Beschluss zu Graben vor Reichstag

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Den Beschluss der zuständigen Kommission des Ältestenrates im Bundestag, nach dem ein Graben vor dem Reichstag gebaut werden soll (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reichstag-graben-fuer-mehr-schutz-geplant-a-1277938.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 13 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Beschlu…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Beschluss zu Graben vor Reichstag [#158984]
Datum
18. Juli 2019 19:21
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Beschluss der zuständigen Kommission des Ältestenrates im Bundestag, nach dem ein Graben vor dem Reichstag gebaut werden soll (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reichstag-graben-fuer-mehr-schutz-geplant-a-1277938.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)- Gz.: ZR 4-1334-IFG-209/2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, das a…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)- Gz.: ZR 4-1334-IFG-209/2019
Datum
19. Juli 2019 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, das als Anlage beigefügte Dokument übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 18. Juli 2019 baten…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
19. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 18. Juli 2019 baten Sie: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Beschluss der zuständigen Kommission des Ältestenrates im Bundestag, nach dem ein Graben vor dem Reichstag gebaut werden soll (vgl. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/reichstag-grabenfuer-mehr-schutz-geplant-a-1277938.html)". Ihrem Antrag kann nicht entsprochen werden. Zur Begründung: Der Deutsche Bundestag ist gemäß § 1 Absatz 1 Satz 2 IFG i. V. m. § 2 Nummer 1 IFG zur Herausgabe von Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt, die begehrten Informationen tatsächlich vorliegen und keine Ausschlussgründe gemäߧ§ 3 ff. IFG einschlägig sind. Der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten ist dagegen vom Anwendungsbereich des IFG ausgenommen (vgl. Bundestagsdrucksache 15/4493, S. 8). Hierzu zählen auch Beschlüsse der Kommissionen des Ältestenrates im Bundestag: Der Ältestenrat, dem der Bundespräsident, seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie weitere 23 Mitglieder angehören, ist ein parlamentarisches Gremium. Seine Tätigkeiten richten sich nach § 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages: Danach unterstützt er den Bundespräsidenten bei der Führung der Geschäfte, vermittelt zwischen den Fraktionen und beschließt über die inneren Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Präsidenten oder dem Präsidium vorbehalten sind. Die Beschlüsse des Ältestenrates werden von Kommissionen vorbereitet, die der Ältestenrat einsetzt und die jeweils von einer Vizepräsidentin oder einem Vizepräsidenten geleitet werden. Die Beratungen und die Entscheidungsfindung im Ältestenrat und in seinen Kommissionen sind dabei Teil der mandatsbezogenen Aufgabenerfüllung der Ältestenratsmitglieder. Die Protokolle der Sitzungen des Ältestenrates bilden diese Beratungen und Entscheidungsfindung ab und sind daher als spezifischparlamentarische Angelegenheiten vom Anwendungsbereich des IFG und damit vom Informationszugang ausgenommen. Die Beschlüsse des Ältestenrates sind - soweit sie nicht auf Grund einer gesetzlichen Anordnung oder einer Entscheidung des Ältestenrates selbst veröffentlicht werden - Bestandteil der Protokolle und daher vom Informationszugang nach dem IFG ausgenommen. Das Gleiche gilt für die Protokolle von Sitzungen der Kommissionen des Ältestenrates. Der von Ihnen angefragte Beschluss wurde nicht veröffentlicht. Er ist Bestandteil der Protokolle. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht damit nicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#158984] --- vorab per E-Mail --- Sehr geehrte<< Anr…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#158984]
Datum
26. August 2019 17:27
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
--- vorab per E-Mail --- Sehr geehrte<< Anrede >> gegen Ihren Bescheid mit dem Zeichen ZR 4-1334-IFG-209/2019 vom 19.08.2019 lege ich Widerspruch ein. Meinem Auskunftsanspruch steht kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand entgegen. Der Ältestenrat ist Teil des Deutschen Bundestags, der auskunftsverpflichtet ist. Die angefragte Information bezieht sich auf Baumaßnahmen vor dem Reichstag und damit auf öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben des Bundestags. Ich bitte daher erneut um Zugang zu den von mir angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 158984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Zwischennachricht Zwischennachricht
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
2. September 2019
Status
Warte auf Antwort
Zwischennachricht
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#158984] Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#158984]
Datum
14. September 2019 22:38
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meiner Informationsfreiheitsanfrage „Beschluss zu Graben vor Reichstag“ vom 18.07.2019 (#158984) fest und bitte um Bescheidung meines Widerspruchs. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 158984 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutscher Bundestag
Widerspruchsbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, auf den von Ihnen eingelegten Widerspruch vom 26. August 2019 g…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
27. November 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott, auf den von Ihnen eingelegten Widerspruch vom 26. August 2019 gegen den Bescheid der Verwaltung des Deutschen Bundestages vom 19. August 2019 ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden dem Widerspruchsführer auferlegt. 3. Die Kosten für den Erlass des Widerspruchsbescheids werden auf 30 Euro festgesetzt. Begründung: I. Mit E-Mail vom 18. Juli 2019 haben Sie unter Bezugnahme auf das IFG beantragt, Ihnen den Beschluss der zuständigen Kommission des Ältestenrates im Bundestag zuzusenden, "nach dem ein Graben vor dem Reichstag gebaut werden soll". Mit Bescheid vom 19. August 2019 wurde der Antrag im Wesentlichen mit der Begründung abgelehnt, dass das IFG auf die Beschlüsse der Kommissionen des Ältestenrates nicht anwendbar ist, da es sich bei der Beratung und Entscheidungsfindung im Ältestenrat und in seinen Kommissionen um die Wahrnehmung spezifisch parlamentarischer Angelegenheiten handelt, für die ein Informationsanspruch nach dem IFG nicht besteht. Hiergegen legten Sie mit Schreiben vom 26. August 2019 Widerspruch ein, den Sie damit begründen, dass sich die angefragte Information auf Baumaßnahmen vor dem Reichstag und damit auf öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben des Bundestags bezieht. Mit Schreiben vom 28. August 2019 wurde Ihnen der Eingang des Widerspruchs bestätigt. Ferner wurden Sie zur möglichen Gebührenfolge angehört und um Stellungnahme gebeten, ob Sie im Hinblick auf eine etwaige Gebührenfolge Ihnen Widerspruch aufrechterhalten möchten. Mit E-Mail vom 14. September 2019 haben Sie um Bescheidung des Widerspruchs gebeten. II. Der von Ihnen eingelegte zulässige Widerspruch ist unbegründet. Sie haben auf der Grundlage des IFG keinen Anspruch auf Zugang zu den gewünschten Informationen, da das IFG auf die Beschlüsse des Ältestenrates und seiner Kommissionen nicht anwendbar ist. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG ist der Deutsche Bundestag zur Gewährung des Zugangs zu amtlichen Informationen verpflichtet, soweit er öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Nach der Gesetzesbegründung bleibt der spezifische Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten von der Anwendung des IFG ausgenommen (vgl. Rossi, IFG-Komm., § 1 Rn. 33 ff.). Dem IFG liegt ein funktionaler Behördenbegriff zugrunde, der nach materiellen Kriterien zu bestimmen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. November 2014, Az. 7 C 19.12, 20.12, Urt. v. 15. November 2012, Az. 7 C 1.12 sowie Urt. v. 3. November 2011, Az. 7 C 3.11). Behörden sind danach Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, wobei es um Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinn geht (ebd.). Dies trifft weder auf den Ältestenrat und seine Kommissionen selbst noch auf die Bundestagsverwaltung bei der Erstellung der Sitzungsprotokolle, in denen die Beschlüsse dokumentiert sind, zu. Der Deutsche Bundestag und mit ihm seine Gremien sind nicht nur in der Funktion als Gesetzgeber und bei der Ausübung des Budgetrechts, sondern umfassend im Bereich der Wahrnehmung auch sonstiger parlamentarischer Angelegenheiten nicht informationspflichtig (siehe BT-Drs. 15/4493 S. 8). Der Ältestenrat, dem neben dem Bundestagspräsidenten und seinen Stellvertreterinnen und Stellvertretern weitere 23 Mitglieder des Bundestages angehören, unterstützt den Bundestagspräsidenten bei der Führung der Geschäfte, vermittelt zwischen den Fraktionen und beschließt über die inneren Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Präsidenten oder dem Präsidium vorbehalten sind. Hierbei zählen die Beratungen und die Entscheidungsfindung im Ältestenrat sowie in seinen Kommissionen - so der Kommission des Ältestenrats für Bau- und Raumangelegenheiten- nicht nur zu den parlamentarischen Angelegenheiten, sondern auch zu der mandatsbezogenen Tätigkeit der Mitglieder des Ältestenrates. Diese mandatsbezogene Aufgabenerfüllung der Abgeordneten ist wesentlicher Bestandteil ihres freien Mandats gemäß Art. 38 GG. Die Beratungen und die Entscheidungsfindung im Ältestenrat sowie in seiner Kommission für Bau- und Raumangelegenheiten stellen insoweit kein Verwaltungshandeln sondern die Wahrnehmung spezifisch parlamentarischer Angelegenheiten dar. Die Protokolle der Sitzungen des Ältestenrates sowie seiner Kommissionen bilden die Beratungen und die Entscheidungsfindungen in diesen parlamentarischen Gremien ab. Hierbei stellt auch die Protokollierung der Sitzungen des Ältestenrates und seiner Kommissionen durch die Bundestagsverwaltung kein Verwaltungshandeln dar. Vielmehr zählt auch die Erstellung der Protokolle zu den parlamentarischen Aufgaben, so dass die Protokolle selbst als spezifisch-parlamentarische Angelegenheiten anzusehen sind. Andernfalls würde die Einordnung der Beratungen des Ältestenrates als spezifisch-parlamentarisch umgangen. Die Mitglieder des Ältestenrates beraten dort als Abgeordnete im Rahmen ihres freien Mandats. Diese Beratungen sind unabhängig von ihrem Thema vom Informationszugang nach dem IFG ausgenommen. Vielmehr entscheiden die Abgeordneten und der Ältestenrat selbst, in welcher Form über die Beratungen berichtet wird. Ähnlich wie die Bundestagsausschüsse unterliegen der Ältestenrat und seine Kommissionen als parlamentarische Gremien selbst nicht dem IFG. Da Zugang zu Informationen vom Ältestenrat selbst nicht verlangt werden kann, kann er auch nicht von der Bundestagsverwaltung verlangt werden. Auch deren Handeln stellt in diesem Zusammenhang kein Verwaltungshandeln dar. Die Beschlüsse des Ältestenrates und seiner Kommissionen sind Bestandteil der Protokolle und daher in gleicher Weise vom Informationszugang nach dem IFG ausgenommen. Der Anwendungsbereich des IFG ist damit nicht eröffnet. Da das IFG nicht anwendbar ist, scheidet ein Anspruch auf Informationszugang aus. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Bescheid vom 19. August 2019 Bezug genommen. III. [Gebührenentscheidung] Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
K K
An Deutscher Bundestag Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Briefpost
Betreff
K
Datum
23. Dezember 2019
An
Deutscher Bundestag
Status

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente