Verträge Internet für Flüchtlinge

* Entscheidungsgrundlage für die Vergabe der Dienstleistung Internet für Flüchtlinge
* Wer betreibt die Versorgung mit Internet in welchen Flüchtlingsunterkünfte?
* Zu welchen Konditionen versorgt die Firma HotSplots (http://www.hotsplots.de) im Hotel Sonne?
* Zu welchen Konditionen versorgt die Firma MeinHotspot (http://meinhotspot.com) die Stadthalle?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. April 2016
  • Frist
    7. Mai 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Entscheidung…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verträge Internet für Flüchtlinge [#16246]
Datum
7. April 2016 19:15
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Entscheidungsgrundlage für die Vergabe der Dienstleistung Internet für Flüchtlinge * Wer betreibt die Versorgung mit Internet in welchen Flüchtlingsunterkünfte? * Zu welchen Konditionen versorgt die Firma HotSplots (http://www.hotsplots.de) im Hotel Sonne? * Zu welchen Konditionen versorgt die Firma MeinHotspot (http://meinhotspot.com) die Stadthalle?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre unten stehende Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit be…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Verträge Internet für Flüchtlinge [#16246]
Datum
8. April 2016 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir danken Ihnen für Ihre unten stehende Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Das bei uns zuständige Dezernat wird sich direkt an Sie wenden. Für eventuelle Rückfragen stehen Ihnen auch die Bürgerberatung und der Bürgerbeauftragte jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Freiburg im Breisgau
Internet für Flüchtlinge Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen in o.g. Angelege…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Internet für Flüchtlinge
Datum
6. Mai 2016 15:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihr Auskunftsersuchen in o.g. Angelegenheit vom 07.04.2016 und möchten Ihnen im ersten Schritt folgende Informationen zukommen lassen. Ziel der Stadt ist eine flächendeckende Ausstattung der Flüchtlingsunterkünfte mit Internet. Hierzu wurde eine Kooperation mit der Initiative "WLAN für Flüchtlinge" vereinbart, die sich im Interesse der Flüchtlinge in diesem Bereich engagiert und entsprechende Finanzierungsmittel über Stiftungen akquiriert hat. Zu diesem Punkt möchten wir auf die beigefügte Pressemitteilung vom 27.01.2016 hinweisen. Außerdem ist eine Übersicht beigefügt, durch wen (Stadt oder Initiative) die einzelnen Flüchtlingsunterkünfte mit Internet versorgt werden. Auf die weiteren Fragestellungen werden wir schnellstmöglich zurückkommen. Hierzu besteht noch Klärungsbedarf mit dem Amt für Wohnraumversorgung, das für den Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte in Freiburg und damit die Ausstattung mit Internet zuständig ist und dem Dezernat III zugeordnet ist. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darüber informieren, dass die Auskunft nicht gebührenpflichtig sein wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Internet für Flüchtlinge [#16246] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ve…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Internet für Flüchtlinge [#16246]
Datum
9. Mai 2016 14:41
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verträge Internet für Flüchtlinge" vom 07.04.2016 (#16246) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Die von Ihnen bisher eingesendeten Informationen sind nicht mehr aktuell und deshalb falsch bzw. unvollständig. Außerdem beantworten sie nicht meine Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Amt für Wohnraumversorgung Abteilung 1 -zentrale Dienste- Tel.: 0761/201-3210 Fax: 0761/201-3299 eMail: <<E-…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Verträge Internet für Flüchtlinge= 20[#16246]
Datum
24. Mai 2016 09:27
Status
Warte auf Antwort
Amt für Wohnraumversorgung Abteilung 1 -zentrale Dienste- Tel.: 0761/201-3210 Fax: 0761/201-3299 eMail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.freiburg.de =============================== Diese eMail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese eMail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.04.2016 wurde uns zur zuständigen Beantwortung weitergeleitet, und ergänzend zu unserer Nachricht vom 6.5. nehmen wir wie folgt Stellung: 1.) Grundlage der Entscheidung war eine Matrix welche Leistung, Kosten und insbesondere Rechtssicherheit der angebotenen Leistung nach zunächst definierten Gewichtungsfaktoren gegenüberstellt. Betrachtet wurden die in diesem Zeitpunkt bekannten Firmen die als besonders leistungsfähig eingeschätzt wurden. Unternehmen welche die geforderte Rechtssicherheit im Punkt Störerhaftung nicht erfüllt hatten wurden nicht betrachtet. 2.) Die Versorgung in den Unterkünften wird jeweils hälftig durch die Stadtverwaltung (kommerzieller Anbieter) und eine freie Initiative (Initiative WLan für Flüchtlinge) betrieben. 3. ) Zu den vertraglichen Konditionen des Betriebs an den beiden angefragten Standorten können wir folgende Information geben: a.) Hotel Sonne: Wir sind nicht Betreiber des Netzwerkes im Hotel Sonne und sind deshalb auch nicht über die vertraglichen Modalitäten informiert. b.) Stadthalle: Vertragspartner ist -wie Sie zutreffend festgestellt haben- die Firma meinhotspot.com. Im Hinblick auf dn Schutz Dritter können wir Vertragsinhalte ohne Einwilligung des Vertragspartners nicht zugänglich machen. Gerne stehen wir für weitergehende Auskünfte zur Verfügung. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir Ihnen den zusätzlichen entstehenden Rechercheaufwand im Rahmen der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg in Rechnung stellen müssen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Verträge Internet für Flüchtlinge" [#16246]
Datum
24. Mai 2016 13:23
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/16246 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Antwort keinerlei Informationen enthält. Die Anfrage wurde nicht innerhalb der vorgegebenen Frist beantwortet und de-facto verweigert die Stadt die ersuchte Auskunft mit dem Verweis auf Dritte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16246 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit mit Schreibe nvom 6.Juli hatten wir die Stadt Freiburg zu einer Stellungnahme zu ihrer Besche…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheit
Datum
8. September 2016
Status
Warte auf Antwort
mit Schreibe nvom 6.Juli hatten wir die Stadt Freiburg zu einer Stellungnahme zu ihrer Bescherde aufgefordert. Bis zum 7. September 2016 ging keine Antwort bei uns ein. Wir haben die Stadt Freiburg an die Beantwortung des Schreibens erinnert und sie gebeten, ihrer Verpflichtung bis zum 28. September nachzukommen.

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Stadt Freiburg im Breisgau
Ihr schreiben vom 24. Mai 2016 - Schreiben der Stadtverwaltung vom 19. Januar 2017 grober Inhalt: Stadt hat dem La…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Via
Briefpost
Betreff
Ihr schreiben vom 24. Mai 2016 - Schreiben der Stadtverwaltung vom 19. Januar 2017
Datum
9. Februar 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
grober Inhalt: Stadt hat dem Landesbeauftragen für Datenschutz geschrieben, dass sie nichts sagen können weil das Geschäftsgeheimnisse betreffen würde. Außerdem sei das zuständige Amt für Wohnungsversorgung aufgelöst worden. Amt für Migration und Integration hat das Anliegen übernommen aber kann nichts machen wegen Geschäftsgeheimnis.