Denkmalliste Abrissgenehmigung

für wieviele und welche ehemalige Denkmäler, die seit 2010 aus der Denkmalschutzliste gestrichen worden sind, haben Sie Abrissgenehmigungen erteilt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
Axel Hausberg
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: für wieviele u…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Denkmalliste Abrissgenehmigung [#16242]
Datum
7. April 2016 16:18
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
für wieviele und welche ehemalige Denkmäler, die seit 2010 aus der Denkmalschutzliste gestrichen worden sind, haben Sie Abrissgenehmigungen erteilt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg
Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr geehrter Herr Hausberg, wir beziehen uns auf Ihre Email vom 08.04.2016, mit der Sie anfragen, für wie viele …
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Denkmalliste Abrissgenehmigung [#16242]
Datum
19. April 2016 07:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hausberg, wir beziehen uns auf Ihre Email vom 08.04.2016, mit der Sie anfragen, für wie viele und welche ehemaligen Denkmäler, die seit 2010 aus der Denkmalliste gestrichen worden sind, eine Abrissgenehmigung erteilt worden sei. Wie Ihnen durch die Generaldirektion Kulturelles Erbe mit Email vom 12.04.2016 zuständigkeitshalber mitgeteilt wurde, besteht erst seit Beginn des laufenden Jahres dort die Möglichkeit, Löschungen und Neueintragungen abzufragen. Ohne diese Information ist es uns leider nicht möglich, detailliertere Auskunft zu geben. In unserem Hause werden keine Daten über Zu- oder Abgänge von Kulturdenkmälern geführt. Hinsichtlich Ihrer Anfrage ist aber grundsätzlich festzustellen, dass ehemalige Kulturdenkmäler keiner denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung bedürfen. Mit freundlichen Grüßen
Axel Hausberg
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
Axel Hausberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Denkmalliste Abrissgenehmigung" [#16242]
Datum
19. April 2016 08:18
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16242 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil … die Zuständigkeit für Abrissgenehmigungen und die Verwaltung von denkmalgeschützten Liegenschaften bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Kreises liegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Axel Hausberg Anfragenr: 16242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Antrag auf Informationszugang gegenüber der Kreisverwaltung Ahrweiler Der Landesbeauftragte für den Datenschutz un…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag auf Informationszugang gegenüber der Kreisverwaltung Ahrweiler
Datum
21. April 2016 10:29
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2449 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 21.04.2016 Gesch.Z.: 4.03.16.038 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Antrag auf Informationszugang gegenüber der Kreisverwaltung Ahrweiler Sehr geehrter Herr Hausberg, bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 19. April 2016 kann ich Ihnen mitteilen, dass die Antwort der Kreisverwaltung Ahrweiler aus informationsrechtlicher Sicht korrekt ist. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 LTranspG besteht nur ein Anspruch auf vorhandene amtliche Informationen. Führt die Kreisverwaltung Ahrweiler keine Auflistung aller Zu- oder Abgänge von Kulturdenkmälern, ist sie nach dem LTranspG nicht verpflichtet eine solche Aufstellung anzufertigen. Selbst wenn die Kreisverwaltung diese Information durch eine Recherche in allen erteilten Abrissverfügungen zusammenstellen könnte, ist sie dazu nach dem LTranspG nicht verpflichtet. Mit freundlichen Grüßen