ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, neue Verwaltungsvereinbarung ab 2017
- die Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug".
Obgleich der Beitragsservice gem seines Jahresberichte 2018 unter "Geschäftsführung" darauf hinweist, dass "Gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug” hat die Geschäftsführung die Aufgabe ..."
wird im Bericht des Landesrechnungshofes NRW zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2014 bis 2016 des Beitragsservices unter Fußnote 2 darauf hingewiesen, dass eine aktualisierte Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug" zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist.
Bedauerlicherweise ist die Vereinbarung online nicht verfügbar.
Anfrage erfolgreich
-
Datum5. August 2019
-
7. September 2019
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
Auf welcher rechtlichen Grundlage darf diese Vereinbarung existieren? Stellt diese den BS in hoheitlichen Aufgaben den LRA gleich, so muss es dafür eine gesetzliche Grundlage geben. Bitte benennen Sie diese.