Übersicht Demonstrationen 2018

Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen im Rhein-Erft-Kreis für das Jahr 2018, inklusive Versammlungsthema, Anmelder (außer bei Privatpersonen), angemeldeter Teilnehmerzahl sowie Versammlungsort.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    48,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Übersicht Demonstrationen 2018 [#159800]
Datum
24. Juli 2019 22:35
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht aller angemeldeten Demonstrationen im Rhein-Erft-Kreis für das Jahr 2018, inklusive Versammlungsthema, Anmelder (außer bei Privatpersonen), angemeldeter Teilnehmerzahl sowie Versammlungsort.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht Demonstrationen 2018“ vom 24.07.2019 (…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht Demonstrationen 2018 [#159800]
Datum
27. August 2019 05:18
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht Demonstrationen 2018“ vom 24.07.2019 (#159800) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht Demonstrationen 2018“ vom 24.07.2019 (…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersicht Demonstrationen 2018 [#159800]
Datum
24. September 2019 22:09
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht Demonstrationen 2018“ vom 24.07.2019 (#159800) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde uns nicht weitergeleitet. Es wird abgeklärt, wo das …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
26. September 2019 13:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde uns nicht weitergeleitet. Es wird abgeklärt, wo das Übermittlungsproblem bestand. Die Anfrage wird jetzt durch die hiesige Sachbearbeitung bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Ihre Anfrage über "Frag den Staat" Sehr geehrteAntragsteller/in im Jahr 2018 wurden insgesamt 50 Versam…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
Ihre Anfrage über "Frag den Staat"
Datum
26. September 2019 15:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Jahr 2018 wurden insgesamt 50 Versammlungen bei der Versammlungsbehörde des Rhein-Erft-Kreises angemeldet. Die Beantwortung Ihrer Teilfragen erfordert eine Amtshandlung, die nach § 11 IFG NRW gebührenpflichtig ist. Es wird eine Gebühr von 48 Euro erhoben. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Informationen erhalten möchten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" [#159800] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rück…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" [#159800]
Datum
26. September 2019 20:43
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Würden Sie mir freundlicherweise erläutern, wie die Informationen bei Ihnen abgelegt sind, und warum dies über eine einfache und damit kostenlose Auskunft hinausgehen würde? Mich wundert dies insbesondere, da Ihre Kollegen aus dem Polizeipräsdium Köln die selbe Anfrage gebührenfrei beantworten, und dass bei über 1000 Demonstrationen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" [#159800] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Nachfrage vom 26.9.…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" [#159800]
Datum
20. Oktober 2019 20:15
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Nachfrage vom 26.9., im Rahmen meiner Informationsfreiheitsanfrage „Übersicht Demonstrationen 2018“ vom 24.07.2019 (#159800), zu Ihrer am selben Tag verschickten Email blieb leider bislang unbeantwortet. Ich bitte Sie daher erneut um Erläuterung, wie die angefragten Informationen bei Ihnen abgelegt sind, und warum dies über eine einfache und damit kostenlose Auskunft hinausgehen würde? Ich verweise erneut auf das Polizeipräsdium Köln, welches dieselbe Anfrage bei über 1000 Demonstrationen gebührenfrei beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159800 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" [#159800] Sehr geehrteAntragsteller/in für Fragen zur Art und We…
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Betreff
AW: Ihre Anfrage über "Frag den Staat" [#159800]
Datum
21. Oktober 2019 13:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in für Fragen zur Art und Weise der Aktenhaltung der Kreispolizeibehörde, stehe ich für ein persönliches Gespräch unter den u.a. Erreichbarkeiten gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen