Kontrollbericht zu Lew Bio-Bäckerei, Prenzlau

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lew Bio-Bäckerei
Neustadt 30
17291 Prenzlau

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in der Einrichtung „Lew Bio-Bäckerei Prenzlau“ fanden am 10.12.2018 und am 06.02.2019 statt.
Bei der am 10.12.2018 durchgeführten Kontrolle wurde kein Verstoß festgestellt.
Bei der am 06.02.2019 durchgeführten Kontrolle wurde in der Vollkornbäckerei in der Kühlzelle und im Bereich des Handwaschbeckens auf die regelmäßige Reinigung hingewiesen. Vorhandene Bohrlöcher waren zu verschließen und Fliesenschäden zu beheben. Weitere Auffälligkeiten wurden nicht festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lew Bio-Bäckerei, Prenzlau [#162075]
Datum
31. Juli 2019 17:04
An
Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lew Bio-Bäckerei Neustadt 30 17291 Prenzlau 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung Vorsorglich weise ich darauf hin, dass entgegen Ihrer Auffassung Gebühren …
Von
Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung Vorsorglich weise ich darauf hin, dass entgegen Ihrer Auffassung Gebühren entstehen, da Anfragen nur über nicht zulässige Abweichungen bei Erzeugnissen und Verbraucherprodukten bis zu einer Höhe von 1000 € gebühren- und auslagenfrei sind. Bei Anfragen auf anderen Gebieten werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.08.2019. Sie weisen mich darauf hin, dass entg…
An Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lew Bio-Bäckerei, Prenzlau [#162075]
Datum
18. August 2019 14:48
An
Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15.08.2019. Sie weisen mich darauf hin, dass entgegen meiner Auffassung Gebühren entstünden, weil Anfragen nur über nicht zulässige Abweichungen bei Erzeugnissen und Verbraucherprodukten bis zu einer Höhe von 1.000 Euro gebühren- und auslagenfrei seien. Bei Anfragen auf anderen Gebieten würden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Diese Auffassung geht fehl: Denn nach dem eindeutigen Wortlaut des § 7 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 VIG ist der Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro gebühren- und auslagenfrei. Der Begriff der Informationen nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG geht (anders als von Ihnen behauptet) über nicht zulässige Abweichungen bei Erzeugnissen und Verbraucherprodukten hinaus. Er erfasst Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) und unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze, sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit diesen Abweichungen getroffen worden sind. Die zu dieser Frage bereits ergangene oberinstanzliche Rechtsprechung, wonach kein Produktbezug erforderlich ist, ist im Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger (abrufbar unter: https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/) unter B. I. 4. zusammengefasst. Bei den von mir angeforderten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG. Eine ausführliche Darlegung dieses Sachverhalts finden Sie im Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger (abrufbar unter: https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/) unter B. I. Selbst wenn Ihre Auffassung korrekt wäre, griffe eine Freigrenze von 250 Euro nach § 7 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 VIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lew Bio-Bäckerei, Prenzlau“ v…
An Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lew Bio-Bäckerei, Prenzlau [#162075]
Datum
3. November 2019 16:33
An
Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lew Bio-Bäckerei, Prenzlau“ vom 31.07.2019 (#162075) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162075 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Mögliche Untätigkeitsklage - Lew Bio-Bäckerei, Prenzlau [#162075] Sehr geehrteAntragsteller/in die Frist meiner I…
An Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mögliche Untätigkeitsklage - Lew Bio-Bäckerei, Prenzlau [#162075]
Datum
9. Januar 2020 11:38
An
Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Lew Bio-Bäckerei, Prenzlau“ vom 31.07.2019 (#162075) haben Sie mittlerweile erheblich überschritten. Ich rufe Ihnen daher in Erinnerung, dass Untätigkeitsklage möglich wäre. Deshalb bitte ich um umgehende Information über den Stand meiner Anfrage, um uns eine solche zu ersparen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162075 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162075 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt
Auskunft Die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in der Einrichtung „Lew Bio-Bäckerei Prenzlau“ …
Von
Landkreis Uckermark - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
14. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in der Einrichtung „Lew Bio-Bäckerei Prenzlau“ fanden am 10.12.2018 und am 06.02.2019 statt. Bei der am 10.12.2018 durchgeführten Kontrolle wurde kein Verstoß festgestellt. Bei der am 06.02.2019 durchgeführten Kontrolle wurde in der Vollkornbäckerei in der Kühlzelle und im Bereich des Handwaschbeckens auf die regelmäßige Reinigung hingewiesen. Vorhandene Bohrlöcher waren zu verschließen und Fliesenschäden zu beheben. Weitere Auffälligkeiten wurden nicht festgestellt.