Neues Konzept der AStA-Zeitung

- Das neue Konzept der AStA-Zeitschrift "Links vorm Schloss" in der ausführlichen Fassung.
- Das Protokoll des AStA-Plenums, in dem das neue Konzept beschlossen wurde.
- Den Antrag zum vorgenannten Beschluss.

Ergebnis der Anfrage

Das hier von den AStA-Vorsitzenden Cedric Döllefeld, angeblich zu meinen Gunsten, jeweils 20 Euro für die einfache Zusendung einer PDF verlangt wurde, hat sich zum Glück nach der hier erfolgten Klarstellung durch die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erledigt.

Hintergrund dieser Anfrage sind meine Recherchen um die inzwischen eingestellte AStA-Zeitschrift "Links vorm Schloss", die hierfür entstandenen Kosten und um den Schutz der Pressefreiheit des Semesterspiegels: https://pluralismusblog.wordpress.com/2…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. März 2016
  • Frist
    19. April 2016
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Micha Greif
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An AStA der Universität Münster Details
Von
Micha Greif
Betreff
Neues Konzept der AStA-Zeitung [#16041]
Datum
17. März 2016 18:27
An
AStA der Universität Münster
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das neue Konzept der AStA-Zeitschrift "Links vorm Schloss" in der ausführlichen Fassung. - Das Protokoll des AStA-Plenums, in dem das neue Konzept beschlossen wurde. - Den Antrag zum vorgenannten Beschluss.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Micha Greif <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Micha Greif
AStA der Universität Münster
Sehr geehrter Herr Greif, vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Gerne schöpfen wir unser Ermessen gem…
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
AW: Neues Konzept der AStA-Zeitung [#16041]
Datum
26. März 2016 21:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Greif, vielen Dank für Ihr Interesse an unserer Arbeit. Gerne schöpfen wir unser Ermessen gem. § 1 VerwGebO IFG NRW i.V.m. Punkt 1.3.2 der Anlage zu Ihren Gunsten aus und erheben jeweils eine Gebühr von lediglich 20 Euro. Mit freundlichen Grüßen
Micha Greif
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheits…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Micha Greif
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Neues Konzept der AStA-Zeitung " [#16041]
Datum
6. April 2016 08:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16041 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil gleich drei mal ohne Begründung eine Gebühr für "umfangreichen Verwaltungsaufwand" (gemäß 1.3.2. des Gebührentarifs) angesetzt wird, obwohl es sich hier m. E. lediglich um einfache Fälle der Informationsübermittlung handelt, deren Auskunft (gemäß 1.3.1 des Gebührentarifs) gebührenfrei erfolgen sollte. Halten Sie die drei Gebührenforderungen für angemessen? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Micha Greif Anfragenr: 16041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.04.2016 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Neues Konzept der AStA-Zeitung " [#16041]
Datum
6. April 2016 11:57
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.04.2016 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn Micha Greifs vom 17.03.2016 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Bearbe…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag Herrn Micha Greifs vom 17.03.2016 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
19. April 2016 17:25
Status
Warte auf Antwort
Bearbeitung: Christine Weggen Durchwahl: 0211/38424-52 Aktenzeichen: 209.2.5.2.-1221/16 Betreff: Antrag Herrn Micha Greifs vom 17.03.2016 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ________________________________ Sehr geehrte nach § 13 Abs. 1 IFG NRW ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Greif hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen einen Antrag auf Informationszugang bezüglich drei verschiedener, mit der Zeitschrift "Links vorm Schloss" in Zusammenhang stehender Dokumente gestellt zu haben. Ein Informationszugang sei bislang nicht gewährt worden; lediglich sei ihm unter Bezugnahme auf § 1 der VerwGebO IFG NRW i.V.m. Nr. 1.3.2 des Gebührentarifs mitgeteilt worden, dass für die Übermittlung der drei Informationen jeweils eine Gebühr von 20 Euro erhoben werden würde. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Voraussetzung nach § 1 der VerwGebO IFG NRW i.V.m. Nr. 1.3.2 des Gebührentarifs ist das Anfallen "umfangreichen Verwaltungsaufwands". Entscheidend ist daher allein, ob die Offenlegung der Informationen gegenüber Herrn Greif mit umfangreichem Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Hieran könnte man im vorliegenden Fall zweifeln, da auf Ihrer Homepage http://www.asta.ms/medien-und-informationen/dokumente2/477-veroeffentlichungen-und-materialien/dokumente ähnliche Dokumente bereits zu finden sind und dies den Schluss nahelegt, dass auch die von Herrn Greif gewünschten Dokumente bereits in digitaler, einfach zu übermittelnder Form vorliegen. Würde diese Annahme zutreffen, handelte es sich um einen einfachen Fall der Informationsübermittlung nach Nr. 1.3.1 des Gebührentarifs, welcher gebührenfrei wäre. Mit freundlichen Grüßen
AStA der Universität Münster
AW: Antrag Herrn Micha Greifs vom 17.03.2016 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Se…
Von
AStA der Universität Münster
Betreff
AW: Antrag Herrn Micha Greifs vom 17.03.2016 nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
26. April 2016 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Weggen, Sehr geehrter Herr Greif, der Antrag auf Einrichtung einer Zeitschrift liegt tatsächlich digital vor und ist angehangen. Er ist allerdings insoweit nicht mehr aktuell, als das noch mündliche Nebenabreden nach Beschlussfassung getroffen wurden. Eine Aktualisierung würde umfangreichen Aufwand bedeuten. In dem Antrag befindet sich ein Konzept, ich hoffe dieses Konzept war auch von Herrn Greif gemeint. Das Protokoll liegt (noch) nicht in einer zur Veröffentlichung bestimmten Form vor. Sobald das Protokoll bearbeitet wurde wird es online hochgeladen. Eine Beschleunigung dieses Verfahrens für ein einzelnes Protokoll stellt für uns einen umfangreichen Verwaltungsaufwand dar. Mit freundlichen Grüßen

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AStA der Universität Münster
Plenumsprotokoll vom 31.08.2015
Von
AStA der Universität Münster
Via
Briefpost
Betreff
Plenumsprotokoll vom 31.08.2015
Datum
28. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
198,7 KB