Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention“ von 2004 bis 2018

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Alle Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention“ des Auswärtigen Amtes zwischen 2004 und 2018 in chronologischer Reihenfolge.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Protokolle des…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention“ von 2004 bis 2018 [#162446]
Datum
2. August 2019 22:19
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention“ des Auswärtigen Amtes zwischen 2004 und 2018 in chronologischer Reihenfolge.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention“ von 2004 bis 2018, Vg. Nr. 328-2019
Datum
5. August 2019 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entnehmen Sie meine Adresse nachfolgender Signatur. Mit freundlichen Grüßen A…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG: Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention“ von 2004 bis 2018, Vg. Nr. 328-2019 [#162446]
Datum
5. August 2019 09:07
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entnehmen Sie meine Adresse nachfolgender Signatur. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention“ von 2004 bis 2018, Vg. Nr. 328-2019
Datum
5. August 2019 10:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Protokolle des Beirats "Zivile Krisenprävention" Die Bearbeitung des A…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Protokolle des Beirats "Zivile Krisenprävention"
Datum
21. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Die Bearbeitung des Antrags verzögert sich
Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention" Sehr geehrteAntragsteller/…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention"
Datum
21. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach einer ersten Sichtung der Unterlagen kann ich Ihnen mitteilen, dass es sich nicht um eine einfache gebührenfreie Auskunft handelt, da das Heraussuchen und Zusammenstellen der von Ihnen gewünschten Unterlagen länger als eine halbe Stunde in Anspruch nehmen wird. Nach $ 10 IFG sind nur einfache Anfragen gebührenfrei, eine solche liegt jedoch einer Bearbeitungszeit von über einer halben Stunde nicht vor. Je nach Arbeitsaufwand können Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 erhoben werden. Im vorliegend Fall müssen Sie mit einer Gebühr im mittleren zweistelligen Bereich rechnen. Ich bitte daher um Mitteilung bis zum 02.09.2019, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen, auch wenn dieser kostenpflichtig ist. Sollte mir bis zu diesem Datum keine Antwort von Ihnen vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine weitere Bearbeitung nicht erwünscht ist. Bis dahin wird die Bearbeitung Ihrer Anfrage ausgesetzt. Bitte beachten Sie, dass erst bei der weiteren Bearbeitung geprüft werden kann, ob und ggfs, in welchem Umfang Ihnen tatsächlich Zugang zu den begehrten Informationen gewährt werden kann. Dieses Schreiben beinhaltet ausdrücklich keine Zusage, dass Ihnen im weiteren Verlauf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt werden wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention" [#162446] GZ: 505-511.…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Protokolle des Beirats „Zivile Krisenprävention" [#162446]
Datum
30. August 2019 00:17
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: 505-511.E-IFG 328-2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.08.2019. Ich möchte an meinem Antrag festhalten, auch wenn hierfür eine Gebühr in der von Ihnen prognostizierten Höhe anfällt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Protokille des Beirats "Zivile Krisenprävention"
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Protokille des Beirats "Zivile Krisenprävention"
Datum
9. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
365,5 KB
Auswärtiges Amt
Protokolle des Beirats "Zivile Krisenprävention"
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Protokolle des Beirats "Zivile Krisenprävention"
Datum
28. November 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
738,6 KB

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Protokolle des Beirats "Zivile Krisenprävention" [#162446] GZ: 505-511.E-IFG 328-2019 Sehr geehrteA…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Protokolle des Beirats "Zivile Krisenprävention" [#162446]
Datum
30. November 2019 17:44
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
GZ: 505-511.E-IFG 328-2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28.11.2019. Aufgrund der dort genannten Umstände möchte ich meinen Antrag nicht weiter aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162446