Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf

Das Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf, bevorzugt als PDF, um die Umwelt zu schonen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    3. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Entnahm…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Köln Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#162504]
Datum
3. August 2019 08:44
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf, bevorzugt als PDF, um die Umwelt zu schonen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für ihre Anfrage. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang. Auf Grund …
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Betreff
AW: Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#162504]
Datum
7. August 2019 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für ihre Anfrage. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang. Auf Grund von derzeitigen Personalabwesenheiten muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich den Antrag nicht innerhalb der Frist nach § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG bearbeiten kann. Ich weise Sie darauf hin, dass das Verfahren zum Braunkohleplan Garzweiler II genehmigungsrechtlich durch die Bezirksregierung Köln geführt wird. Das WSA Köln tritt in dem Verfahren als Träger öffentlicher Belange auf. Insofern können Sie die beantragten Informationen auch bei der Bezirksregierung Köln anfragen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Anfrage …
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Betreff
AW: Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#162504]
Datum
30. August 2019 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Anfrage um die Rheinwassertransportleitung im Rahmen des Braunkohlenplanes Garzweiler II handelt. Die Erstellung des Entnahmekonzeptes basiert unter anderem auf dem geistigen Eigentum der RWE Power AG. Aus diesem Grund darf das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln die von Ihnen gewünschten Informationen herausgeben. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 6 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ohne Einwilligung der RWE Power AG nicht. Ebenfalls muss Ihr Antrag auf den gewünschten Informationszugang begründet sein (§ 7 Abs. 1 Satz 3). Ohne eine Begründung wird Ihr Antrag nicht weiter bearbeitet. Aufgrund des anfallenden Bearbeitungsaufwandes weise vorsorglich darauf hin, dass es sich hier nicht um eine einfache Anfrage handelt, sondern nach Nr. 1.2 der Anlage zu § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetztes (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) je nach Aufwand ein Gebührenbetrag in Höhe von 30,- bis 250,- Euro anfallen wird. Des Weiteren widerspreche ich ausdrücklich der Veröffentlichung oder Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte. Für die Beantwortung von Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> da es hier nur um ein einziges Dokument geht, handelt es sich selbstverfreil…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Köln Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#162504]
Datum
30. August 2019 14:56
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da es hier nur um ein einziges Dokument geht, handelt es sich selbstverfreilich um eine einfache Anfrage die kostenfrei zu ergehen hat. So auch die Rechtsprechung. Ferner trifft es nicht zu, dass das Urheberrecht eine Herausgabe verhindert. Das Urheberrecht verhindert lediglich die Veröffentlichung, aber auch hierfür gibt es bereits Lösungen. Zudem Weise ich auf das gerade ergangene Urteil in Hinblick auf ein Gutachten zum Hambacher Forst hin. Drittens sind Sie Beschäftigter einer Behörde, womit sie für das Amt Öffentlich Stellung beziehen. Selbstverständlich dürfte ich hier Namen nennen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 162504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Sehr geehrter Herr Scharfenort, in § 6 IFG ist eindeutig geregelt, dass "der Anspruch auf Informationszuga…
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Betreff
AW: Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#162504]
Datum
30. August 2019 15:29
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, in § 6 IFG ist eindeutig geregelt, dass "der Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit der Betroffene einwilligt." Dieser Sachverhalt trifft hier zu. Bei der Erstellung des Entnahmekonzeptes sind die Berechnungen der RWE Power AG zu einem großen Teil eingeflossen, was zweifelsfrei als geistiges Eigentum und Betriebsgeheimnisse zu werten ist. Des Weiteren trifft es nicht zu, dass es sich hierbei um ein einziges Dokument handelt. Ich weise ebenfalls darauf hin, dass eine möglicherweise durch die RWE Power AG geforderte Reduzierung der Daten unter anderem erhöhten Bearbeitungsaufwand begründet, womit es sich hierbei nicht um eine einfache Anfrage handeln würde. Drittens bin ich zwar ein Beschäftigter einer Behörde, was jedoch nicht die Veröffentlichung meiner personenbezogenen Daten begründet. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> die Unterlagen wurden bereits im Rahmen einer Offenlage ( https://www.bezreg…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Köln Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#162504]
Datum
31. August 2019 09:23
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Unterlagen wurden bereits im Rahmen einer Offenlage ( https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/amtsblatt/2017/11_2017.pdf ) im Jahre 2017 bekannt gemacht, also unterliegen diese nicht mehr dem von Ihnen behaupteten Geheimnis. Folglich entfällt auch zusätzlicher Aufwand die elektronisch vorliegenden Dokumente zu übermitteln, da diese bereits zuvor im Internet standen. Zudem erwähnen Sie nur das IFG, aber nicht das UIG. Ihnen steht ferner nicht das Recht zu eine Datenweitergabe vollumfänglich zu untersagen. Einer Veröffentlichung mag noch unzulässig sein. Eine Weitergabe beispielsweise an ein Gericht im Rahmen einer Klage dürfen Sie nicht untersagen. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 162504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich gehe davon aus, dass hier in Missverständnis vorliegt. Wenn die von Ihnen gew…
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Betreff
AW: Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#162504]
Datum
2. September 2019 09:19
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, ich gehe davon aus, dass hier in Missverständnis vorliegt. Wenn die von Ihnen gewünschten Unterlagen bereits im Jahre 2017 durch die Bezirksregierung Köln bekannt gemacht wurden, hatten Sie bereits die Möglichkeit sich vollumfänglich zu informieren. Die Unterlagen der Öffentlichen Auslegung liegen dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln nicht vor. Sollten Sie während der Öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen nicht die Möglichkeit gehabt haben diese einzusehen, bitte ich Sie sich an die Bezirksregierung Köln zu wenden. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass Sie das Entnahmekonzept der Rheinwassertransportleitung erhalten möchten. Dieses beschreibt bei welchem Wasserstand welche Menge Wasser entnommen wird. Dieses ist erst ab 2018 erstellt worden. Zu Ihrer Information ist nach § 9 UIG der Antrag auf Informationszugang ohne Zustimmung des Dritten (RWE) ebenfalls abzulehnen. Gerne können Sie Informationen über die Entscheidungsgründe der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung für die Erstellung eines Entnahmekonzeptes erhalten. Hier ist nicht das geistige Eigentum Dritter eingeflossen. Dies trifft jedoch nicht für das Entnahmekonzept zu. Insoweit wird eine Datenweitergabe auch nicht vollumfänglich versagt. Es werden lediglich die der gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Selbstverständlich werden Daten im Rahmen eine Klage einem Gericht zur Verfügung gestellt. Da dieser Sachverhalt jedoch nicht vorliegt, besteht hierfür auch keine rechtliche Grundlage. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> das Entnahmekonzept war also kein Teil der Offenlage? Das Angebot mit den E…
An Wasser- und Schifffahrtsamt Köln Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#162504]
Datum
5. September 2019 16:23
An
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> das Entnahmekonzept war also kein Teil der Offenlage? Das Angebot mit den Entscheidungsgründen nehme ich dankend an. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 162504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Sehr geehrter Herr Scharfenort, das Entnahmekonzept wurde erst nach der Offenlage erstellt und mit der Wasserstra…
Von
Wasser- und Schifffahrtsamt Köln
Betreff
AW: Entnahmekonzept für die Rheinwassertransportleitung Frimmersdorf [#162504]
Datum
6. September 2019 09:41
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenort, das Entnahmekonzept wurde erst nach der Offenlage erstellt und mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) und des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Köln abgestimmt. Zu den Gründen der Erstellung des Entnahmekonzeptes: Die RWE Power AG beabsichtigte eine konstante Menge Wasser dem Rhein zu entnehmen. Die WSV / WSA Köln widersprachen dieser Vorgehensweise mit dem Hinweis darauf, dass die Belange der Schifffahrt beeinträchtigt sind, wenn bei Niedrigwasser die gleiche Menge Wasser entnommen werden würde wie bei höheren Wasserständen, da dann der Wasserstand zusätzlich verringert werden würde, was zu Folge hätte, dass die Schifffahrt geringer abladen könnte, was zu einem gesamtwirtschaftlichen Schäden führen würde. Daraufhin erstellte die RWE Power AG in Absprache mit WSV / WSA Köln ein dynamisches Entnahmekonzept, welches ich nicht ohne Einwilligung der RWE Power AG aushändigen darf. Hierfür bitte Sie ich um Ihr Verständnis. Sollten Sie weiterhin Interesse an dem Entnahmekonzept haben, bitte ich Sie dies zu begründen, damit die RWE Power AG um Einwilligung zur Herausgabe des Entnahmekonzeptes gebeten werden kann. Diese Information ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln, An der Münze 8, 50668 Köln einzulegen. In diesem Zusammenhang verweise ich auf § 12 Abs. 1 (IFG). Mit freundlichen Grüßen