Kontrollbericht zu Plaka, Bayreuth

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Plaka
Sophienstraße 18
95444 Bayreuth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Der Betrieb wurde am 01.10.2018 und am 16.07.2019 kontrolliert. Es gab dabei keine Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Plaka, Bayreuth [#158593]
Datum
15. Juli 2019 20:29
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Plaka Sophienstraße 18 95444 Bayreuth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in in letzter Zeit wurden von Ihnen 14 Anträge nach dem VIG auf Auskunft zu Verstößen i…
Sehr geehrteAntragsteller/in in letzter Zeit wurden von Ihnen 14 Anträge nach dem VIG auf Auskunft zu Verstößen in Lebensmittelbetrieben gestellt. Die Bearbeitung dieser Anträge kostet Zeit und bindet Arbeitskräfte, welche in erster Linie für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmittelbetrieben vorgesehen sind. Bedenken Sie daher bitte bei künftigen Anfragen, ob die geforderten Auskünfte für Sie wirklich notwendig sind. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Auskunft Der Betrieb wurde am 01.10.2018 und am 16.07.2019 kontrolliert. Es gab dabei keine Beanstandungen.
Von
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
17. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
338,9 KB
Der Betrieb wurde am 01.10.2018 und am 16.07.2019 kontrolliert. Es gab dabei keine Beanstandungen.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Schreiben vom 17.07.2019 wiesen Sie mich darauf hin, dass die Bearbeitung …
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: OBK/LÜ 2019 Kontrollbericht zu Plaka, Bayreuth [#158593]
Datum
28. Juli 2019 14:21
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrem Schreiben vom 17.07.2019 wiesen Sie mich darauf hin, dass die Bearbeitung der von mir gestellten Anträge Zeit koste und Arbeitskräfte binde, welche in erster Linie für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmittelbetrieben vorgesehen seien. Ich solle daher bei künftigen Anfragen bedenken, ob die geforderten Auskünfte für mich wirklich notwendig sind. Sie haben natürlich Recht damit, dass die Bearbeitung Arbeitskräfte bindet, welche ansonsten mehr Zeit für die Überwachung und Kontrolle von Lebensmittelbetrieben zur Verfügung hätten. Zu bedenken ist allerdings, dass die Beantwortung von VIG-Anfragen (vor allem bei Veröffentlichung des Ergebnisses) ebenfalls dem gesundheitlichen Verbraucherschutz dient, vgl. § 1 VIG. Es ist in keinster Weise meine Absicht, Ihre Behörde lahm zu legen. Die Anfragen binden schließlich auch auf meiner Seite Kapazitäten. Zu meiner Motivation: Ich wohne in Bayreuth und nutze gerne die lokale Gastronomie. Daher interessiert mich, ob die Betriebe regelmäßig überprüft wurden und ob dabei Verstöße festgestellt wurden - also ob ich mich dort guten Gewissens bewirten lassen kann. Da diese Daten in Deutschland bisher leider nicht von Amts wegen veröffentlicht werden, frage ich alle für mich relevanten Betriebe durch einzelne Anfragen ab - auch in der Hoffnung, der Gesetzgeber möge eines Tages den positiven internationalen Beispielen folgen und diese einzelne Anfragerei obsolet machen. Nähere Informationen hierzu finden Sie in folgendem Beitrag von foodwatch https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2019/neue-plattform-topf-secret-jetzt-hygienekontrollen-abfragen/ Ich kann Ihnen also versichern, dass ich keine Auskünfte einhole, die ich nicht für notwendig erachte. Abschließend bleibt mir Ihnen zu danken, für den – von der postalischen Antwort trotz Bitte um elektronische Kommunikation einmal abgesehen – korrekten und bürgernahen Umgang mit VIG-Anfragen! Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 158593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>