Finanzierung Radschnellweg wie Autobahn oder Bundesstraße behandeln

in Bezug auf den 'Bundesverkehrswegeplan 2030' hab sich folgende zwei Frage ergeben.

Frage 1:
In welchem Gesetz ist geregelt bzw. festgelegt, dass der Bund für Bundesstraßen, -autobahnen etc. finanzell aufkommen muss. Würde man Radschnellwege aus Bundessicht wie eigenständige Bundesstraßen oder Autobahnen betrachten, welches Gesetz müsste geändert werden um auch Radschnellwege schwerpunktmäßig über Bundesmittel zu finanzieren. (Frage bezogen auf u. a. zweiten Unterpunkt "Auszug Internetseite": Der Bund ist ansonsten gesetzlich nicht zuständig....)

Frage 2 aufbauend auf Frage 1:
Um diese Anfrage zu verdeutlichen: Für den Radschnellweg Ruhr wurde die Machbarkeitsstudie vom BMVI gefördert. Im eben dieser Studie wird auf Seite 169 (letzter Abschnitt) darauf hingewiesen, dass auch der Bau in größerem Umfang durch den Bund getragen werden sollte.
Somit die Frage:
In welchem Umfang beteiligt sich der Bund an den Gesamtbaukosten des RS1. Aktuell tragen nach meiner Kenntnis die Kommunen den Löwenanteil der Baukosten.

Auszug Internetseite:
(http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=4524)
"Die Ergebnisse

Niels Hartwig Referatsleiter, Referat UI 31 "Personenverkehr, Öffentliche Verkehrssysteme, Radverkehr", beim BMVI, betonte das große Interesse des BMVI, die Einführung von Radschnellwegen in der Bundesrepublik zu unterstützen. Er musste jedoch, wie zuvor schon die parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche während der Pressekonferenz, die Hoffnungen der Kommunen dämpfen, dass der Bund die Radschnellwege baue, wie auch die Bundesautobahn:

Der Bund ist zuständig für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen und an Bundeswasserstraßen. Sofern diese Verbindungen Radschnellwege darstellten, ist der Bund damit auch für deren Finanzierung zuständig.

Der Bund ist ansonsten gesetzlich nicht zuständig und kann sich allenfalls und nur in geringem Umfang als Förderer von Radschnellwegen anbieten. – Das Referat UI 31 hat einen Etat, das es für Studien, die wissenschaftliche Begleitung und den Wissenstransfer einsetzen kann.

Ansonsten stehen den Ländern die Mittel des Entflechtungsgesetzes (früher GVFG) zur Verfügung, um den Bau der Radschnellwege zu finanzieren."

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2016
  • Frist
    19. April 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: in Bezug auf den…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Finanzierung Radschnellweg wie Autobahn oder Bundesstraße behandeln [#16058]
Datum
18. März 2016 18:44
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
in Bezug auf den 'Bundesverkehrswegeplan 2030' hab sich folgende zwei Frage ergeben. Frage 1: In welchem Gesetz ist geregelt bzw. festgelegt, dass der Bund für Bundesstraßen, -autobahnen etc. finanzell aufkommen muss. Würde man Radschnellwege aus Bundessicht wie eigenständige Bundesstraßen oder Autobahnen betrachten, welches Gesetz müsste geändert werden um auch Radschnellwege schwerpunktmäßig über Bundesmittel zu finanzieren. (Frage bezogen auf u. a. zweiten Unterpunkt "Auszug Internetseite": Der Bund ist ansonsten gesetzlich nicht zuständig....) Frage 2 aufbauend auf Frage 1: Um diese Anfrage zu verdeutlichen: Für den Radschnellweg Ruhr wurde die Machbarkeitsstudie vom BMVI gefördert. Im eben dieser Studie wird auf Seite 169 (letzter Abschnitt) darauf hingewiesen, dass auch der Bau in größerem Umfang durch den Bund getragen werden sollte. Somit die Frage: In welchem Umfang beteiligt sich der Bund an den Gesamtbaukosten des RS1. Aktuell tragen nach meiner Kenntnis die Kommunen den Löwenanteil der Baukosten. Auszug Internetseite: (http://www.nationaler-radverkehrsplan.de/neuigkeiten/news.php?id=4524) "Die Ergebnisse Niels Hartwig Referatsleiter, Referat UI 31 "Personenverkehr, Öffentliche Verkehrssysteme, Radverkehr", beim BMVI, betonte das große Interesse des BMVI, die Einführung von Radschnellwegen in der Bundesrepublik zu unterstützen. Er musste jedoch, wie zuvor schon die parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche während der Pressekonferenz, die Hoffnungen der Kommunen dämpfen, dass der Bund die Radschnellwege baue, wie auch die Bundesautobahn: Der Bund ist zuständig für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen und an Bundeswasserstraßen. Sofern diese Verbindungen Radschnellwege darstellten, ist der Bund damit auch für deren Finanzierung zuständig. Der Bund ist ansonsten gesetzlich nicht zuständig und kann sich allenfalls und nur in geringem Umfang als Förderer von Radschnellwegen anbieten. – Das Referat UI 31 hat einen Etat, das es für Studien, die wissenschaftliche Begleitung und den Wissenstransfer einsetzen kann. Ansonsten stehen den Ländern die Mittel des Entflechtungsgesetzes (früher GVFG) zur Verfügung, um den Bau der Radschnellwege zu finanzieren." Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Finanzierung Radschnellweg wie Autobahn oder Bundesstraße
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Via
Briefpost
Betreff
Finanzierung Radschnellweg wie Autobahn oder Bundesstraße
Datum
19. April 2016
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Finanzierung Radschnellweg wie Autobahn o…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Finanzierung Radschnellweg wie Autobahn oder Bundesstraße behandeln [#16058]
Datum
20. April 2016 01:09
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Finanzierung Radschnellweg wie Autobahn oder Bundesstraße behandeln" vom 18.03.2016 (#16058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16058 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>