EU-Pilotverfahren 7807/15/ENVI zur Lärmaktionsplanung
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die EU-Kommission hat sich mit Schreiben vom 28. Juli 2015 im Pilotverfahren 7807/15/ENVI an die Bundesregierung Deutschland gewandt. Anlass des Verfahrens ist, dass die EU-Kommission festgestellt hat, dass die seitens Deutschlands vorliegenden Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung unvollständig sind.
Können Sie mir vor diesem Hintergrund bitte mitteilen,
a) ob die Lärmaktionsplanung/ Lärmkatierung der Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI durch die EU-Komission begutachtet wurde,
b) die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI Stellung genommen hat,
c) die Freie und Hansestadt Hamburg im Rahmen des Pilotverfahrens 7807/15/ENVI Informationen und/ oder Dokument (nach-)liefern musste.
Könnten Sie mir, sofern die obigen Punkte ganz oder teilweise bejaht werden, darüber hinaus bitte mitteilen, welche Informationen (wenn möglich, im original Wortlaut) durch die Freie und Hansestadt Hamburg übermittelt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.
Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum4. April 2016
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7. Mai 2016
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