele Kinder in diesem ländlichen Landkreis gelangen mit dem Bus zur Schule und wegen der vielen Fahrschüler wird der Busverkehr gestaffelt und etliche Kinder müssen schon um 6:15 h das Haus verlassen und sich zur Bushaltestelle begeben. An stark frequentierten Straßen kann der Weg zur Bushaltestelle im hektischen Berufsverkehr gefährlich werden. - Aber es gibt ja in der Straßenverkehrsordnung StVO § 20. Darin heißt es:" Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse
... 3. Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.
4. An Omnibussen des Linienverkehrs und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgästen dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. ..."
Nach Auskunft der Landesverkehrswacht Niedersachsen in Hannover müssen Schulbushaltestellen, an denen der Busfahrer eine Warnblinkanlage einzuschalten hat, mit einem "schwarzen Punkt" markiert werden. - Aber ich sehe in meinem Umfeld keine schwarzen Punkte an den Schulbushaltestellen, keine blinkenden Warnblinkanlagen an Schulbussen, keine Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit. Ich sehe Kinder, die morgens zwischen 6:30 Uhr und 7:30 Uhr (ohne Zebrastreifen, ohne Bedarfsampel, ohne "Querungshilfe"!) die Fahrbahn einer Landesstraße (Die Polizei zählte hier in dieser "Spitzenstunde" 530 Fahrzeuge!) queren müssen. - Und deshalb richte ich meine Frage an Sie: An welchen Haltestellen im Landkreis Verden und insbesondere in der Samtgemeinde Thedinghausen ist der Fahrer des jeweiligen Schulbusses verpflichtet, die Warnblinkanlage einzuschalten, damit Kinder auf dem Schulweg geschützt werden? Wann wurde vom Landkreis Verden diese Liste der Haltestellen erstellt? Und: Wer ist Ansprechpartner im Landkreis Verden für Fragen der Schulwegsicherheit. (Der Internetauftritt des Landkreises Verden gibt leider keinen Hinweis.)
Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

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  • Datum
    14. Februar 2016
  • Frist
    15. März 2016
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Landkreis Verde…
An Landkreis Verden Details
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Betreff
Liste der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat [#15663]
Datum
14. Februar 2016 18:17
An
Landkreis Verden
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Landkreis Verden hat als kommunale Gebietskörperschaft in seiner Eigenschaft als Schulträger für etliche Schulen im Landkreis Verden die Aufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises auch für sichere Schulwege zu sorgen. Zudem ist der Landkreis Verden Träger der Schülerbeförderung im Landkreis Verden. Eine Landesverkehrswacht gibt es nicht im Landkreis Verden. - Viele Kinder in diesem ländlichen Landkreis gelangen mit dem Bus zur Schule und wegen der vielen Fahrschüler wird der Busverkehr gestaffelt und etliche Kinder müssen schon um 6:15 h das Haus verlassen und sich zur Bushaltestelle begeben. An stark frequentierten Straßen kann der Weg zur Bushaltestelle im hektischen Berufsverkehr gefährlich werden. - Aber es gibt ja in der Straßenverkehrsordnung StVO § 20. Darin heißt es:" Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse ... 3. Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden. 4. An Omnibussen des Linienverkehrs und gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgästen dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten. ..." Nach Auskunft der Landesverkehrswacht Niedersachsen in Hannover müssen Schulbushaltestellen, an denen der Busfahrer eine Warnblinkanlage einzuschalten hat, mit einem "schwarzen Punkt" markiert werden. - Aber ich sehe in meinem Umfeld keine schwarzen Punkte an den Schulbushaltestellen, keine blinkenden Warnblinkanlagen an Schulbussen, keine Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit. Ich sehe Kinder, die morgens zwischen 6:30 Uhr und 7:30 Uhr (ohne Zebrastreifen, ohne Bedarfsampel, ohne "Querungshilfe"!) die Fahrbahn einer Landesstraße (Die Polizei zählte hier in dieser "Spitzenstunde" 530 Fahrzeuge!) queren müssen. - Und deshalb richte ich meine Frage an Sie: An welchen Haltestellen im Landkreis Verden und insbesondere in der Samtgemeinde Thedinghausen ist der Fahrer des jeweiligen Schulbusses verpflichtet, die Warnblinkanlage einzuschalten, damit Kinder auf dem Schulweg geschützt werden? Wann wurde vom Landkreis Verden diese Liste der Haltestellen erstellt? Und: Wer ist Ansprechpartner im Landkreis Verden für Fragen der Schulwegsicherheit. (Der Internetauftritt des Landkreises Verden gibt leider keinen Hinweis.) Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Schulbushaltestellen im Landkre…
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AW: Liste der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat [#15663]
Datum
7. April 2016 10:20
An
Landkreis Verden
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Liste der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat" vom 14.02.2016 (#15663) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Verden
AW: Listee der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat (#15663)
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Landkreis Verden
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Betreff
AW: Listee der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat (#15663)
Datum
8. April 2016
Status
Landkreis Verden
Ich habe eine Mail erhalten.
Von
Landkreis Verden
Via
Briefpost
Betreff
AW: Liste der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat (#15663)
Datum
8. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
87,4 KB
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An Landkreis Verden Details
Von
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Betreff
AW: AW: Listee der Schulbushaltestellen im Landkreis Verden, an denen der Busfahrer die Warnblinkanlage einzuschalten hat (#15663) [#15663]
Datum
8. April 2016 11:47
An
Landkreis Verden
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, im niedersächsischen Landtag beantwortete die Kultusministerin Heiligenstadt am 21.6.2013 eine Anfrage zur Schulwegsicherheit in Niedersachsen (Drucksache 17/345). Darin hieß es: "Die kommunalen Gebietskörperschaften haben als Schulträger die Aufgabe, im Rahmen ihres eigenen Wirkungskreises auch für sichere Schulwege zu sorgen. Nach den Erkenntnissen der Landesregierung fühlen sich die kommunalen Gebietskörperschaften für die Schulwegsicherheit verantwortlich und nehmen die ihnen obliegenden Aufgaben zusammen mit den Schulen, den Trägern der Schülerbeförderung, der Polizei und anderen Beteiligten verantwortungsbewusst wahr. Die Schulwegsicherheit hat in Niedersachsen - wie auch in anderen Ländern - einen hohen Stellenwert und wird durch die Maßnahmen der Landesregierung in Zusammenarbeit mit starken Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit flankiert." Im Landkreis Verden ist der Landkreis Verden Schulträger für die Gymnasien und der Landkreis Verden ist Träger der Schülerbeförderung und der Landkreis Verden ist die Untere Verkehrsbehörde und hat sich deshalb um Anträge auf verkehrsbehördliche Anordnungen zu kümmern. Eine Landesverkehrswacht gibt es nicht im Landkreis Verden, Das Angebot des ACE-Schulwegdoktors zur Unterstützung wird nicht angenommen. Die Landesverkehrswacht Niedersachsen informiert die Bürger, dass Haltestellen mit einem schwarzen Punkt markiert sein müssen, damit der Busfahrer weiß, das zu blinken ist. - Aber hier ist kein schwarzer Punkt und der Landkreis Verden hat nicht einmal eine Liste erstellt! - Reicht das aus um Kinder beim Queren einer vielbefahrenen Landesstraße zu schützen? - In der Presseerklärung zum Auftakt der ADAC-Sicherheitswestenaktion in Hannover am 21.9.2015 mit Unterstützung der Kultusministerin hieß es: "Die meisten Unfälle geschehen beim Überqueren der Fahrbahn. Allein in Niedersachsen wurden im letzten Jahr 3229 Kinder im Straßenverkerhr verletzt, 13 starben..." - Der Landkreis Verden weist auf seiner Homepage darauf hin, dass 20 % der Einwohner des Landkreises Kinder und Jugendliche sind und dass der Fachdienst Ordnung und Verkehr sich um ihre Sicherheit kümmert. - Meiner Meinung nach muss der Landkreis Verden und die hiesige Polizei mehr tun, um die Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer bei immer mehr motorisiertem Verkehr zu schützen. Nur der Hinweis auf Paragrafen und deren enge Auslegung und der Hinweis auf Recht und Ordnung und dass ja jeder bei Gericht klagen könnte, ist zu wenig. - Finde ich. Gleichwohl bedankt ich mich für die Antwort. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15663 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>