Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten

Ärzte, die aus dem Ausland nach Bayern kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Anstelle der Kenntnisprüfung kann in mehreren Bundesländern auch ein Gutachterweg gewählt werden, der eine Möglichkeit sein kann, die Kenntnisprüfung zu vermeiden.

Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht:

- wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms werden jährlich in Bayern gestellt?
- wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen) abgelehnt?
- wie viele Anträge werden zurückgezogen?
- wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung?
- wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung?
- wie viele Versuche hat man in Bayern bei der Fachsprachenprüfung und wie viele bei der Kenntnisprüfung?
- Gibt es in Bayern die Option, einen sogenannten "Gutachterweg" zu wählen, bei dem der Bewerber durch einen Gutachter evaluiert werden und bei dem die Möglichkeit besteht, die Kenntnisprüfung zu umgehen?
- Falls ja: wie viele Bewerber wählen diesen Weg, und wie viele müssen laut Gutachten dennoch in die Kenntnisprüfung (z.B. weil Mängel im Studium festgestellt wurden)?
- bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere in Bayern?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Juli 2019
  • Frist
    13. August 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Si…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#157204]
Datum
11. Juli 2019 14:45
An
Regierung von Oberbayern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ärzte, die aus dem Ausland nach Bayern kommen, um den Beruf des Arztes auszuüben, müssen ein Verfahren zur Anerkennung ihres Arztdiploms durchlaufen. Dieses besteht i.Allg. aus der Fachsprachenprüfung (Level C1) und einer Kenntnisprüfung. Anstelle der Kenntnisprüfung kann in mehreren Bundesländern auch ein Gutachterweg gewählt werden, der eine Möglichkeit sein kann, die Kenntnisprüfung zu vermeiden. Senden Sie mir zu dieser Thematik bitte eine Statistik bzw Zahlen, aus der hervorgeht: - wie viele Anträge auf Anerkennung eines Nicht-EU-Arztdiploms werden jährlich in Bayern gestellt? - wie viele Anträge werden aus formalen Gründen (Nichterfüllen der Voraussetzungen) abgelehnt? - wie viele Anträge werden zurückgezogen? - wie viele der Anträge erzielen am Ende eine Anerkennung des Nicht-EU-Arztdiploms? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Fachsprachenprüfung? - wie hoch ist die Durchfallquote bei der Kenntnisprüfung? - wie viele Versuche hat man in Bayern bei der Fachsprachenprüfung und wie viele bei der Kenntnisprüfung? - Gibt es in Bayern die Option, einen sogenannten "Gutachterweg" zu wählen, bei dem der Bewerber durch einen Gutachter evaluiert werden und bei dem die Möglichkeit besteht, die Kenntnisprüfung zu umgehen? - Falls ja: wie viele Bewerber wählen diesen Weg, und wie viele müssen laut Gutachten dennoch in die Kenntnisprüfung (z.B. weil Mängel im Studium festgestellt wurden)? - bezüglich der erfolgreichen Anträge: wie lange dauert im Durchschnitt das gesamte Anerkennungsprozedere in Bayern?
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Oberbayern (Informationsfreiheitssatzung Oberbayern). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierung von Oberbayern
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Juli 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arzt…
An Regierung von Oberbayern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#157204]
Datum
13. August 2019 10:50
An
Regierung von Oberbayern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten“ vom 11.07.2019 (#157204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 157204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Regierung von Oberbayern
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 11.07.2019 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Sie beziehen …
Von
Regierung von Oberbayern
Betreff
AW: Automatische Antwort: Statistik über die Anerkennung von Nicht-EU-Arztdiplomen von ausländischen Ärzten [#157204]
Datum
13. August 2019 17:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 11.07.2019 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Sie beziehen Ihre Anfrage auf die Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern. Für die Heranziehung dieser Satzung ist schon der Anwendungsbereich nach § 1 der Satzung nicht begründet. Die Satzung betrifft die bei der "Bezirksverwaltung vorhanden amtlichen Informationen". Territorial decken sich zwar das Bezirksgebiet und das Regierungsgebiet in Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern, als staatliche Verwaltungsbehörde, ist jedoch vom Bezirk Oberbayern, als kommunale Gebietskörperschaft, eindeutig zu unterscheiden. Die Approbationsstelle ist bei Regierung von Oberbayern angesiedelt. Die geforderten Informationen sind daher keine amtlichen Informationen im eigenen Wirkungskreises des Bezirks Oberbayern. Darüber hinaus gilt die Satzung nur für Einwohner von Oberbayern. Sie geben hier eine Adresse in Wiesloch an. Mit freundlichen Grüßen