Anforderung Fehlender Daten - Datei DSB2018-10-05 - Cannabis Konsum

Nachfolgend beziehe ich mich auf das Dokument DSB2018-10-05, das ich unter folgendem Link abgerufen habe: https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/Drogen_und_Suchtbericht/flipbook/DuS_2018/index.html

Auf Seite 87 (Anlage 36 und 37) ist den der Grafik der Regelmäßige Konsum von Jugendlichen/ Erwachsenen aufgeführt. In Anlage 38 ist nur "klinisch relevanter Konsum" aufgeführt. Gerne hätte ich von Ihnen die Daten für "klinisch relevanter Konsum" von Cannabis bei Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren und jungen Erwachsenen im Alter von 18-25 Jahren. Des Weiteren die Zahl der regelmäßigen Konsumenten von Erwachsenen im Alter von 18-59. Außerdem beziehen Sie sich auf zwei unterschiedliche Dokumente in den Abbindungen, daher fordere ich von Ihnen ein Dokument an, welches den Konsum von Cannabis bei deutschen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen prozentual oder zahlen technisch erfasst (gerne so wie in dem oben genannten Dokument unter Abbildung 36, 37 und 38).

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
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Tobias Cronauer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nachfolgend…
An Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Details
Von
Tobias Cronauer
Betreff
Anforderung Fehlender Daten - Datei DSB2018-10-05 - Cannabis Konsum [#158787]
Datum
17. Juli 2019 14:08
An
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nachfolgend beziehe ich mich auf das Dokument DSB2018-10-05, das ich unter folgendem Link abgerufen habe: https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/Drogen_und_Suchtbericht/flipbook/DuS_2018/index.html Auf Seite 87 (Anlage 36 und 37) ist den der Grafik der Regelmäßige Konsum von Jugendlichen/ Erwachsenen aufgeführt. In Anlage 38 ist nur "klinisch relevanter Konsum" aufgeführt. Gerne hätte ich von Ihnen die Daten für "klinisch relevanter Konsum" von Cannabis bei Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren und jungen Erwachsenen im Alter von 18-25 Jahren. Des Weiteren die Zahl der regelmäßigen Konsumenten von Erwachsenen im Alter von 18-59. Außerdem beziehen Sie sich auf zwei unterschiedliche Dokumente in den Abbindungen, daher fordere ich von Ihnen ein Dokument an, welches den Konsum von Cannabis bei deutschen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen prozentual oder zahlen technisch erfasst (gerne so wie in dem oben genannten Dokument unter Abbildung 36, 37 und 38). Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Cronauer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Cronauer
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Cronauer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlic…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Anforderung Fehlender Daten - Datei DSB2018-10-05 - Cannabis Konsum [#158787]
Datum
17. Juli 2019 15:10
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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2,1 KB


Sehr geehrter Herr Cronauer, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Sehr geehrter Herr Cronauer, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Sie fragen nach Daten für "klin…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen
Betreff
WG: Anforderung Fehlender Daten - Datei DSB2018-10-05 - Cannabis Konsum [#158787]
Datum
2. August 2019 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Cronauer, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Sie fragen nach Daten für "klinisch relevanten Konsum" von Cannabis bei Jugendlichen im Alter von 12-17 Jahren und jungen Erwachsenen im Alter von 18-25 Jahren. Des Weiteren nach der Zahl der regelmäßigen Konsumenten von Erwachsenen im Alter von 18-59. Zum klinisch relevanten Konsum finden sich die Daten für die Altersgruppe von 18-64 Jahren Daten im Epidemiologischen Suchtsurvey (www.esa-survey.de<http://www.esa-sur…)e>). Auf diese Daten bezieht sich die Abbildung 38 im Drogen- und Suchtbericht. Die vorhandenen Daten zu den 12 bis 17-Jährigen beziehen sich auf einen regelmäßigen Konsum und nicht auf klinisch relevantem Konsum (Anlage). Ein Dokument, „welches den Konsum von Cannabis bei deutschen Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen prozentual oder zahlen technisch erfasst“, ist im Bundesministerium für Gesundheit einschließlich des Arbeitsstabs der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen,