Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018

- sämtlichen Unterlagen zur Kommunikation (E-Mails, Briefe, Faxe, Vermerke, Termin-Kalendereintragungen etc.) mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018 (einschließlich)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161926]
Datum
31. Juli 2019 02:06
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtlichen Unterlagen zur Kommunikation (E-Mails, Briefe, Faxe, Vermerke, Termin-Kalendereintragungen etc.) mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018 (einschließlich)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwisch…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161926]
Datum
4. September 2019 00:27
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018“ vom 31.07.2019 (#161926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwisch…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018 [#161926]
Datum
3. Oktober 2019 17:20
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kommunikation mit/zu RWE Power AG zwischen 02.07.2018 und 03.09.2018“ vom 31.07.2019 (#161926) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 31. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation mit RWE Sehr geehrter Herr Filter, mit Ihrem An…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 31. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation mit RWE
Datum
21. Oktober 2019 10:05
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,1 KB


Sehr geehrter Herr Filter, mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) begehrten Sie sämtliche Unterlagen zur Kommunikation mit und zu der RWE Power AG zwischen dem 02.07.2018 und dem 03.09.2018. Aufgrund zahlreich eingegangener Anträge nach dem IFG NRW konnte die gesetzliche Regelfrist nicht eingehalten werden. Dafür bitte ich um Verständnis. Für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen beabsichtige ich, Gebühren in Höhe von 105,- Euro entsprechend der Bestimmungen der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen zu erheben. Ich bitte um Mitteilung Ihrer Meldeadresse, an die ich die Entscheidung über Ihren Antrag und den Gebührenbescheid übersenden kann. Freundliche Grüße
Johannes Filter
AW: IFG-Antrag vom 31. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation mit RWE [#161926] Sehr geehrte<< Anred…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: IFG-Antrag vom 31. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation mit RWE [#161926]
Datum
21. Oktober 2019 15:13
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Anbei meine Adresse. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 161926 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
633,8 KB
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
IFG-Antrag vom 31. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation mit RWE Sehr geehrter Herr Filter, mit Bezug au…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
IFG-Antrag vom 31. Juli 2019 - Az. 432-30.01 Filter Kommunikation mit RWE
Datum
4. November 2019 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
5,7 MB
379,1 KB
6,5 MB
1,2 MB
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13,1 KB


Sehr geehrter Herr Filter, mit Bezug auf meinen Bescheid vom 28. Oktober 2019 übersende ich Ihnen die dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen zu Ihrem Antrag vom 31. Juli 2019 vorliegenden Unterlagen. Freundliche Grüße
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
14. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Aufhebung Gebührenbescheid
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Aufhebung Gebührenbescheid
Datum
6. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen

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Kein Nachrichtentext
Von
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Betreff
Datum
8. Oktober 2021
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Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB

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