Rechnungshof-Gutachten Rheinland-Pfalz

- Rechnungshof-Gutachten Rheinland-Pfalz zum SWR (jüngstes Gutachten). Gemeint ist der bisher nicht-öffentliche Teil 2; Ich erkläre mich mit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Februar 2016
  • Frist
    25. März 2016
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Rechnungshof…
An Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Rechnungshof-Gutachten Rheinland-Pfalz [#15809]
Datum
22. Februar 2016 20:35
An
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Rechnungshof-Gutachten Rheinland-Pfalz zum SWR (jüngstes Gutachten). Gemeint ist der bisher nicht-öffentliche Teil 2; Ich erkläre mich mit der Schwärzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage #15809 nach dem LTranspG Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte beachten Sie die beigefügte Antwort der …
Von
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage #15809 nach dem LTranspG
Datum
8. März 2016 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, bitte beachten Sie die beigefügte Antwort der Staatskanzlei auf Ihre Anfrage #15809 nach dem Landestransparenzgesetz. Mit freundlichen Grüßen