Finanzierung Radschnellweg wie Autobahn oder Bundesstraße behandeln
in Bezug auf den 'Bundesverkehrswegeplan 2030' hab sich folgende zwei Frage ergeben.
Frage 1:
In welchem Gesetz ist geregelt bzw. festgelegt, dass der Bund für Bundesstraßen, -autobahnen etc. finanzell aufkommen muss. Würde man Radschnellwege aus Bundessicht wie eigenständige Bundesstraßen oder Autobahnen betrachten, welches Gesetz müsste geändert werden um auch Radschnellwege schwerpunktmäßig über Bundesmittel zu finanzieren. (Frage bezogen auf u. a. zweiten Unterpunkt "Auszug Internetseite": Der Bund ist ansonsten gesetzlich nicht zuständig....)
Frage 2 aufbauend auf Frage 1:
Um diese Anfrage zu verdeutlichen: Für den Radschnellweg Ruhr wurde die Machbarkeitsstudie vom BMVI gefördert. Im eben dieser Studie wird auf Seite 169 (letzter Abschnitt) darauf hingewiesen, dass auch der Bau in größerem Umfang durch den Bund getragen werden sollte.
Somit die Frage:
In welchem Umfang beteiligt sich der Bund an den Gesamtbaukosten des RS1. Aktuell tragen nach meiner Kenntnis die Kommunen den Löwenanteil der Baukosten.
Auszug Internetseite:
(http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=4524)
"Die Ergebnisse
Niels Hartwig Referatsleiter, Referat UI 31 "Personenverkehr, Öffentliche Verkehrssysteme, Radverkehr", beim BMVI, betonte das große Interesse des BMVI, die Einführung von Radschnellwegen in der Bundesrepublik zu unterstützen. Er musste jedoch, wie zuvor schon die parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche während der Pressekonferenz, die Hoffnungen der Kommunen dämpfen, dass der Bund die Radschnellwege baue, wie auch die Bundesautobahn:
Der Bund ist zuständig für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen und an Bundeswasserstraßen. Sofern diese Verbindungen Radschnellwege darstellten, ist der Bund damit auch für deren Finanzierung zuständig.
Der Bund ist ansonsten gesetzlich nicht zuständig und kann sich allenfalls und nur in geringem Umfang als Förderer von Radschnellwegen anbieten. – Das Referat UI 31 hat einen Etat, das es für Studien, die wissenschaftliche Begleitung und den Wissenstransfer einsetzen kann.
Ansonsten stehen den Ländern die Mittel des Entflechtungsgesetzes (früher GVFG) zur Verfügung, um den Bau der Radschnellwege zu finanzieren."
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. März 2016
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19. April 2016
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