konkrete Unfallhäufigkeit seit Bau des Verkehrskreisels An den Voßbergen/Ewigkeit (26133 Oldenburg)

Zahl und Häufigkeit bisher bekannter Verkehrsunfälle (Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer) seit Umbau der Kreuzung "An den Voßbergen"/"Ewigkeit" (26133 Oldenburg) in einen Verkehrskreisel.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. März 2016
  • Frist
    15. April 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahl und Häufigkeit…
An Oldenburg, kreisfreie Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
konkrete Unfallhäufigkeit seit Bau des Verkehrskreisels An den Voßbergen/Ewigkeit (26133 Oldenburg) [#16033]
Datum
16. März 2016 17:46
An
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zahl und Häufigkeit bisher bekannter Verkehrsunfälle (Radfahrer, Fußgänger und Autofahrer) seit Umbau der Kreuzung "An den Voßbergen"/"Ewigkeit" (26133 Oldenburg) in einen Verkehrskreisel.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Abgabe Ihrer E-Mail-Anfrage an den zuständigen Fachdienst [Vorgang: 2399030] Sehr geehrtAntragsteller/in viele…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
Abgabe Ihrer E-Mail-Anfrage an den zuständigen Fachdienst [Vorgang: 2399030]
Datum
17. März 2016 10:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
konkrete_Unfallhufigkeit_seit_Bau_des_Verkehrskreisels_An_den_VobergenEwigkeit_26133_Oldenburg_16033.eml
6,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank, dass Sie unser Serviceangebot genutzt haben. Ihre Anfrage haben wir zur weiteren Bearbeitung an den zuständigen Fachdienst übersandt. Haben Sie noch Fragen? Dann schicken Sie uns gerne wieder eine E-Mail oder rufen uns unter 0441/235-4444 an. Freundliche Grüße Ihr ServiceCenter der Stadt Oldenburg ------------------------------------------ Stadt Oldenburg ServiceCenter 26105 Oldenburg fon +49(0)441-235-4444 . fax +49(0)441-235-3444 Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zahl und H?ufigkeit bisher bekannter Verkehrsunf?lle (Radfahrer, Fu?g?nger und Autofahrer) seit Umbau der Kreuzung "An den Vo?bergen"/"Ewigkeit" (26133 Oldenburg) in einen Verkehrskreisel. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach ? 3 Abs. 1 des Nieders?chsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des ? 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach ? 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschl?gig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als B?rgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgr?nde liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens geb?hrenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die H?he der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringf?gigem Aufwand. Geb?hren fallen somit nicht an. Ich verweise auf ? 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/? 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverz?glich, sp?testens nach Ablauf eines Monats zug?nglich zu machen. Sollten Sie f?r diesen Antrag nicht zust?ndig sein, bitte ich, ihn an die zust?ndige Beh?rde weiterzuleiten und mich dar?ber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gem?? ? 8 EGovG. Eine Antwort an meine pers?nliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine ?ffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach ? 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Ausk?nfte um weitere erg?nzende Ausk?nfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbest?tigung und danke Ihnen f?r Ihre M?he. Mit freundlichen Gr??en Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Oldenburg, kreisfreie Stadt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 16.03.2016 als Antrag auf Aktenauskunft zu der Verkehrssituation am V…
Von
Oldenburg, kreisfreie Stadt
Betreff
AW: konkrete Unfallhäufigkeit seit Bau des Verkehrskreisels An den Voßbergen/Ewigkeit (26133 Oldenburg) [#16033]
Datum
17. März 2016 13:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 16.03.2016 als Antrag auf Aktenauskunft zu der Verkehrssituation am Verkehrskreisel An den Voßbergen/Ewigkeit ist hier eingegangen und wird als Bürgeranfrage gewertet. Sie können die hier vorliegenden Unterlagen zu den üblichen Bürozeiten im Fachdienst Verkehrslenkung, Industriestr. 1, Eingang B, Zimmer 29, 26121 Oldenburg, gern einsehen. Hierzu vereinbaren Sie bitte rechtzeitig vorher einen Termin. Es wird darauf hingewiesen, dass Sie sich hinsichtlich einer Unfallauswertung am neuen Verkehrskreisel an die Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland, Friedhofsweg 30, 26121 Oldenburg, wenden müssen. Für weitere Fragen hierzu stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 235-3118 gern zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß