ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, neue Verwaltungsvereinbarung ab 2017

Anfrage an: NDR

- die Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug".

Obgleich der Beitragsservice gem seines Jahresberichte 2018 unter "Geschäftsführung" darauf hinweist, dass "Gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug” hat die Geschäftsführung die Aufgabe ..."
wird im Bericht des Landesrechnungshofes NRW zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2014 bis 2016 des Beitragsservices unter Fußnote 2 darauf hingewiesen, dass eine aktualisierte Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug" zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist.

Bedauerlicherweise ist die Vereinbarung online nicht verfügbar.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2019
  • Frist
    7. September 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An NDR Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, neue Verwaltungsvereinbarung ab 2017 [#162857]
Datum
5. August 2019 22:15
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- die Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug". Obgleich der Beitragsservice gem seines Jahresberichte 2018 unter "Geschäftsführung" darauf hinweist, dass "Gemäß der Verwaltungsvereinbarung „Beitragseinzug” hat die Geschäftsführung die Aufgabe ..." wird im Bericht des Landesrechnungshofes NRW zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Haushaltsjahre 2014 bis 2016 des Beitragsservices unter Fußnote 2 darauf hingewiesen, dass eine aktualisierte Verwaltungsvereinbarung "Rundfunkbeitragseinzug" zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist. Bedauerlicherweise ist die Vereinbarung online nicht verfügbar.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der aktualisierten Verwaltungsver…
Von
NDR
Betreff
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, neue Verwaltungsvereinbarung ab 2017 [#162857]
Datum
16. August 2019 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der aktualisierten Verwaltungsvereinbarung Rundfunkbeitragseinzug, die wir Ihnen hiermit als Anlage zusenden. Mit freundlichen Grüßen