Energieversorgung der Landesministerien und Staatskanzlei

Von welchem Stromanbieter die Landesministerien und die Staatskanzlei aktuell versorgt werden.
Ob es sich um klimaschädlichen Kohlestrom oder nachweislichen Ökostrom handelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Energieversorgung der Landesministerien und Staatskanzlei [#160133]
Datum
27. Juli 2019 10:16
An
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von welchem Stromanbieter die Landesministerien und die Staatskanzlei aktuell versorgt werden. Ob es sich um klimaschädlichen Kohlestrom oder nachweislichen Ökostrom handelt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Frage zur Stromversorgung der Ministerien und der Staatskanzlei beantworte …
Von
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Betreff
Energieversorgung der Landesministerien und Staatskanzlei [#160133]
Datum
5. August 2019 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Frage zur Stromversorgung der Ministerien und der Staatskanzlei beantworte ich wie folgt: Die Stromversorgung der Ministerien und der Staatskanzlei wird über die Strombeschaffung des BLB NRW sichergestellt. Der Strom wird hierbei durch die Stadtwerke Bochum GmbH geliefert. Bei dem gelieferten Strom handelt es sich zu 100 % um Strom aus Erneuerbaren Energien. Diese Auskunft erfolgt unter Zugrundelegung des Einzelfalls gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen