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Liste der Geschenke an Mitarbeiter des Ministeriums für Verteidigung

Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter ihres Ministeriums seit Beginn der 17. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen:

- Art des Geschenkes
- Wert
- Verwendung

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

Danke!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Februar 2016
  • Frist
    22. März 2016
  • Kosten dieser Information:
    400,00 Euro
  • 13 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen zu…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Liste der Geschenke an Mitarbeiter des Ministeriums für Verteidigung [#15780]
Datum
19. Februar 2016 15:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenken, die aktuelle und ehemalige Mitarbeiter ihres Ministeriums seit Beginn der 17. Wahlperiode mit Bezug zu ihrem Amt erhalten haben, aus denen folgende Angaben hervorgehen: - Art des Geschenkes - Wert - Verwendung Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Dies ist ein Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Danke!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Anfrage nach dem IFG vom 19.02.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG vom 19.02.2016 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage nach dem IFG vom 19.02.2016
Datum
26. Februar 2016 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG/UIG/VIG vom 19.02.2016 im Hinblick auf die gewünschten Informationen zu sämtlichen meldepflichtigen Geschenke, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums seit Beginn der 17. Wahlperiode mit Bezug auf ihr Amt erhalten haben, ist hier eingegangen. Da die Erstellung einer umfassenden Liste mit den gewünschten Angaben einen erhöhten Verwaltungsaufwand darstellt, kündige ich an, dass eine Gebührennote in Höhe von bis zu 500 € nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) geltend gemacht wird. Die tatsächliche Höhe wird im Nachgang endgültig festgesetzt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Mitteilung bis zum 03.03.2016, ob Sie eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem IFG wünschen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem IFG vom 19.02.2016 [#15780] Sehr geehrt<< Anrede >> da die Geschenke meldepflic…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG vom 19.02.2016 [#15780]
Datum
26. Februar 2016 11:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da die Geschenke meldepflichtig sind, ist davon auszugehen, dass diese an irgendeiner Stelle registriert werden müssen und eine entsprechende Liste vorliegt. Der Arbeitsaufwand, der mit dem verschicken einer solchen einhergeht kann schwerlich einem Gegenwert von 500€ entsprechen. Ich halte Ihre Ankündigung einer unbestimmten Gebührenforderung bis zu 500 € für nicht angemessen und außerdem mit dem Geiste des Informationsfreiheitsgesetzes nicht vereinbar. Hierzu möchte ich Sie auch an §10 (2) IFG verweisen, nach dem die Gebühren "so zu bemessen [sind], dass der Informationszugang nach § 1 wirksam in Anspruch genommen werden kann." Gegen derart abschreckende Gebührenvoranschläge hat auch das Verwaltungsgericht Berlin bereits eindeutig geurteilt, hierzu möchte ich Sie auf das Urteil vom 10.07.2014 (Az.: VG 2K 232.13) hinweisen, abrufbar unter der URL http://wmecklenburg.de/plugins/files/796507/20140710-vg-berlin-urteil-gesamtkostenverfahren-geschw__rzt.pdf Ich bitte erneut um Freigabe der gewünschten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
WG: Anfrage nach IFG Nr. 15780 ----- Weitergeleitet von Christiane Schröter/BMVg/BUND/DE am 04.03.2016 09:51 ----…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Anfrage nach IFG Nr. 15780
Datum
4. März 2016 09:52
Status
Warte auf Antwort
----- Weitergeleitet von Christiane Schröter/BMVg/BUND/DE am 04.03.2016 09:51 ----- Bundesministerium der Verteidigung OrgElement: BMVg Recht II 1 Telefon: 3400 13918 Datum: 04.03.2016 Absender: RDir'in Christiane Schröter Telefax: 3400 3343910 Uhrzeit: 09:50:51 --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- An: <<E-Mail-Adresse>> Kopie: BMVg Recht II <<E-Mail-Adresse>> BMVg Recht I <<E-Mail-Adresse>> Blindkopie: Thema: Anfrage nach IFG Nr. 15780 VS-Grad: Offen Sehr geehrtAntragsteller/in herzlichen Dank für Ihre Rückanwort. Zum einen beabsichtige ich Ihre Anfrage nach dem IFG weder in 66 gebührenpflichtige Amtshandlungen aufzuteilen noch Ihnen für Ihre Anfrage annährend 15.000 € in Rechnung zu stellen, so dass ich das von Ihnen angeführte VG-Urteil für nicht einschlägig halte. Zum anderen gibt es entgegen Ihrer Annahme nicht nur eine Liste, die es auszuwerten gilt, sondern ich muss zwei weitere Stellen um Zuarbeit bitten. anschließend muss die zusammengeführte Liste neu sortiert werden, da dort auch nicht angefragte Daten erfasst und anschließend die Namen der Beschenkten geschwärzt werden, so dass durchaus ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand durch Ihre Anfrage erzeugt wird. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht meines Schreibens vom 26.02.2016 bitte ich erneut um Mitteilung bis zum 05.03.2016, ob Sie eine weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage nach dem IFG wünschen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Anfrage nach IFG Nr. 15780 Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie meine Frist unbeantwortet haben verstreichen lassen…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Anfrage nach IFG Nr. 15780
Datum
9. März 2016 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie meine Frist unbeantwortet haben verstreichen lassen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, ob Sie Ihre Anfrage noch beantwortet haben wollen. Ich bitte um Rückmeldung bis zum 10.03.2016. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich bin …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780]
Datum
10. März 2016 14:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Ich bin weiterhin daran Interessiert, was den Mitarbeitern des Verteidigungsministeriums geschenkt wird, möchte jedoch dafür kein Geld aufwenden. Ein Aufarbeiten und Sortieren der Listen wäre meinerseits nicht von Nöten, gerne können diese auch nicht angefragte Zusatzinformationen enthalten. Das beschaffen und schwärzen der Listen sollte unter die einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV fallen (http://www.gesetze-im-internet.de/ifggebv/index.html). Liegt ihnen eine Liste mit Teilinformationen vor, so würde ich mich auch damit zufrieden geben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780] Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um kurzfristige Rückäußer…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780]
Datum
14. März 2016 13:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bitte um kurzfristige Rückäußerung bis morgen, ob Sie an Ihrer Anfrage nach dem IFG, für die wir eine Gebühr erheben werden, weiter festhalten oder ob Sie Ihren Antrag zurückziehen. Eine Teilbeantwortung Ihrer Anfrage ohne Erhebung von Gebühren ist nicht möglich. Ebenso ist eine ungefilterte Weitergabe von nicht angefragten Zusatzinformationen nicht zulässig. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort: AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780] Sehr geehrte Damen und Herren, auch das BMV hat im Rahmen de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780]
Datum
15. März 2016 14:54
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, auch das BMV hat im Rahmen des IFG keine besonderen Ansprüche auf beschleunigte Antwortzeiten. Bitte halten Sie sich mit Ihren Fristsetzungen an den Gesetzestext. Weiterhin ist laut IFG eine ungefilterte Weitergabe, auch von nicht konkret angefragten Informationen, natürlich möglich. Stehen dem Ausschlüssgründe nach IFG entgegen, so teilen Sie uns diese bitte mit Hinweis auf den entsprechenden Paragraphen mit. Ich bitte weiterhin um kostenlose Herausgabe der Liste(n) bzw. Datensätze über die Meldepflichtigen Geschenke, so wie sie Ihnen im BMV vorliegen. Bitte senden Sie mir die Informationen in elektronischer Form zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Informationszugang nach IFG
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang nach IFG
Datum
22. März 2016
Status
geschwärzt
2,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antwort: AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antwort: AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780]
Datum
19. April 2016 14:28
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen. Ihrem Schreiben liegt eine Rechnung bei. Der kostenpflichtigen Bearbeitung meiner IFG Anfrage hatte ich jedoch nicht zugestimmt. Vgl. letzte Mail vom 15.03.2016 "Ich bitte weiterhin um kostenlose Herausgabe der Liste(n) bzw. Datensätze über die Meldepflichtigen Geschenke, so wie sie Ihnen im BMV vorliegen. ". Entsprechend bitte ich, die Rechnung zu stornieren. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Verteidigung
Antwort: AW: AW: Antwort: AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780] Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie Ihre Anfrage…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: AW: AW: Antwort: AW: Anfrage nach IFG Nr. 15780 [#15780]
Datum
21. April 2016 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie Ihre Anfrage nach dem IFG trotz mehrfacher Nachfragen und Hinweisen auf die Kostenfolge nicht zurückgenommen haben, war das BMVg gehalten, Ihre Anfrage zu beantworten. Ich bitte, die entstandenen Kosten zu begleichen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
Informationszugang nach IFG/Widerspruchsbescheid
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugang nach IFG/Widerspruchsbescheid
Datum
20. Mai 2016
Status
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Liste der Geschenke an Mitarbeiter des Ministeriums für Verteidigung“ [#15780]
Datum
22. Juni 2016 15:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/15780 Im März fragte ich beim BmV eine Liste über Geschenke an die dortigen Mitarbeiter an. Man teilte mir mit, dass die Herausgabe dieser Listen mit einem vermehrten Arbeitsaufwand verbunden, und mit einer Gebühr von ~350€ zu rechnen sei. Ich bat im weiteren Schriftverkehr um Herausgabe einzelner Daten, die im Rahmen des IFG unter geringem Bearbeitungsaufwand kostenfrei zur Verfügung gestellt werden könnten, und betonte mehrfach, dass ich nur an kostenlosen Informationen interessiert sei, und die geforderten Gebühren nicht aufbringen möchte.
 "Ich bin weiterhin daran Interessiert, was den Mitarbeitern des Verteidigungsministeriums geschenkt wird, möchte jedoch dafür kein Geld aufwenden." 10.03.16 "Ich bitte weiterhin um kostenlose Herausgabe der Liste(n) bzw. Datensätze über die Meldepflichtigen Geschenke, so wie sie Ihnen im BMV vorliegen." 15.03.16 Nach diesem letzten Schreiben wurde die Geschenkeliste dann trotzdem zusammengestellt, und mit einer Rechnung über die Gebühren an mich versandt. Gegen die Gebühren habe ich am 19.04.16 erfolglos Einspruch eingelegt. Jetzt sollen bis zum 23.6.16 die Gebühren plus eine Gebühr für den Einspruch beglichen werden. Ich habe im Laufe des Schriftverkehrs immer wieder betont, dass ich die Daten, oder auch nur Teile davon, gerne kostenlos hätte. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass eine Datenherausgabe, und die damit einhergehende Gebührenforderung in dieser beträchtlichen Höhe, gegen meinen explizit geäußerten Willen stattfinden würde. Das Vorgehen des BmV in dieser Angelegenheit spiegelt auch nicht die Erfahrungen über gängige Praktiken im Umgang mit solchen gebührenverursachenden IFG Anfragen wieder. Ich habe im Rahmen meiner Tätigkeit bei der Open Knowledge Foundation Deutschland schon einige solcher Anfragen gehabt, in denen sich nach einer ersten Kostenaufstellung im Dialog entweder auf eine kostenfreie Herausgabe von zumindest Teilen der Daten, oder aber einen Rückzug der Anfrage geeinigt wurde. Eine gänzliche Missachtung aller geäußerten Kompromissversuche und Wünsche ist dabei bisher noch nicht vorgekommen. Ich habe auch Sorge, dass ein so drastisches Verhalten von Behörden Bürger abschrecken könnte überhaupt IFG Anfragen zu stellen. Wenn die Gefahr besteht für eine Anfrage, auch gegen den ausgesprochenen Willen des Anfragestellers, hohe Gebühren zahlen zu müssen, erhöht das sicherlich die Hemmschwelle sich via IFG am demokratischen Prozess zu beteiligen. Ich würde Sie bitten, sich den Sachverhalt einmal anzusehen und zu Vermitteln. Eine Kopie der Ablehung des Widerspruches sende ich Ihnen gerne elektronisch zu. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Vielen Dank und beste Grüße aus << Adresse entfernt >>, Catarina Antragsteller/in Anfragenr: 15780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Die Bundesbeauftragte für den Da…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Datum
16. Dezember 2016 14:37
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
45216_2016.pdf
196,0 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-727/002 II#0069 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) # 15-727/002 II#0069
Datum
26. Juli 2017 12:21
Status
geschwärzt
252,7 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen
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