Reiserichtlinie

Antrag nach dem UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Richtlinie o.ä. welche die Wahl des Verkehrsmittels bei Dienstreisen für Mitarbeiter des BND regelt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Die Wahl des Verkehrsmittels hat erheblichen Einfluss auf die Emmissionen einer Dienstreise, die angefragten Informationen sind somit vom UIG § 2 Abs. 3 Punkt 3 erfasst.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 12 UIG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 3 Abs. 2 UIG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Richtlinie o.ä. welche die …
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Reiserichtlinie [#159514]
Datum
22. Juli 2019 22:37
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Richtlinie o.ä. welche die Wahl des Verkehrsmittels bei Dienstreisen für Mitarbeiter des BND regelt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Die Wahl des Verkehrsmittels hat erheblichen Einfluss auf die Emmissionen einer Dienstreise, die angefragten Informationen sind somit vom UIG § 2 Abs. 3 Punkt 3 erfasst. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 12 UIG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 3 Abs. 2 UIG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesnachrichtendienst
Ihre Anfrage an den Bundesnachrichtendienst Sehr geehrteAntragsteller/in   auf Grund der zahlreichen Anfragen auf …
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Anfrage an den Bundesnachrichtendienst
Datum
23. Juli 2019 10:55
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in   auf Grund der zahlreichen Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) oder des Umweltinformationsgesetzes (UIG) an den Bundesnachrichtendienst, und insbesondere um unkontrollierten Ausforschungsversuchen von Dritten  (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BNDG) oder missbräuchlichen Anfragen zu begegnen, bitte ich um Verständnis, dass zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage die Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises erforderlich ist. Allerdings genügen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit) können geschwärzt werden. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an den Bundesnachrichtendienst [#159514] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitte…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an den Bundesnachrichtendienst [#159514]
Datum
24. Juli 2019 21:58
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig Ich bitte Sie daher meinen Antrag ohne die Übersendung einer Ausweiskopie zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Mail Delivery System
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Juli 2019 21:58
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesnachrichtendienst
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde inzwischen bearbeitet. Leider fehlt immer noch Ihr Ide…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
15. November 2019 13:41
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag wurde inzwischen bearbeitet. Leider fehlt immer noch Ihr Identitätsnachweis, den Sie bislang nicht übersandt haben. Zur Erinnerung: "Auf Grund der zahlreichen Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) oder des Umweltinformationsgesetzes (UIG) an den Bundesnachrichtendienst, und insbesondere um unkontrollierten Ausforschungsversuchen von Dritten  (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BNDG) oder missbräuchlichen Anfragen zu begegnen, bitte ich um Verständnis, dass zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage die Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises erforderlich ist. Allerdings genügen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit) können geschwärzt werden. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet." Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#159514] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Mir scheint jedoch, das …
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#159514]
Datum
17. November 2019 22:12
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Mir scheint jedoch, das meine letzte Nachricht nicht zugestellt wurde, so daß ich diese nochmal hier einfüge: Gemäß § 3 Abs. 1 UIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig Ich bitte Sie daher meinen Antrag ohne die Übersendung einer Ausweiskopie zu bearbeiten bzw. die Information zugänglich zu machen. Laut Ihrer Mitteilung wurde der Antrag ja bereits bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159514
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Reiserichtlinie“ [#159514] [#159514]
Datum
28. Dezember 2019 22:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/159514 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ein Identitätsnachweis geforder wird und anscheinend die Anfrage entsprechend meiner Bitte ohne diesen nicht weiter bearbeitet wird. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass in diesem Falle die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 159514.pdf Anfragenr: 159514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/159514

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