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Anträge auf und Anordnungen von Maßnahmen gemäß § 12a PolG NRW
Anfrage an:
Polizeipräsidium Köln
- alle Ihnen vorliegenden Anträge auf Maßnahmen gemäß § 12a PolG NRW,
- alle Ihnen vorliegenden Anordnungen von Maßnahmen gemäß § 12a PolG NRW,
bevorzugt in elektronischer Form (z. B. PDF).
Hintergrund: Die Antwort auf eine IFG-Anfrage an das Ministerium des Inneren
des Landes NRW informiert darüber, dass Ihre Behörde solche Maßnahmen
durchgeführt hat (https://fragdenstaat.de/a/129353). Gemäß § 12a, (2) PolG NRW müssen diese Maßnahmen schriftlich beantragt und schriftlich angeordnet werden.
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. Juli 2019
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31. August 2019
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