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EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

die EU-Kommission hat sich mit Schreiben vom 28. Juli 2015 im Pilotverfahren 7807/15/ENVI an die Bundesregierung Deutschland gewandt. Anlass des Verfahrens ist, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass die seitens Deutschlands vorliegenden Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unvollständig sind.

Können Sie mir vor diesem Hintergrund bitte mitteilen,

a) ob die Lärmaktionsplanung/ Lärmkatierung der Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI durch die EU-Komission begutachtet wurde,

b) die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI Stellung genommen hat,

c) die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI Informationen und/ oder Dokument (nach-)liefern musste.

Könnten Sie mir, sofern die obigen Punkte ganz oder teilweise bejaht werden, darüber hinaus bitte mitteilen, welche Informationen (wenn möglich, im original Wortlaut) durch die Freie und Hansestadt Hamburg übermittelt wurden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2016
  • Frist
    7. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die EU-Kommission hat si…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung [#16198]
Datum
4. April 2016 15:49
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, die EU-Kommission hat sich mit Schreiben vom 28. Juli 2015 im Pilotverfahren 7807/15/ENVI an die Bundesregierung Deutschland gewandt. Anlass des Verfahrens ist, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass die seitens Deutschlands vorliegenden Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unvollständig sind. Können Sie mir vor diesem Hintergrund bitte mitteilen, a) ob die Lärmaktionsplanung/ Lärmkatierung der Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI durch die EU-Komission begutachtet wurde, b) die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI Stellung genommen hat, c) die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI Informationen und/ oder Dokument (nach-)liefern musste. Könnten Sie mir, sofern die obigen Punkte ganz oder teilweise bejaht werden, darüber hinaus bitte mitteilen, welche Informationen (wenn möglich, im original Wortlaut) durch die Freie und Hansestadt Hamburg übermittelt wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung [#16198]
Datum
4. April 2016 16:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist in der BUE eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmak…
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung [#16198]
Datum
7. Mai 2016 07:28
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung" vom 04.04.2016 (#16198) wurde von Ihnen bislang nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage und darüber, wieviel Zeit die Beantwortung voraussichtlich noch benötigen wird. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff: EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung [#16198] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen…
Von
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Betreff
AW: EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung [#16198]
Datum
10. Mai 2016 08:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung [#16198] Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mail vom 04.04.2016. Zur Frage a) „ob die Lärmaktionsplanung/ Lärmkatierung der Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI durch die EU-Komission begutachtet wurde,“ ja b) „die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI Stellung genommen hat,“ ja c) „die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI Informationen und/ oder Dokument (nach-)liefern musste.“ Ja Die Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie finden Sie in der Anlage. Im Rahmen des Pilotverfahrens wurde von der EU-Kommission bemängelt, dass bei der Meldung der Bestandsdaten 2010 neben den geforderten Daten zu den Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 8 Millionen KFZ/Jahr und Haupteisenbahnlinien mit über 30.000 Zügen/Jahr auch Datensätze zu Verkehrswegen mit geringeren Verkehrsstärken berichtet wurden. Diese Datensätze wurden aus der Meldung daraufhin von uns gelöscht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Diese Anfrage ist damit für mich abgeschlossen. …
An Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung [#16198]
Datum
10. Mai 2016 08:45
An
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Rückmeldung. Diese Anfrage ist damit für mich abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>