Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden

Schriftverkehr oder Besprechungsprotokolle mit dem BMI, die die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf Bundesebene in dessen Zuständigkeitsbereich betreffen.
Welche konkreten Schritte plant das BFSFJ, oder hat es bereits unternommen, der UN-Kinderrechtskonvention im Verantwortungsbereich des BMI und dessen untergeordneten Behörden zur Wirksamkeit zu verhelfen?
Welche Bemühungen unternimmt das BFSFJ, um die Umsetzung des Kindeswohlvorrangs insbesondere bei Maßnahmen des BAMF sicherzustellen?
Wie werden die Ergebnisse dieser Bemühungen verifiziert und validiert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • Kosten dieser Information:
    65,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr oder…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden [#161545]
Datum
30. Juli 2019 09:47
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr oder Besprechungsprotokolle mit dem BMI, die die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf Bundesebene in dessen Zuständigkeitsbereich betreffen. Welche konkreten Schritte plant das BFSFJ, oder hat es bereits unternommen, der UN-Kinderrechtskonvention im Verantwortungsbereich des BMI und dessen untergeordneten Behörden zur Wirksamkeit zu verhelfen? Welche Bemühungen unternimmt das BFSFJ, um die Umsetzung des Kindeswohlvorrangs insbesondere bei Maßnahmen des BAMF sicherzustellen? Wie werden die Ergebnisse dieser Bemühungen verifiziert und validiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 30.07.2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreihei…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antragsteller/in, Antragsteller/in, E-Mail v. 30.07.2019, IFG-Antrag v. 30.07.2019 zum Thema: Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden [#161545]
Datum
29. August 2019 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 30.07.2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu Ihrer unten beigefügten Anfrage. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird sich leider noch etwas verzögern. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie den nach dem IFG vorgesehenen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 30. Juli 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfrei…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
WG: Antragsteller/in, Antragsteller/in, E-Mail v. 30.07.2019, IFG-Antrag v. 30.07.2019 zum Thema: Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden [#161545]
Datum
6. September 2019 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 30. Juli 2019 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zur beiliegenden Anfrage. Die Prüfung Ihres IFG-Antrages hat ergeben, dass die Zusammenstellung der erbetenen Dokumente mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden ist. Auch enthalten die angeforderten Informationen personenbezogene Daten iSd § 5 IFG, welche geschwärzt werden müssen. Sind Sie mit der Unkenntlichmachung dieser Daten einverstanden? Ohne eine entsprechende Unkenntlichmachung kann keine Auskunft erfolgen, vgl. § 5 IFG. Somit handelt es sich bei den von Ihnen erbetenen Informationen um keine einfache Auskunft iSd § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Daher müssen wir Ihnen Gebühren gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 IFG i.V.m. Anlage 1, Teil A Nr. 1.3 der Informationsgebührenverordnung mit einem Gebührenrahmen von 60 bis 500 Euro berechnen. Bitte teilen Sie uns bis 13.09.2019 mit, ob Sie Ihre Anfrage trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ehrenamtlich in der Unterstützung Geflüchteter tätig, ist mir meine Anfrage besonder…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antragsteller/in, Antragsteller/in, E-Mail v. 30.07.2019, IFG-Antrag v. 30.07.2019 zum Thema: Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden [#161545]
Datum
6. September 2019 14:38
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ehrenamtlich in der Unterstützung Geflüchteter tätig, ist mir meine Anfrage besonders im Zusammenhang mit regelmäßigen beobachteten Verletzungen des in der UN-KRK festgeschriebenen Vorrangs des Kindeswohls bei Dublin-Überstellungen ein ernsthaftes Anliegen, welches mich neben weiteren vergleichbaren an andere beteiligte Stellen, zur Ihnen vorliegenden IFG-Anfrage veranlasst hat. Mit großem Interesse stelle ich dabei fest, dass Ihr Haus die einzige angefragte Stelle ist, die für die Beantwortung der Anfrage eine Kostenpflicht vorsieht. Ich gehe davon aus, dass auch Ihrem Haus im Interesse der sorgfältigen Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht daran gelegen ist, dass rechtsverbindliche Kinderrechte in Deutschland systematisch verletzt werden, weshalb ich Sie um eine Beantwortung meiner IFG-Anfrage mit aller gebotenen Sorgfalt bitte. Die Unterstützung Ihrer wichtigen Arbeit im Sinn der uneingeschränkten Durchsetzung geltender Kinderrechte, ist es mir selbstverständlich wert, den entstehenden Mehraufwand bis zu einer Höhe von 500,- Euro zu tragen, auch wenn der geforderte Betrag für meine persönlichen Möglichkeiten durchaus eine Belastung darstellt. Selbstverständlich bin ich mit einer Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden, sofern diese aus datenschutzrechtlichen Gründen zwingend unvermeidlich ist. Über eine nunmehr zeitnahe Beantwortung der Anfrage würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 161545 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 06.09.2019, in welcher Sie erklärt haben, Ihren IFG-An…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Antragsteller/in, Antragsteller/in, E-Mail v. 30.07.2019, IFG-Antrag v. 30.07.2019 zum Thema: Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden [#161545]
Datum
17. September 2019 08:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 06.09.2019, in welcher Sie erklärt haben, Ihren IFG-Antrag aufrechtzuerhalten, obwohl Gebühren erhoben werden müssen. Da in diesem Verfahren Kosten entstehen, benötigen wir für die Erstellung eines rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides Ihre Postadresse. Im Hinblick auf die Zurechnung der belastenden Rechtswirkung und zur Sicherstellung der Bestimmungen der Rechtsbehelfsfristen bedarf es einer ordnungsgemäßen Bekanntgabe. Für die Zustellung eines rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides bitte ich daher um Übersendung Ihrer Postanschrift bis zum 23.09.2019. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], die Postanschrift für die Zustellung des rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides lautet: [gesch…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [geschwärzt], [geschwärzt], E-Mail v. 30.07.2019, IFG-Antrag v. 30.07.2019 zum Thema: Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden [#161545]
Datum
17. September 2019 08:47
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], die Postanschrift für die Zustellung des rechtsmittelfähigen Gebührenbescheides lautet: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 161545 Antwort an: [geschwärzt]
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf vorliegende Informationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvent…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden [#161545]
Datum
20. November 2019 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag auf vorliegende Informationen zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. Juli 2019 wird stattgegeben. Dem BMFSFJ ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Kinderrechtskonvention in allen Bereichen Berücksichtigung findet. Dies gilt natürlich auch für asyl- und ausländerrechtliche Maßnahmen. In Abstimmungsprozessen von nationalen Gesetzesentwürfen, aber auch auf europäischer bzw. internationaler Ebene hat das BMFSFJ die minderjährigen Geflüchteten stets im Blick und die Gewährleistung des Kindeswohls ist dabei handlungsleitend. Gerade unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA) sind eine besonders vulnerable Gruppe. Sie reisen ohne Erziehungs- oder Sorgeberechtigten ein und weisen daher meist einen hohen Begleitungs- und Unterstützungsbedarf auf. Eine wichtige Datengrundlage für die Situation von UMA in Deutschland liefert der jährliche Bericht der Bundesregierung zur Situation der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen in Deutschland, zur Vorlage dessen gem. § 42e Achtes Buch Sozialgesetzbuch eine gesetzliche Verpflichtung der Bundesregierung besteht. Während der jährliche Bericht der Bundesregierung damit im Wesentlichen behördliche Verfahren und Strukturen mit Blick auf die Situation der sie betreffenden jungen Menschen beleuchtet, und dabei auch Fragen des Asyl- und Ausländerrechts aufgreift, werden die Lebenslagen der jungen Menschen selbst Ausgangspunkt der Evaluation der Wirkungen des Gesetzes sein. Diese wird daher auch eine Erhebung bei den jungen Menschen selbst umfassen. Über deren Ergebnisse hat die Bundesregierung bis 31. Dezember 2020 dem Deutschen Bundestag zu berichten. Der Bericht mit der Datengrundlage 2018 wird derzeit erstellt und im Jahresverlauf 2019 veröffentlicht. Des Weiteren erhalten Sie beigefügt die beantragten Unterlagen. Da die Dateigröße überschritten wurde, folgen weitere Dokumente in separaten Mails. Die personenbezogenen Daten wurden geschwärzt. Diesem Verfahren haben Sie im Vorfeld zugestimmt. Für die Auskunftserteilung werden Gebühren erhoben. Der Gebührenbescheid wird Ihnen postalisch zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend übersenden wir Ihnen weitere Dokumente. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden [#161545]
Datum
20. November 2019 15:58
Status

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr [geschwärzt], beiliegend übersenden wir Ihnen weitere Dokumente. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [ges…
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention bei Bundesbehörden [#161545]
Datum
20. November 2019 15:59
Status
Sehr [geschwärzt], beiliegend übersenden wir Ihnen weitere Dokumente. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>