aktuellen Brandschutzbedarfsplan

Leider kann ich im Internet den aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hürth nicht finden.

Können Sie mir diesen bitte zusenden oder aber mir eine URL zum Download nennen?

Danke

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. März 2016
  • Frist
    22. April 2016
  • 0 Follower:innen
Michael Bramer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Hürth Details
Von
Michael Bramer
Betreff
aktuellen Brandschutzbedarfsplan [#16083]
Datum
21. März 2016 10:11
An
Kommunalverwaltung Hürth
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Leider kann ich im Internet den aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hürth nicht finden. Können Sie mir diesen bitte zusenden oder aber mir eine URL zum Download nennen? Danke
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer
Kommunalverwaltung Hürth
Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Bramer, gerne bestätige ich Ihnen Ihren E-Mail Eingang. Ihre Anfrage wird …
Von
Kommunalverwaltung Hürth
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. März 2016 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Bramer, gerne bestätige ich Ihnen Ihren E-Mail Eingang. Ihre Anfrage wird in den nächsten Tagen bearbeitet werden. Bei Rückfragen stehe ich zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Michael Bramer
AW: Eingangsbestätigung [#16083] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „aktuellen Bra…
An Kommunalverwaltung Hürth Details
Von
Michael Bramer
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#16083]
Datum
21. Juli 2016 19:45
An
Kommunalverwaltung Hürth
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „aktuellen Brandschutzbedarfsplan“ vom 21.03.2016 (#16083) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 91 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Michael Bramer Anfragenr: 16083 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Hürth
Automatische Antwort: Eingangsbestätigung [#16083] Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich bis einschließ…
Von
Kommunalverwaltung Hürth
Betreff
Automatische Antwort: Eingangsbestätigung [#16083]
Datum
21. Juli 2016 19:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich bis einschließlich25.07.2016 nicht im Hause. Ihre E-Mail Beachrichtigung wird nicht bearbeitet und nicht gespeichert!!! Bitte kontaktieren Sie mich mit Ihrem anliegen nach meiner Rückkehr. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an Herrn Michael Mund, 02233/41050-20, <<E-Mail-Adresse>> In Angelegenheiten des Vorbeugenden Brandschutzes wenden Sie sich bitte an Herrn Kurt Stüßer, 02233/41050-41, <<E-Mail-Adresse>> oder Herrn Carsten Voous, 02233/4105049, <<E-Mail-Adresse>> oder Herrn Daniel Urfey, 02233/4105070, <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Hürth
AW: Eingangsbestätigung [#16083] Sehr geehrter Herr Bramer, im Anhang der Mail wie gewünscht der Brandschutzbedar…
Von
Kommunalverwaltung Hürth
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#16083]
Datum
28. Juli 2016 13:24
Status
Sehr geehrter Herr Bramer, im Anhang der Mail wie gewünscht der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Hürth. Die Verspätung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen