Konzept BFE-Einheiten

Anfrage an: Hessische Polizei

Konzept für die Aufstellung von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten oder -züge (ca. 1984/85)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 0 Follower:innen
Clemens Herzig
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Konzept …
An Hessische Polizei Details
Von
Clemens Herzig
Betreff
Konzept BFE-Einheiten [#158705]
Datum
16. Juli 2019 20:23
An
Hessische Polizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Konzept für die Aufstellung von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten oder -züge (ca. 1984/85)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Clemens Herzig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Clemens Herzig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Clemens Herzig

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Hessische Polizei
Sehr geehrter Herr Herzig, vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen zum Konzept für die Aufstellung von Bewe…
Von
Hessische Polizei
Betreff
Konzept BFE-Einheiten [#158705] @fragdenstaat
Datum
17. Juli 2019 10:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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12,7 KB


Sehr geehrter Herr Herzig, vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Fragen zum Konzept für die Aufstellung von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten. Der Polizei Hessen ist die Sicherheit ein wichtiges Anliegen. Hierzu halten wir im Interesse der Bürger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten nach modernsten Standards insbesondere bei der Hessischen Bereitschaftspolizei vor. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet jedoch gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Aus den vorgenannten Gründen kann Ihre Frage leider nicht im Detail beantwortet werden. Ich danke für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen