Ablehnungsbescheid Erasmus-Stiftung

Den Ablehnungsbescheid, den das Innenministerium an die Erasmus-Stiftung sowie den „Kommunalpolitischen Heimatverein Brandenburg“ versandt hat (vgl. https://www.maz-online.de/Brandenburg/Warum-AfD-nahe-Stiftung-in-Brandenburg-kein-Steuergeld-erhaelt)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Ablehnungsbescheid Erasmus-Stiftung [#159241]
Datum
20. Juli 2019 18:30
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Ablehnungsbescheid, den das Innenministerium an die Erasmus-Stiftung sowie den „Kommunalpolitischen Heimatverein Brandenburg“ versandt hat (vgl. https://www.maz-online.de/Brandenburg/Warum-AfD-nahe-Stiftung-in-Brandenburg-kein-Steuergeld-erhaelt)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Semsrott, leider kann die von Ihnen begehrte Übersendung der angeforderten Dokumente nach dem…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.07.2019; Ablehnungsbescheid Erasmus-Stiftung [#159241]
Datum
22. Juli 2019 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,8 KB


Sehr geehrter Herr Semsrott, leider kann die von Ihnen begehrte Übersendung der angeforderten Dokumente nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG) nicht erfolgen. Die von Ihnen begehrten Dokumente sind Gegenstand laufender Verfahren. Eine Akteneinsicht wird bis zu einer bestands- oder rechtskräftigen Entscheidung nach § 2 Abs. 4 AIG nur nach Maßgabe der jeweiligen Verfahrensrechte gewährt. Gemäß § 100 Abs.1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) können nur die Beteiligten eines Verfahrens die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen. Ebenso gilt nach § 29 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes (VwVfg) auch nur ein Recht auf Akteneinsicht für die Beteiligten eines Verfahrens. Informationen die den Anwendungsbereichen des Brandenburger Umweltinformationsgesetzes oder des Verbraucherinformationsgesetzes unterliegen sind nach hiesiger Ansicht nicht betroffen, sodass auch hier kein Recht auf Akteneinsicht besteht. Gegen diese ablehnende Entscheidung besteht die Möglichkeit gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 AIG, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg anzurufen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr << Anrede >> vor zwei Jahren habe ich per AIG den Ablehnungsbescheid angefragt, den das Innenmin…
An Ministerium des Innern und für Kommunales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.07.2019; Ablehnungsbescheid Erasmus-Stiftung [#159241]
Datum
27. Juli 2021 12:49
An
Ministerium des Innern und für Kommunales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vor zwei Jahren habe ich per AIG den Ablehnungsbescheid angefragt, den das Innenministerium an die Erasmus-Stiftung sowie den „Kommunalpolitischen Heimatverein Brandenburg“ vermutlich 2019 versandt hat (vgl. https://www.maz-online.de/Brandenburg/Warum-AfD-nahe-Stiftung-in-Brandenburg-kein-Steuergeld-erhaelt). Ist das verwaltungsrechtliche Verfahren inzwischen abgeschlossen, sodass Sie mir den Ablehnungsbescheid ggf. unter Schwärzung personenbezogener Daten zuschicken könnten? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 159241 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159241/

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Ministerium des Innern und für Kommunales
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Übersendung des beantragten Dokumentes kann leider weiterhin nicht erfolgen. Das…
Von
Ministerium des Innern und für Kommunales
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.07.2019; Ablehnungsbescheid Erasmus-Stiftung [#159241]
Datum
2. August 2021 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, die Übersendung des beantragten Dokumentes kann leider weiterhin nicht erfolgen. Das verwaltungsgerichtliche Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Insofern verweise ich auf die E-Mail des MIK vom 22.07.2019. Gemäß § 100 Abs. 1 VwGO können Gerichtsakten sowie die dem Gericht vorgelegten Akten nur von den Beteiligten des Verfahrens eingesehen werden. Gegen diese ablehnende Entscheidung besteht die Möglichkeit, gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 AIG die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg anzurufen. Mit freundlichen Grüßen