Kontrollbericht zu Staib, Neu-Ulm

Anfrage an: Landratsamt Neu-Ulm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Staib
Ludwigstraße 29
89231 Neu-Ulm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juli 2019
  • Frist
    21. September 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Neu-Ulm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Staib, Neu-Ulm [#158620]
Datum
15. Juli 2019 22:03
An
Landratsamt Neu-Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Staib Ludwigstraße 29 89231 Neu-Ulm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neu-Ulm
Ihr Antrag vom 15.07.2019 betreffend den Betrieb Bäckereifiliale Staib in Neu-Ulm (#158620)
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 15.07.2019 betreffend den Betrieb Bäckereifiliale Staib in Neu-Ulm (#158620)
Datum
16. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Landratsamt Neu-Ulm - Öffentlicher Gesundheitsdienst
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihr Antrag vom 15.07.2019 betreffend den Betrieb St…
Von
Landratsamt Neu-Ulm - Öffentlicher Gesundheitsdienst
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihr Antrag vom 15.07.2019 betreffend den Betrieb Staib in Neu-Ulm (4158620) Bekanntgabe der Entscheidung über die lnformationsgewährung nach $ 5 Abs. 2 S. 3 VIG
Datum
13. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das Landratsamt Neu-Ulm erlässt folgenden Bescheid: Dem Antrag auf Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt durch die Bekanntgabe der Daten der lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen und der Herausgabe der entsprechende Kontrollberichte nach Zustellung dieses Bescheids an den betroffenen Dritten in Schriftform bekannt gegeben, sofern bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist 3. Die Ziffern 1 und 2 dieses Bescheides sind kraft Gesetzes sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.

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Landratsamt Neu-Ulm
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz
Von
Landratsamt Neu-Ulm
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach Verbraucherinformationsgesetz
Datum
23. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
staib_neu-ulm_berichte_geschwaerzt.pdf
824,6 KB

Dokumente