Kontrollbericht zu Köz Restaurant und Cafe, Sindelfingen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
Köz Restaurant und Cafe
Mercedesstraße 14
71063 Sindelfingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle am 06.11.2018: Kein Verstoß

Kontrolle am 04.06.2019:
Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal:
Ausgabe Theke:
1. Der Fußboden war stark altverschmutzt.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang Il Kapitel II Nr. 1a) sind die Bodenbeläge in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend Wasser undurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sein und aus nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind. Gegebenenfalls müssen die Böden ein angemessenes Abflusssystem aufweisen.
Küche:
2. Das Handwaschbecken war zugestellt.
Gemäß § 3 Lebensmittelhygieneverordnung dürfen Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind.
3. Der Fleischkühlschrank war altverschmutzt.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang Il Kapitel I Nr. 1 müssen Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sauber und stets in Stand gehalten sein.
Kühlhaus:
4. Die Lüftergitter waren altverschmutzt.
5. Zum Teil waren Lebensmittel nicht abgedeckt.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel IX Nr. 3 sind Lebensmittel auf allen Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung und des Vertriebs vor Kontaminationen zu schützen, die sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder gesundheitsschädlich machen bzw. derart kontaminieren, dass ein Verzehr in diesem Zustand nicht zu erwarten wäre.

Maßnahmen
04.06.2019 Mängel- / Kontrollbericht mit Anordnungen, die eine Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. August 2019
  • Frist
    11. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Köz Restaurant und Cafe, Sindelfingen [#162532]
Datum
3. August 2019 11:18
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: Köz Restaurant und Cafe Mercedesstraße 14 71063 Sindelfingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Wir werden den von Ihnen benannten Betr…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Köz Restaurant und Cafe, Sindelfingen [#162532]
Datum
5. August 2019 07:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem VIG. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag anhören, wodurch sich die Bearbeitungsfrist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate verlängert. Sie erhalten zu gegebener Zeit weitere Nachricht. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich persönlich Dienstag und Mittwoch ganztags und in den ungeraden Kalenderwochen auch am Freitag zu den üblichen Öffnungszeiten im Büro. Während meiner Abwesenheit können Sie sich in dringenden Fällen an das Sekretariat unter der Telefonnummer 07031/ 663- 1796 oder -1468 wenden oder per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Köz Restaurant und Cafe, Sind…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Köz Restaurant und Cafe, Sindelfingen [#162532]
Datum
9. November 2019 11:58
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Köz Restaurant und Cafe, Sindelfingen“ vom 03.08.2019 (#162532) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 30 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162532 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Mögliche Untätigkeitsklage - Köz Restaurant und Cafe, Sindelfingen [#162532] Sehr geehrteAntragsteller/in die Fri…
An Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung - Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mögliche Untätigkeitsklage - Köz Restaurant und Cafe, Sindelfingen [#162532]
Datum
9. Januar 2020 11:29
An
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Frist meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Köz Restaurant und Cafe, Sindelfingen“ vom 03.08.2019 (#162532) haben Sie mittlerweile erheblich überschritten. Ich rufe Ihnen daher in Erinnerung, dass Untätigkeitsklage möglich wäre. Deshalb bitte ich um umgehende Information über den Stand meiner Anfrage, um uns eine solche zu ersparen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 162532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/162532 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Bescheid 1. Ihrem Antrag vom 03.08.2019 auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird statt gegeben. …
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
5. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
1. Ihrem Antrag vom 03.08.2019 auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird statt gegeben. 2. Der Informationszugang erfolgt frühestens am 22.02.2020 durch Zusendungeines gesonderten Schreibens. 3. Der Bescheid ergeht gebühren- und auslagenfrei.

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Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Auskunft Kontrolle am 06.11.2018: Kein Verstoß Kontrolle am 04.06.2019: Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Perso…
Von
Landratsamt Böblingen - Veterinärdienst und - Lebensmittelüberwachung -
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
25. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrolle am 06.11.2018: Kein Verstoß Kontrolle am 04.06.2019: Hygiene allgemein - Räume, Geräte, Personal: Ausgabe Theke: 1. Der Fußboden war stark altverschmutzt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang Il Kapitel II Nr. 1a) sind die Bodenbeläge in einwandfreiem Zustand zu halten und müssen leicht zu reinigen und erforderlichenfalls zu desinfizieren sein. Sie müssen entsprechend Wasser undurchlässig, Wasser abstoßend und abriebfest sein und aus nichttoxischem Material bestehen, es sei denn, die Lebensmittelunternehmer können gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen, dass andere verwendete Materialien geeignet sind. Gegebenenfalls müssen die Böden ein angemessenes Abflusssystem aufweisen. Küche: 2. Das Handwaschbecken war zugestellt. Gemäß § 3 Lebensmittelhygieneverordnung dürfen Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, dass sie bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung nicht ausgesetzt sind. 3. Der Fleischkühlschrank war altverschmutzt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang Il Kapitel I Nr. 1 müssen Betriebsstätten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird, sauber und stets in Stand gehalten sein. Kühlhaus: 4. Die Lüftergitter waren altverschmutzt. 5. Zum Teil waren Lebensmittel nicht abgedeckt. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 Anhang II Kapitel IX Nr. 3 sind Lebensmittel auf allen Stufen der Erzeugung, der Verarbeitung und des Vertriebs vor Kontaminationen zu schützen, die sie für den menschlichen Verzehr ungeeignet oder gesundheitsschädlich machen bzw. derart kontaminieren, dass ein Verzehr in diesem Zustand nicht zu erwarten wäre. Maßnahmen 04.06.2019 Mängel- / Kontrollbericht mit Anordnungen, die eine Nachkontrolle erfordern (inkl. Rechtsbehelf)

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