🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG

Das StandAG ist die Ermächtigungsgrundlage für drei Verordnungen.
Hiermit beantrage ich die Zusendung aller BMU-Erlasse, Anforderungen von Zuarbeiten und Bitten um Zuarbeitung, Kommentare etc. zu den Verordnungen nach
§ 26, § 27 und § 38 StandAG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das StandAG ist die…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erlasse zu den drei Verordnungsermächtigungen nach StandAG [#159565]
Datum
23. Juli 2019 10:17
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das StandAG ist die Ermächtigungsgrundlage für drei Verordnungen. Hiermit beantrage ich die Zusendung aller BMU-Erlasse, Anforderungen von Zuarbeiten und Bitten um Zuarbeitung, Kommentare etc. zu den Verordnungen nach § 26, § 27 und § 38 StandAG.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Bitte um Informationen vom 23. Juli 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Bitte um Informationen vom 23. Juli 2019
Datum
23. August 2019 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Juli 2019, in dem Sie um Auskunft über BMU-Erlasse, Anforderungen von Zuarbeiten und Bitten um Zuarbeiten und Kommentare zu den Verordnungen nach §§ 26, 27 und 38 des Standortauswahlgesetzes baten. Beigefügt mache ich Ihnen die gewünschten Informationen zugänglich. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass Ihnen in dem beigefügten Dokument die schützenswerten personenbezogenen Daten und aufgrund der Vertraulichkeit der Beratung die in der anliegenden Mail in Bezug genommene Anlage nicht zugänglich gemacht werden. Zu der Verordnung nach § 38 des Standortauswahlgesetzes teile ich Ihnen mit, dass das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mündlich gebeten wurde einen ersten Entwurf einer Rechtsverordnung zu erstellen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Bitte um Informationen vom 23. Juli 2019 [#159565] Sehr geehrteAntragsteller/in nach Ihrer Anwort wurden…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Informationen vom 23. Juli 2019 [#159565]
Datum
23. August 2019 10:52
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Ihrer Anwort wurden die Sicherheitsanforderungen bis zum 10.05.2018 allein vom BMU entwickelt. Dies widerspricht den Gerüchten in Fachkreisen. Sind keinerlei Gremien einbezogen worden und keinerlei Aufträge erteilt worden??? Die vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen sind allein vom BMU entwickelt worden??? Wann wurde zur § 38- Verordnung der Auftrag erteilt? Wurde ein zeitliche Dimension festgelegt? Insgesamt erscheint mir die Auskunft als wenig glaubwürdig!!! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>