Quellcode Wahl-o-Mat

Den Quellcode für den Wahl-O-Mat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Quellcode für den Wahl-O…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quellcode Wahl-o-Mat [#162047]
Datum
31. Juli 2019 14:45
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Quellcode für den Wahl-O-Mat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 31. Ju<< Adresse entfernt >>i 2019 Sehr g…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 31. Ju<< Adresse entfernt >>i 2019
Datum
15. August 2019 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 31.07.2019 in der Bundeszentra<< Adresse entfernt >>e für po<< Adresse entfernt >>itische Bi<< Adresse entfernt >>dung eingegangen.   Die Frist für die Beantwortung << Adresse entfernt >>äuft bis zum 02.09.2019. Für die Bearbeitung Ihres Antrags benötige ich noch die Zusendung Ihrer posta<< Adresse entfernt >>ischen Anschrift, da das Passwort zum Que<< Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >>code-Link nicht e<< Adresse entfernt >>ektronisch versendet wird. Soba<< Adresse entfernt >>d Sie diese mitgetei<< Adresse entfernt >>t haben, werde ich Ihren Antrag absch<< Adresse entfernt >>ießend bearbeiten. Ihrer Rückme<< Adresse entfernt >>dung entgegensehend verb<< Adresse entfernt >>eibe ich für heute  mit freund<< Adresse entfernt >>ichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 31. Juli 2019 [#162047] Sehr geehrteAntragsteller…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Ihr Antrag vom 31. Juli 2019 [#162047]
Datum
15. August 2019 13:11
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Ich begehre den Informationszugang in elektronischer Form (per E-Mail). Von der von mir begehrten Art des Informationszugangs darf nur aus wichtigem Grund abgewichen werden (vgl. § 1 Abs. 2 S. 2 IFG). Einen wichtigen Grund würde insbesondere ein deutlich erhöhter Verwaltungsaufwand darstellen (vgl. § 1 Abs. 2 S. 3 IFG). Dies ist bei der einfachen Versendung eines Passwortes allerdings nicht anzunehmen. In jedem Fall muss die Behörde ein Abweichen von der begehrten Art des Informationszugangs begründen. Zulässige Gründe sind dabei nur solche, die herausgehobener Natur sind (vgl. Mecklenburg / Pöppelmann IFG (2007) Rn. 45 zu § 1). Ich bin schon grundsätzlich an der Begründung interessiert, teile Ihnen aber im Sinne einer schnelleren Bearbeitung der Anfrage meine Postanschrift (siehe unten) mit. Ich hoffe, somit steht einer Beantwortung nichts mehr im Wege. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162047 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>